Als Eltern bis zu 9.312 Euro Kinderfreibetrag pro Kind nutzen!
Der Kinderfreibetrag kann die Steuerlast für Familien in Deutschland erheblich reduzieren. Eltern können für jedes Kind einen Steuervorteil in Höhe von 9.312 Euro in Anspruch nehmen, wenn das Kind unter 18 Jahre alt ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Kinderfreibetrag auch bis zum 25. Lebensjahr geltend gemacht werden.
Alle Details zum Thema Kinderfreibetrag, dessen Höhe und wie er sich beantragen lässt, lassen sich im folgenden Artikel finden.
Kinderfreibetrag Rechner 2024
Das Finanzamt prüft bei der Einkommensteuererklärung, ob der Kinderfreibetrag oder Kindergeld steuerlich günstiger ist. Mit dem Kinderfreibetrag Rechner können Sie schnell und einfach selbst berechnen, ob sich das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag mehr für Sie lohnt.
Kinderfreibetrag oder Kindergeld?
Voraussetzungen für den Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag kann für Kinder in Anspruch genommen werden, die unter 18 Jahre alt sind. Bis zum 21. Lebensjahr ist es darüberhinaus möglich, den Kinderfreibetrag geltend zu machen, wenn das Kind nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht bzw. als arbeitssuchend gemeldet ist.
Ist das Kind unter 25, gilt der Kinderfreibetrag wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt wird:
- Kind befindet sich in der Ausbildung oder im Studium
- Kind befindet sich in einer Übergangszeit von maximal 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten
- Kind kann die Ausbildung nicht fortsetzen/beginnen, weil kein Ausbildungsplatz verfügbar ist
- Kind leistet einen Freiwilligendienst (z.B. Freiwilliges Soziales Jahr oder Bundesfreiwilligendienst)
- Kind betätigt sich im Ausland als Dienstleistender oder Entwicklungshelfer
Für Kinder, die wegen einer Behinderung nicht selbstständig für sich sorgen können, kann der Kinderfreibetrag altersunabhängig in Anspruch genommen werden, vorausgesetzt die Behinderung ist vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten.
Kinderfreibetrag Höhe in 2024
Der Kinderfreibetrag hat sich 2024 geändert. So liegt er aktuell bei 9.312 Euro jährlich pro Kind für beide Elternteile. Er setzt sich zusammen aus dem Bedarf für das sachliche Existenzminimum des Kindes in Höhe von 6.384 Euro und dem Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928 Euro.
- Sachliches Existenzminimum des Kindes: 6.384 Euro
- Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf: 2.928 Euro
- Kinderfreibetrag gesamt (pro Kind): 9.312 Euro
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Sachliches Existenzminimum des Kindes
Das sachliche Existenzminimum des Kindes beträgt 6.384 Euro. Es handelt sich dabei um den Betrag, den Eltern für das tägliche Leben ihrer Kinder aufwenden müssen. Dazu gehören zum Beispiel Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Schulsachen, Freizeitaktivitäten und andere lebensnotwendige Dinge. Diese Ausgaben werden im Kinderfreibetrag berücksichtigt.
Eltern können den Kinderfreibetrag in der Steuererklärung geltend machen, wenn für ihre Kinder Ausgaben in Höhe des sachlichen Existenzminimums angefallen sind. Diese Aufwendungen werden in Form des Kinderfreibetrags vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, wodurch die Steuerschuld reduziert wird.
Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf
Der zweite Teil des Kinderfreibetrags ist der Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf in Höhe von 2.928 Euro. Er beinhaltet die Kosten, die Eltern für die Betreuung, die Erziehung und die Ausbildung ihrer Kinder aufwenden. Dazu können neben den Kosten für Kindergarten, Schule und Nachhilfeunterricht auch der Besuch der Musikschule oder von Sportvereinen gehören.
Der gesamte Kinderfreibetrag beträgt pauschal 9.312 Euro. Aufwendungen, die über das sachliche Existenzminimum und den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf hinausgehen, können also nicht geltend gemacht werden.
Wie viel kostet ein Kind?
Das Statistische Bundesamt hat errechnet, dass ein Haushalt mit 3.910 Euro Einkommen für zwei Kinder ca. ein Drittel des Einkommens aufwendet.
Das bedeutet, dass 1.276 Euro pro Monat für zwei Kinder zusammen ausgegeben werden. Auf ein Jahr gerechnet kosten zwei Kinder also ca. 15.300 Euro und auf 18 Jahre gerechnet 275.000 Euro.
- 32,6% Konsumausgaben für zwei Kinder
- 67,4% Konsumausgaben für Eltern
Der Kinderfreibetrag in den vergangenen Jahren
In den letzten Jahren war der Kinderfreibetrag unterschiedlich hoch:
Jahr | Kinderfreibetrag |
---|---|
2024 | 9.312 Euro |
2023 | 8.952 Euro |
2022 | 8.558 Euro |
2021 | 8.388 Euro |
2020 | 7.812 Euro |
Kinderfreibetrag beantragen - Schritt für Schritt
Der Kinderfreibetrag wird bei der Steuererklärung automatisch berücksichtigt, wenn das Kind jünger als 18 Jahre alt ist und im gleichen Haushalt wie der Antragsteller gemeldet ist. Um ihn zu beantragen, können Sie folgende Schritte ausführen:
- Prüfen Sie, ob Sie die oben genannten Voraussetzungen für den Kinderfreibetrag erfüllen.
