Lohnsteuerklassen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Lohnsteuerklasse herausfinden

  1. Finden Sie Ihre Steuerklasse anhand Ihres Familienstands heraus: Ledige sind grundsätzlich in Steuerklasse 1. Nach der Hochzeit kommen Sie und Ihr Partner automatisch in Steuerklasse 4.
  2. Finden Sie heraus, ob Sie Ihre Steuerklasse ändern können: Als Alleinerziehender können Sie in Steuerklasse 2 wechseln. Als Verheirateter können Sie in Steuerklasse 3 oder 5 wechseln.
  3. Informieren Sie sich darüber, ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist, z. B. hier, und wechseln Sie ggf. Ihre Lohnsteuerklasse.
  4. Tipp: Nutzen Sie unser Steuerklassenwahltool, um Ihre Lohnsteuerklasse schnell und einfach herauszufinden.

Ihre Steuerklasse finden

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Alle Lohnsteuerklassen im Überblick

In Deutschland gibt es sechs verschiedene Lohnsteuerklassen. Nach welcher Lohnsteuerklasse versteuert wird, entscheidet in erster Linie der Familienstand:

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Lohnsteuerklassen für Verheiratete

In bestimmten Fällen kann man die Lohnsteuerklasse wechseln. Ehepaare haben bei der Wahl der Lohnsteuerklasse mehrere Möglichkeiten. Für Verheiratete kommen die Steuerklassenkombinationen 4 und 4, 4 mit Faktor oder 3 und 5 infrage:

  • Lohnsteuerklasse 3: Lohnsteuerklasse 3 eignet sich für Verheiratete, die mehr verdienen als ihr Partner. Dieser ist dann in Steuerklasse 5.
  • Lohnsteuerklasse 4: Lohnsteuerklasse 4 eignet sich für Verheiratete, die ungefähr gleich verdienen. Beide Partner sind dann in Steuerklasse 4.
  • Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor: Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor eignet sich für Verheiratete, die leicht unterschiedlich verdienen. Beide Partner sind dann in Steuerklasse 4 mit Faktor.
  • Lohnsteuerklasse 5: Lohnsteuerklasse 5 eignet sich für Verheiratete, die weniger verdienen als ihr Partner. Dieser ist dann in Steuerklasse 3.

Lohnsteuerklasse 1

Steuerklasse 1 ist für Singles und Ledige - auch nach Scheidung oder Tod des Partners - vorgesehen.

Lohnsteuerklasse 1 ist auch für Lebens-/Ehepartner, wenn die Lohnsteuerklassen 3 oder 4 nicht in Frage kommen, vorgesehen. Auch Arbeitnehmer mit beschränkter Einkommenssteuerpflicht gehören in die Lohnsteuerklasse 1.

Die Abzüge in Lohnsteuerklasse 1 sind zu den Abzügen der Steuerklasse 4 identisch.

Lohnsteuerklasse 2

Die Lohnsteuerklasse 2 gilt für Arbeitnehmer, bei denen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Berücksichtigung findet.

Lohnsteuerklasse 2 bietet für Alleinerziehende mit Kindern einen Steuervorteil, da weniger Steuern gezahlt werden müssen. Alleinerziehende müssen diese Steuerklasse selbst beantragen. Der Wechsel erfolgt nicht automatisch.

Lohnsteuerklasse 3

Lohnsteuerklasse 3 eignet sich für verheiratete Arbeitnehmer, deren Partner - beide einkommenssteuerpflichtig - keinen Arbeitslohn bezieht oder über 30% weniger verdient.

In der Lohnsteuerklasse 3 werden die geringsten Abzüge fällig, somit bleibt ein relativ hohes Nettoeinkommen im Vergleich zum Bruttolohn übrig.

Da Verheiratete zunächst automatisch nach Steuerklasse 4 veranlagt werden, müssen sie den Wechsel in Steuerklasse 3 beantragen.

Lohnsteuerklasse 4

Lohnsteuerklasse 4 gilt für verheiratete Arbeitnehmer, die ungefähr gleich viel verdienen.

Sie beinhaltet verschiedene Besonderheiten bei der Berechnung von Feibeträgen wie dem Kinderfreibetrag. Die Abzüge in der Lohnsteuerklasse 4 sind identisch zu denen in der Steuerklasse 1.

Nach der Heirat werden beide Ehepartner zunächst in die Lohnsteuerklasse 4 eingeteilt. Sollten sie in eine andere Lohnsteuerklassenkombination wechseln wollen, muss dies beantragt werden.

