Kfz-Steuer

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Kfz-Steuer steigt bis zu +2 Euro je ausgestoßenem Gramm CO2!

Die Kfz-Steuer ist die Abgabe, die Halter von Kraftfahrzeugen jährlich an den Staat bezahlen. Sie wird nach dem Hubraum und dem CO2-Ausstoß des Fahrzeugs berechnet.

2021 wurde die Berechnungsgrundlage der Kfz-Steuer aktualisiert. Für Fahrzeuge, die ab dem 1.1.2021 zugelassen wurden, nimmt der CO2-Ausstoß eine höhere Gewichtung bei der Berechnung der Kfz-Steuer ein. Fahrzeuge mit einem höheren Schadstoffausstoß werden demnach höher besteuert. Das soll langfristig dazu motivieren, sparsamere Fahrzeuge zu erwerben und die CO2-Emissionen zu senken.

Wie hoch ist Ihre Kfz-Steuer?

Mit unserem Kfz Steuer Rechner können Sie auf einen Blick ermitteln, wie hoch die Kraftfahrzeugsteuer für Ihr Fahrzeug ausfällt.
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Ihre Kfz-Steuer berechnen

Die Kfz-Steuer bei Neuwagen

Für Fahrzeuge, die ab dem 1.1.2021 zugelassen wurden, berechnet sich die Kfz-Steuer wie folgt: Je 100 Kubikzentimeter Hubraum wird ein Sockelbetrag von 2 Euro für Benziner bzw. 9,50 für Dieselfahrzeuge fällig. Dazu kommt ein Betrag zwischen 2 und 4 Euro pro ausgestoßenem Gramm CO2 pro Kilometer, wenn 95 g/km überschritten werden.

Für Neuwagen steigt die Kfz-Steuer um bis zu +2 Euro je ausgestoßenem Gramm CO2! Die genaue Höhe des CO2-Betrags wird nach folgenden 6 Stufen festgelegt:

Stufe 1

CO2-Ausstoß: 96 bis 115 g/km
Steuer pro Gramm CO2/km: 2 Euro
Steigerung seit 2021: ±0

Stufe 2

CO2-Ausstoß: 116 bis 135 g/km
Steuer pro Gramm CO2/km: 2,20 Euro
Steigerung seit 2021: +0,20 Euro

Stufe 3

CO2-Ausstoß: 136 bis 155 g/km
Steuer pro Gramm CO2/km: 2,50 Euro
Steigerung seit 2021: +0,50 Euro

Stufe 4

CO2-Ausstoß: 156 bis 175 g/km
Steuer pro Gramm CO2/km: 2,90 Euro
Steigerung seit 2021: +0,90 Euro

Stufe 5

CO2-Ausstoß: 176 bis 195 g/km
Steuer pro Gramm CO2/km: 3,40 Euro
Steigerung seit 2021: +1,40 Euro

Stufe 6

CO2-Ausstoß: über 195 g/km
Steuer pro Gramm CO2/km: 4 Euro
Steigerung seit 2021: +2 Euro

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Kfz-Steuer bei bereits zugelassenen Fahrzeugen

Fahrzeuge, die vor 2021 zugelassen wurden, werden nach wie vor nach dem alten Modell besteuert. Der Sockelbetrag liegt auch hier bei 2 Euro für Benziner und 9,50 für Dieselfahrzeuge. Der Unterschied zum neuen Modell ist lediglich der CO2-Betrag.

Dieser liegt für vor 2021 zugelassene Fahrzeuge grundsätzlich bei 2 Euro pro Gramm CO2/km, wenn 95 g/km überschritten werden. Er steigt also nicht bei höherem CO2-Ausstoß an.

Was bedeutet die Neuerung konkret?

Wie sich die Kfz-Steuer durch das neue Modell erhöht, lässt sich an folgenden Beispielrechnungen erkennen:

Niedriger CO2-Ausstoß

  • Kraftstoff: Benzin
  • Hubraum: 1496 Kubikzentimeter
  • CO2-Ausstoß: 100 g/km
  • Kfz-Steuer bei Erstzulassung 2020: 40 Euro
  • Kfz-Steuer bei Erstzulassung 2021: 40 Euro
  • Unterschied: 0 Euro

Hoher CO2-Ausstoß

  • Kraftstoff: Diesel
  • Hubraum: 1980 Kubikzentimeter
  • CO2-Ausstoß: 180 g/km
  • Kfz-Steuer bei Erstzulassung 2020: 360 Euro
  • Kfz-Steuer bei Erstzulassung 2021: 399 Euro
  • Unterschied: +39 Euro

Diese Beispiele zeigen, dass die Kfz-Steuer für schadstoffarme Fahrzeuge nicht oder nur gering steigen. Je höher der CO2-Ausstoß ist, desto höher steigt auch die Kfz-Steuer im Vergleich zu baugleichen Fahrzeugen, die vor 2021 zugelassen wurden.

