Recht bezeichnet Ordnungs- und Normengefüge, die menschliches Zusammenleben organisieren und regeln. Es haben sich in den verschiedenen Gesellschaftsformen auch verschiedene Rechte entwickelt.
So kennt man etwa das Gewohnheitsrecht in der Abgrenzung zum gesetzten Recht, das subjektive Recht des Bürgers im Gegensatz zum staatlichen objektiven Recht. Privates Recht steht dem öffentlichen Recht gegenüber.
Das Gesetz bildet unter anderem das Recht ab und kommt in einer bestimmten Art und Weise zustande, die heute verfassungsrechtlich normiert ist. Viele Rechtsgebiete werden auch durch das Recht der Europäischen Gemeinschaft gestaltet, zumindest aber beeinflusst.
Das Recht der Bundesrepublik Deutschland teilt sich in verschiedene Fachgebiete auf.
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