Lohnsteuerklasse 5

Lohnsteuerklasse 5 gilt für verheiratete Arbeitnehmer, wenn der Ehepartner Lohnsteuerklasse 3 gewählt hat.

Der Ehepartner mit dem höheren Einkommen wählt die Lohnsteuerklasse 3, während der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen Lohnsteuerklasse 5 wählt.

Charakteristisch für die Lohnsteuerklasse 5 sind die hohen steuerlichen Abzüge. Im Gegenzug erhält der Ehepartner in Lohnsteuerklasse 3 ein vergleichsweise hohes Nettogehalt.

Lohnsteuerklasse 6

Arbeitnehmer mit mehreren Jobs oder bei denen die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht zur Verfügung gestellt werden, werden in Lohnsteuerklasse 6 eingestuft. Sie ist die Steuerklasse mit den höchsten Abzügen.

Ein zusätzlicher Minijob bis zu 520 Euro extra im Monat ist steuerfrei. Jede weitere Beschäftigung, die über diesen Verdienst hinaus geht, wird nach der Lohnsteuerklasse 6 versteuert.

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Auswirkungen der Lohnsteuerklasse auf die Steuerzahlung

Die Lohnsteuerklasse beeinflusst die Höhe der zu zahlenden Steuer vor allem durch die individuellen Freibeträge jeder Steuerklasse. So gibt es beispielsweise in Lohnsteuerklasse 6 überhaupt keine Freibeträge, weshalb die Abzüge für Nebenjobs, die nach dieser Steuerklasse besteuert werden, besonders hoch ausfallen. Lohnsteuerklasse 2 bietet hingegen mit dem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende einen zusätzlichen Steuerfreibetrag, der das Nettoeinkommen erhöht.

In Lohnsteuerklasse 3 können besonders hohe Freibeträge genutzt werden, da der Ehepartner in dieser Steuerklasse beispielsweise den doppelten Grundfreibetrag nutzen kann, während dem Partner in Lohnsteuerklasse 5 kein Grundfreibetrag zur Verfügung steht.

Je nach Lohnsteuerklasse kann das monatliche Nettoeinkommen also höher oder niedriger ausfallen.

Steuerfreibeträge nach Lohnsteuerklasse

  • Lohnsteuerklasse 1: 11.604 Euro Grundfreibetrag, 9.312 Euro Kinderfreibetrag
  • Lohnsteuerklasse 2: 11.604 Euro Grundfreibetrag, 9.312 Euro Kinderfreibetrag, 4.260 Euro Alleinerziehendenentlastungsbetrag
  • Lohnsteuerklasse 3: 23.208 Euro Grundfreibetrag, 9.312 Euro Kinderfreibetrag
  • Lohnsteuerklasse 4: 11.604 Euro Grundfreibetrag, 4.656 Euro Kinderfreibetrag
  • Lohnsteuerklasse 5: Keine Freibeträge
  • Lohnsteuerklasse 6: Keine Freibeträge

Wer kann seine Lohnsteuerklasse ändern?

Verheiratete - Steuerklassenwechsel als Ehepaar

Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können zwischen drei möglichen Steuerklassenkombinationen wählen. In der Regel bleiben Ehepaare, die ungefähr gleich verdienen, in der Steuerklassenkombination 4/4.

Bei einem Verdienstunterschied von ca. 30 Prozent kann sich ein Wechsel in die Steuerklassenkombination 3/5 anbieten. Der besser verdienende Partner wechselt dann in die Steuerklasse 3, während der Partner mit dem geringeren Gehalt in die Lohnsteuerklasse 5 wechselt.

Alleinerziehende - Steuerklassenwechsel als Alleinerziehender

Auch Alleinerziehende können ihre Lohnsteuerklasse wechseln. Sie haben die Möglichkeit, von Steuerklasse 1 in die Lohnsteuerklasse 2 zu wechseln und den Alleinerziehendenentlastungsbetrag in Anspruch zu nehmen.

Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Steuerfreibetrag, der ausschließlich in dieser Lohnsteuerklasse genutzt werden kann. Der Wechsel in die Steuerklasse 2 erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern muss beantragt werden.

Wie kann man die Steuerklasse wechseln?

Um einen Wechsel zu beantragen, müssen Steuerzahler das dafür vorgesehene Formular ausfüllen und an das zuständige Finanzamt schicken. Der beantragte Steuerklassenwechsel wird spätestens im Folgemonat nach der Antragstellung gültig. Eine Änderung der Lohnsteuerklasse ist mehrfach im Jahr möglich, wenn sich die Lebensumstände ändern.