- Sammeln Sie alle Belege und Nachweise, die für den Kinderfreibetrag relevant sind.
- Füllen Sie bei der Einkommensteuererklärung die Anlage Kind aus.
- Übermitteln Sie die Steuererklärung an das Finanzamt.
- Das Finanzamt prüft, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag die bessere Variante ist. Stellt sich der Kinderfreibetrag als vorteilhafter heraus, wird er automatisch berücksichtigt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Besonderheiten bei der Beantragung des Kinderfreibetrags
Soll der Kinderfreibetrag für ein Kind in Anspruch genommen werden, das nicht im gleichen Haushalt lebt, muss der Kinderfreibetrag beantragt werden. Dazu reicht man beim Finanzamt den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ein.
Auch wenn das Kind das 18. Lebensjahr bereits abgeschlossen hat, aber sich noch in der Berufsausbildung befindet, muss der Kinderfreibetrag über den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung beantragt werden.
Kindergeld und Kinderfreibetrag beantragen
Kindergeld und Kinderfreibetrag lassen sich nicht kombinieren. Es wird entweder Kindergeld gezahlt oder der Kinderfreibetrag in Anspruch genommen. Was für die Eltern besser ist, entscheidet die Günstigerprüfung in der Einkommensteuererklärung, die das Finanzamt automatisch durchführt.
Es ist ratsam, das Kindergeld auch zu beantragen, wenn man davon ausgehen kann, den Steuerfreibetrag zu erhalten. Das Finanzamt geht bei der Günstigerprüfung davon aus, dass der Steuerzahler das Kindergeld beantragt hat und rechnet diesen Betrag automatisch bei der Steuererklärung mit ein. Wer entweder keine oder nur sehr wenig Steuern zahlen muss, ist mit dem Kindergeld in der Regel besser beraten.
Vor- und Nachteile des Kinderfreibetrags
Der Kinderfreibetrag bietet Eltern unter anderem folgende Vorteile:
- Steuererleichterung durch Reduzierung der Steuerschuld von Eltern
- Unterstützung bei den Kosten des täglichen Lebens und bei Ausbildungs- und Betreuungskosten
- Keine Bedürftigkeit notwendig, Kinderfreibetrag kann unabhängig von der finanziellen Situation der Eltern in Anspruch genommen werden
- Gültigkeit im gesamten Bundesgebiet, auch bei Umzug kein Neuantrag bei einem anderen Finanzamt notwendig
Der Kinderfreibetrag hat jedoch auch einige Grenzen und Nachteile:
- Grenze für den Freibetrag (maximal 9.312 Euro pro Kind)
- Nur für Kinder unter 18 oder in der Berufsausbildung
- Keine Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen, Krankheitskosten oder Pflegebedürftigkeit
Häufige Fragen zum Thema Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag kann in der Regel nur für Kinder in Anspruch genommen werden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, beispielsweise wenn das Kind das 18. Lebensjahr, aber noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat und sich in einer Berufsausbildung befindet. In diesem Fall müssen jedoch Nachweise über die Berufsausbildung mit der Steuererklärung eingereicht werden.
In der Regel kann der Kinderfreibetrag auch für Kinder geltend gemacht werden, die im Ausland leben, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet, das Kind muss unter 18 sein oder sich in einer Berufsausbildung befinden.
Zudem muss das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wenn es nicht in Deutschland lebt. Außerdem müssen die Eltern ihren Wohnsitz in Deutschland haben und ihre Steuererklärung in Deutschland abgeben, um den Kinderfreibetrag geltend machen zu können.
Der Kinderfreibetrag gilt für das Kalenderjahr, für das die Steuererklärung abgegeben wird. Er muss jedes Jahr in der Steuererklärung neu beantragt werden.
Damit der Kinderfreibetrag in Anspruch genommen werden kann, muss die Steuererklärung fristgerecht abgegeben werden. Ändert sich die finanzielle Situation der Eltern, kann es auch möglich sein, den Kinderfreibetrag nachträglich zu beantragen. In diesem Fall müssen alle relevanten Nachweise innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres eingereicht werden, für das der Kinderfreibetrag geltend gemacht werden soll.
Der Kinderfreibetrag verringert die Steuerschuld. Er wird als Freibetrag bei der Berechnung der Einkommensteuer berücksichtigt. Das bedeutet, dass der Kinderfreibetrag von der Steuerschuld abgezogen wird und sie somit verringert.
Ja. der Kinderfreibetrag kann auch für Stiefkinder und Pflegekinder in Anspruch genommen werden, wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder sich noch in der Berufsausbildung befinden.
Nein, es gibt keine Verdienstobergrenze für den Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag und dessen Höhe sind unabhängig vom Einkommen der Eltern. Stattdessen wird der Kinderfreibetrag auf Grundlage von Aufwendungen für das sachliche Existenzminimum und den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf eines Kindes berechnet.
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Einzelnachweise und Quellen
- Familienportal: Steuerentlastungen →
- Familienportal: Was sind Freibeträge für Kinder? →
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Freibeträge für Kinder →
- Statistisches Bundesamt: Konsumausgaben von Familien für Kinder →
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