Lohnsteuerklasse herausfinden - Schritt für Schritt
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- Finden Sie Ihre Steuerklasse anhand Ihres Familienstands heraus: Ledige sind grundsätzlich in Steuerklasse 1. Nach der Hochzeit kommen Sie und Ihr Partner automatisch in Steuerklasse 4.
- Finden Sie heraus, ob Sie Ihre Steuerklasse ändern können: Als Alleinerziehender können Sie in Steuerklasse 2 wechseln. Als Verheirateter können Sie in Steuerklasse 3 oder 5 wechseln.
- Informieren Sie sich darüber, ob ein Wechsel für Sie sinnvoll ist, z. B. hier, und wechseln Sie ggf. Ihre Lohnsteuerklasse.
- Tipp: Nutzen Sie unser Steuerklassenwahltool, um Ihre Lohnsteuerklasse schnell und einfach herauszufinden.
Lohnsteuerklassen für Alleinstehende
In Deutschland gibt es sechs verschiedene Lohnsteuerklassen. Welche Lohnsteuerklasse man erhält, entscheidet in erster Linie der Familienstand. Alleinstehende werden in folgende Steuerklassen eingeteilt:
- Lohnsteuerklasse 1: Lohnsteuerklasse 1 ist die richtige für Ledige, getrennt Lebende, Geschiedene und Verwitwete.
- Lohnsteuerklasse 2: Lohnsteuerklasse 2 ist für Alleinerziehende vorgesehen und soll für zusätzliche Entlastung sorgen.
- Lohnsteuerklasse 6: Lohnsteuerklasse 6 greift bei einem Zweitjob über 520 Euro oder mehreren Nebenjobs.
Lohnsteuerklassen für Verheiratete
In bestimmten Fällen kann man die Lohnsteuerklasse wechseln. Ehepaare haben bei der Wahl der Lohnsteuerklasse mehrere Möglichkeiten. Für Verheiratete kommen diese Steuerklassen infrage:
- Lohnsteuerklasse 3: Lohnsteuerklasse 3 eignet sich für Verheiratete, die mehr verdienen als ihr Partner. Dieser ist dann in Steuerklasse 5.
- Lohnsteuerklasse 4: Lohnsteuerklasse 4 eignet sich für Verheiratete, die ungefähr gleich verdienen. Beide Partner sind dann in Steuerklasse 4.
- Lohnsteuerklasse 5: Lohnsteuerklasse 5 eignet sich für Verheiratete, die weniger verdienen als ihr Partner. Dieser ist dann in Steuerklasse 3.
Die Lohnsteuerklassen im Detail
Lohnsteuerklasse 1
Steuerklasse 1 ist für Singles und Ledige - auch nach Scheidung oder Tod des Partners - vorgesehen.
Lohnsteuerklasse 1 ist auch für Lebens-/Ehepartner, wenn die Lohnsteuerklassen 3 oder 4 nicht in Frage kommen, vorgesehen. Auch Arbeitnehmer mit beschränkter Einkommenssteuerpflicht gehören in die Lohnsteuerklasse 1.
Die Abzüge in Lohnsteuerklasse 1 sind zu den Abzügen der Steuerklasse 4 identisch.
Lohnsteuerklasse 2
Die Lohnsteuerklasse 2 gilt für Arbeitnehmer, bei denen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Berücksichtigung findet.
Lohnsteuerklasse 2 bietet für Alleinerziehende mit Kindern einen Steuervorteil, da weniger Steuern gezahlt werden müssen. Alleinerziehende müssen diese Steuerklasse selbst beantragen. Der Wechsel erfolgt nicht automatisch.
Lohnsteuerklasse 3
Lohnsteuerklasse 3 eignet sich für verheiratete Arbeitnehmer, deren Partner - beide einkommenssteuerpflichtig - keinen Arbeitslohn bezieht oder über 30% weniger verdient.
In der Lohnsteuerklasse 3 werden die geringsten Abzüge fällig, somit bleibt ein relativ hohes Nettoeinkommen im Vergleich zum Bruttolohn übrig.
Da Verheiratete zunächst automatisch nach Steuerklasse 4 veranlagt werden, müssen sie den Wechsel in Steuerklasse 3 beantragen.
Lohnsteuerklasse 4
Lohnsteuerklasse 4 gilt für verheiratete Arbeitnehmer, die ungefähr gleich viel verdienen.
Sie beinhaltet verschiedene Besonderheiten bei der Berechnung von Feibeträgen wie dem Kinderfreibetrag. Die Abzüge in der Lohnsteuerklasse 4 sind identisch zu denen in der Steuerklasse 1.
Nach der Heirat werden beide Ehepartner zunächst in die Lohnsteuerklasse 4 eingeteilt. Sollten sie in eine andere Lohnsteuerklassenkombination wechseln wollen, muss dies beantragt werden.
Lohnsteuerklasse 5
Lohnsteuerklasse 5 gilt für verheiratete Arbeitnehmer, wenn der Ehepartner Lohnsteuerklasse 3 gewählt hat.
Der Ehepartner mit dem höheren Einkommen wählt die Lohnsteuerklasse 3, während der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen Lohnsteuerklasse 5 wählt.
Charakteristisch für die Lohnsteuerklasse 5 sind die hohen steuerlichen Abzüge. Im Gegenzug erhält der Ehepartner in Lohnsteuerklasse 3 ein vergleichsweise hohes Nettogehalt.
Lohnsteuerklasse 6
Arbeitnehmer mit mehreren Jobs oder bei denen die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nicht zur Verfügung gestellt werden, werden in Lohnsteuerklasse 6 eingestuft. Sie ist die Steuerklasse mit den höchsten Abzügen.
Ein zusätzlicher Minijob bis zu 520 Euro extra im Monat ist steuerfrei. Jede weitere Beschäftigung, die über diesen Verdienst hinaus geht, wird nach der Lohnsteuerklasse 6 versteuert.
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Wer kann seine Lohnsteuerklasse ändern?
Verheiratete - Steuerklassenwechsel als Ehepaar
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner können zwischen drei möglichen Steuerklassenkombinationen wählen. In der Regel bleiben Ehepaare, die ungefähr gleich verdienen, in der Steuerklassenkombination 4/4.
Bei einem Verdienstunterschied von ca. 30 Prozent kann sich ein Wechsel in die Steuerklassenkombination 3/5 anbieten. Der besser verdienende Partner wechselt dann in die Steuerklasse 3, während der Partner mit dem geringeren Gehalt in die Lohnsteuerklasse 5 wechselt.
Alleinerziehende - Steuerklassenwechsel als Alleinerziehender
Auch Alleinerziehende können ihre Lohnsteuerklasse wechseln. Sie haben die Möglichkeit, von Steuerklasse 1 in die Lohnsteuerklasse 2 zu wechseln und den Alleinerziehendenentlastungsbetrag in Anspruch zu nehmen.
Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Steuerfreibetrag, der ausschließlich in dieser Lohnsteuerklasse genutzt werden kann. Der Wechsel in die Steuerklasse 2 erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern muss beantragt werden.
Wie kann man die Steuerklasse wechseln?
Um einen Wechsel zu beantragen, müssen Steuerzahler das dafür vorgesehene Formular ausfüllen und an das zuständige Finanzamt schicken. Der beantragte Steuerklassenwechsel wird spätestens im Folgemonat nach der Antragstellung gültig. Eine Änderung der Lohnsteuerklasse ist mehrfach im Jahr möglich, wenn sich die Lebensumstände ändern.
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Einzelnachweise & Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 38b Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge →
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