Erweist sich ein Wechsel der Streuerklasse für ein Paar als sinnvoll, können die Partner die Lohnsteuerklasse ändern, indem sie über ein Formular den Wechsel beim Finanzamt beantragen.
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Antrag auf Steuerklassenwechsel zum Download

Häufige Fragen zum Thema Lohnsteuerklassen

Was passiert, wenn ich die falsche Lohnsteuerklasse gewählt habe?

Wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuerklasse falsch an das Finanzamt übermittelt hat, kann er die Korrektur vornehmen. Um das zu vermeiden sollten Arbeitnehmer ihre Lohnabrechnungen aufmerksam prüfen und bei Unstimmigkeiten den Arbeitgeber informieren.

Hat ein Arbeitnehmer gemeinsam mit dem Partner die falsche Lohnsteuerklasse gewählt, kann das zu einer falschen Berechnung der Steuerzahlungen führen. Eine unpassende Lohnsteuerklasse kann zu einer Steuernachzahlungen oder Erstattungen führen, je nachdem ob im Laufe des Jahres zu viel oder zu wenig Lohnsteuer gezahlt wurde. Es ist daher wichtig, die richtige Lohnsteuerklasse zu wählen und sie gegebenenfalls zu korrigieren.

Kann ich die Lohnsteuerklasse im Laufe des Jahres ändern?

Ja, eine Änderung der Lohnsteuerklasse ist auch im Laufe des Jahres möglich. Eine Lohnsteuerklassenänderung kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein, beispielsweise bei Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes.

Auch bei einem Wechsel des Arbeitsverhältnisses oder Änderungen der finanziellen Verhältnisse kann eine Änderung der Lohnsteuerklasse angebracht sein. Arbeitnehmer sollten die Änderung der Lohnsteuerklasse rechtzeitig beantragen, da eine rückwirkende Änderung nur in Ausnahmefällen möglich ist. Vor der Änderung der Lohnsteuerklasse sollte man sich über die individuellen Auswirkungen auf die eigenen Steuerzahlungen informieren.

Wie wirkt sich ein Minijob auf meine Lohnsteuerklasse aus?

Ein Minijob beeinflusst die Lohnsteuerklasse nur dann, wenn der Minijobber mehrere Nebenjobs oder einen Nebenjob über der Minijobgrenze ausübt. Wenn der Minijob die einzige Einkommensquelle ist und unter der Minijobgrenze bleibt, wird keine Lohnsteuer fällig.

Wenn der Minijobber den Minijob neben einer Hauptbeschäftigung ausübt, wird lediglich für die Hauptbeschäftigung Lohnsteuer fällig. Liegt der Minijob unter der Minijobgrenze, muss dafür keine Lohnsteuer gezahlt werden. Wenn die Minijobgrenze überschritten wird, wird der Nebenjob mit Lohnsteuerklasse 6 versteuert. Der Hauptjob bleibt in der bisherigen Lohnsteuerklasse.

Ändert sich die Lohnsteuerklasse, wenn ich arbeitslos werde?

Bei Arbeitslosigkeit ändert sich zunächst nichts an der Lohnsteuerklasse, da das Arbeitslosengeld nicht versteuert werden muss. Wird eine Nebentätigkeit aufgenommen, deren Gehalt unter der Minijobgrenze liegt, wird ebenfalls keine Lohnsteuer fällig.

Bei Aufnahme einer Nebentätigkeit über der Minijobgrenze, gilt eine Person in der Regel nicht mehr als arbeitslos. Zu beachten ist außerdem, dass Nebeneinkünfte sich auf die Höhe des Arbeitslosengeldes auswirken können.

Wie wirkt sich eine Trennung oder Scheidung auf meine Lohnsteuerklasse aus?

Wenn sich ein Paar scheiden lässt, müssen auch die Lohnsteuerklassen gewechselt werden. Während des Trennungsjahr verbleiben beide Partner bis zum nächsten 31. Dezember in ihrer bisherigen Steuerklasse 3, 4 oder 5.

Wenn die Partner geschieden sind, gelten sie als ledig und werden in der Regel wieder nach Steuerklasse 1 versteuert. Wenn es ein gemeinsames Kind gibt, kann der Partner mit Kindergeldberechtigung Lohnsteuerklasse 2 beantragen.

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Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 38b Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge

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