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Wie finde ich diese Werte heraus?

Die Werte, die zur Berechnung der Kfz-Steuer benötigt werden, lassen sich im Fahrzeugschein finden.

Die Erstzulassung finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Punkt B oder im ersten Feld. Im alten Fahrzeugschein ist sie unter Punkt 32 zu finden.

Der Hubraum ist in der neuen Zulassungsbescheinigung in Teil I unter P1 bzw. im alten Fahrzeugschein unter Punkt 8 zu finden.

Den CO2-Ausstoß können Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I in Feld V.7 finden.

Wer muss Kfz-Steuer zahlen?

Die Kfz-Steuer ist für alle im Inland betriebenen Kraftfahrzeuge zu entrichten. Ein Kraftfahrzeug ist jedes durch einen Motor betriebene Fahrzeug, das nicht permanent auf einer Schiene geführt wird und über eine Betriebsgenehmigung für deutsche Straßen verfügt.

Steuerpflichtig ist der Halter. Allerdings können auf dem Steuerformular abweichend auch andere Zahler bestimmt werden. Dies passiert beispielsweise häufig dann, wenn offiziell die Eltern aus Versicherungsgründen als Halter auftreten, faktisch aber ihr Kind das Fahrzeug betreibt.

Neben PKWs sind unter anderem auch folgende Kraftfahrzeuge steuerpflichtig:

Oldtimer

Für Oldtimer muss ebenfalls Kfz-Steuer gezahlt werden. Diese liegt pauschal bei 191,73 Euro.

Traktor

Traktoren, die ausschließlich zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken genutzt werden, sind von der Kfz-Steuer befreit.

Wohnmobil

Ein Wohnmobil wird nach den Kriterien Schadstoffklasse und Gesamtgewicht besteuert.

Wohnwagen

Wohnwagen ohne eigenen Antrieb werden mit 7,46 Euro pro 200 kg versteuert.

Motorrad

Je angefangene 25 Kubikzentimeter Hubraum werden für Motorräder 1,84 Euro Kfz-Steuer fällig.

Anhänger

Für Anhänger müssen pro 200 kg 7,46 Euro gezahlt werden. Der Maximalbetrag liegt bei 373,24 Euro.

Wer muss keine Kfz-Steuer zahlen?

Nutzfahrzeuge, die ausschließlich in der Land- und Forstwirtschaft genutzt werden, sind in der Regel nicht steuerpflichtig.

Außerdem sind reine Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstzugelassen wurden, bis zu 10 Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Diese Regelung kann noch bis zum 31. Dezember 2030 ausgeweitet werden.

Gehört das Fahrzeug einem schwerbehinderten Halter mit dem Merkzeichen H, Bl oder aG im Schwerbehindertenausweis, kann es ebenfalls von der Steuer befreit werden. Wer über die Merkzeichen G oder Gl im Schwerbehindertenausweis verfügt, kann auf die Kfz-Steuer eine Ermäßigung von 50 Prozent erhalten.

Häufige Fragen zum Thema Kfz-Steuer

Wo muss ich die Kfz-Steuer beantragen?

Die Kfz-Steuer muss nicht gesondert beantragt werden. Bei der Zulassung wird der Halter eingetragen und somit auch registriert.

Die Bezahlung der Pkw-Steuer beziehungsweise der Steuerbescheid für die Kraftfahrzeugsteuer wird dann innerhalb eines gewissen Zeitraums automatisch zugestellt.

Wofür wird die Kfz-Steuer genutzt?

Die Einnahmen aus der Kfz-Steuer wird unter anderem dazu genutzt, die Infrastruktur auszubauen oder zu verbessern.

Als allgemeine Haushaltseinnahme ist die Steuer jedoch nicht Zweckgebunden. Sie wird daher auch zur Deckung anderer Ausgaben genutzt.

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Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Kraftfahrzeugsteuergesetz
  2. Bundesministerium der Finanzen: Kraft­fahr­zeug­steu­er

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