Kindergeld

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Bis zu 250 Euro Kindergeld im Monat pro Kind.

Kindergeld ist eine steuerliche Leistung, die an Familien mit einem oder mehreren Kindern monatlich ausbezahlt wird. Das Kindergeld wird von der zuständigen Familienkasse überwiesen. Es dient in erster Linie dazu, die finanziellen Grundbedürfnisses eines Kindes ab dem Monat der Geburt in sämtlichen Schichten von arm bis reich sicherzustellen.

Einen Anspruch auf Kindergeld hat grundsätzlich jedes Kind ab dem Tag der Geburt, allerdings wird es erst auf Antrag gezahlt. Aktuell in 2024 gibt es 250 Euro monatlich für jedes Kind. Die bisherige Staffelung nach Anzahl der Kinder fällt ab 2023 weg.

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Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für Kinder unter 18 Jahren.

Ein Kindergeldanspruch besteht außerdem für:
- Volljährige unter 21, die offiziell als Arbeit suchend gemeldet sind
- Auszubildende, Schüler und Studenten unter 25
- Volljährige, die aufgrund einer Behinderung erwerbslos sind.

Kinder, für die der andere Elternteil bereits Kindergeld erhält, werden in der eigenen Kindergeldberechnung dennoch berücksichtigt (Zählkind).

Wie hoch ist das Kindergeld?

Die Höhe des Kindergeldes wird anhand der Anzahl der Kinder im Haushalt berechnet. Pro Kind erhöht sich das Kindergeld um einen bestimmten Betrag:

  • Kind 1 bis 2: Für die ersten beiden Kinder gibt es 250 Euro Kindergeld monatlich.
  • Kind 3: Für das dritte Kind kommen zusätzlich 250 Euro monatliches Kindergeld.
  • Ab Kind 4: Ab dem vierten Kind kommen pro Kind 250 Euro im Monat hinzu.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Eltern haben einen grundlegenden Anspruch auf das Kindergeld, wenn sie ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder zumindest ihre Steuerpflicht uneingeschränkt in Deutschland liegt. Zum rechtlichen Kreis der Eltern zählen in diesem Fall auch alle anderen offiziell als Erziehungsberechtigte geltenden Personen (beispielsweise Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern).

Das Kindergeld wird ab dem Geburtsmonat ausbezahlt und endet frühestens mit dem 18. Geburtstag des Kindes. Befindet sich das Kind darüber hinaus noch in einer Ausbildung, so kann sich der Anspruch auf die Leistungen der Familienkasse unter Umständen bis zum 25. Lebensjahr ausdehnen. Danach besteht jedoch kein Kindergeldanspruch mehr, selbst wenn sich das Kind noch in der Ausbildung befinden sollte.

  • Minderjähriges Kind: Für Kinder unter 18 besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Kindergeld.
  • Volljähriges Kind: Für volljährige Kinder kann bis zum 25. Lebensjahr Kindergeld bezogen werden, wenn das Kind sich noch in der Ausbildung befindet.
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Kindergeld beantragen

Kindergeld wird erst ab Antrag gezahlt, obwohl der Anspruch ab dem Monat der Geburt gegeben ist. Die entsprechenden Formulare sind online oder vor Ort bei der ortsansässigen Familienkasse erhältlich. Wer es versäumt hat, diese Leistungen rechtzeitig zu beantragen, braucht jedoch keine Angst haben. Bis zu vier Jahre zahlt die Kasse das Geld rückwirkend nach.

Antrag auf Kindergeld

Um Kindergeld zu beantragen, benötigen Sie den Antrag auf Kindergeld und die pro Kind eine Anlage Kind. Beide Dokumente können Sie hier herunterladen.

Antrag auf Kindergeld Anlage Kind

Wie läuft die Auszahlung?

Die Auszahlungstermine der Kindergelder unterliegen einem speziellen System und sind nicht für jeden Kindergeldbezieher einheitlich. Die Familienkasse sortiert nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes und nach der sogenannten Kindergeldnummer.

Beides zusammen ergibt den für den künftigen Bezieher vorgesehenen Überweisungstag.

Auszahlungstermine für das Kindergeld

Die genauen Auszahlungstermine richten sich nach der Endziffer der zugewiesenen Kindergeldnummer. Diese Nummer ist rechts oben auf dem Kindergeldbescheid vermerkt und wird auch bei jeder Kindergeld-Überweisung angegeben. Je kleiner die Endziffer, desto früher im Monat wird das Kindergeld auf das Konto ausbezahlt.

Wie viel Kindergeld zahlt der Staat im Jahr?

Im vergangenen Jahr wurden laut Statistischem Bundesamt in Deutschland rund 45,7 Milliarden Euro Kindergeld an die Eltern von ca. 16,3 Millionen Kinder gezahlt.

  • 38,1 Mrd. an erste und zweite Kinder
  • 3,5 Mrd. an dritte Kinder
  • 1,4 Mrd. an vierte und weitere Kinder

Sonderzahlungen beim Kindergeld

Es gibt Sonderzahlungen, die zusätzlich zum Kindergeld beantragt werden können. Dabei muss es sich um besondere finanzielle Belastungen handeln, wie z.B. zusätzliche Krankheitskosten, Schulbedarf oder Kleidung. Ein besonderer Bedarf kann enstehen, wenn eine Krankheit oder Behinderung eines Kindes oder eine besonders herausfordernde Lebenssituation vorliegt.

Um Sonderzahlungen zum Kindergeld zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag bei der Familienkasse gestellt werden. Die Familienkasse prüft daraufhin den Antrag und entscheidet, ob der Sonderbedarf anerkennt wird und in welcher Höhe er ausgezahlt wird.

Die häufigsten Fragen zum Kindergeld

  1. Wie hoch ist das Kindergeld aktuell?

Aktuell werden 250 Euro Kindergeld im Monat pro Kind ausgezahlt, unabhängig von der Anzahl der Kinder.

  1. Wie kann man das Kindergeld beantragen?

Das Kindergeld kann online oder per Antragsformular bei der zuständigen Familienkasse beantragt werden.

  1. Wie lange bekommt man Kindergeld?

Das Kindergeld wird regulär bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt. Befindet sich das Kind danach in einer Ausbildung, kann das Kindergeld höchstens bis zum 25. Lebensjahr bezogen werden.

  1. Wer erhält das Kindergeld?

Das Kindergeld steht leiblichen Eltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern oder Personen zu, die ein Kind in ihrem Haushalt aufgenommen haben und ihren Wohnsitz in Deutschland gemeldet haben.

  1. Wie wird das Kindergeld ausgezahlt?

Das Kindergeld wird jeden Monat auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Es wird niemals bar ausgezahlt.

  1. Welche Unterlagen brauche ich für den Kindergeldantrag?

Um Kindergeld beantragen zu können, werden die Personalien des Antragsteller und des Kindes benötigt. Darüber hinaus muss die Geburtsurkunde des Kindes beigelegt werden. Auch Angaben zu Einkommen und Vermögen müssen im Kindergeldantrag vermerkt werden.

Einzelnachweise


  1. Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt Kindergeld
  2. Bundesagentur für Arbeit: Statistik und Zahlen zum Kindergeld
  3. Statistisches Bundesamt: Eltern- und Kindergeld

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