Der astronomische Herbstanfang fällt auf den Tag der zweiten Tag-und-Nacht-Gleiche im Jahr. Das ist je nach Jahr der 22. oder 23. September. Der Herbstanfang (astronomisch) ist kein gesetzlicher Feiertag in Deutschland.
Hintergrund des astronomischen Herbstanfangs
Der astronomische Herbst beginnt mit der Herbst-Tag-und-Nacht-Gleiche, also dem Datum, an dem Tag und Nacht zum zweiten Mal im Jahr gleichlang sind. Auf der Nordhalbkugel fällt der Herbstanfang (astronomisch) somit immer auf den 22. oder 23. September.
Andere Herbstanfänge
Auf der Südhalbkugel findet der astronomische Herbstanfang zur ersten Tag-und-Nacht-Gleiche, also am 20. oder 21. März statt.
Neben dem astronomischen Herbstanfang spielt für die Erstellung von meteorologischen Statistiken vor allem der meteorologische Herbstanfang eine Rolle. Dieser wurde von der Weltorganisation für Meteorologie fest auf den 1. September gelegt. So können Wettervergleiche und andere Statistiken einheitlich erstellt werden.
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Feiertage vor und nach dem astronomischen Herbstanfang
Vor und nach dem astronomischen Herbstanfang finden folgende Feiertage statt:
Feiertag | Datum |
---|---|
Herbstanfang (meteorologisch) | 1. September |
Mariä Geburt | 8. September |
Weltkindertag | 20. September |
Herbstanfang (astronomisch) | 2. Tag-und-Nacht-Gleiche im Jahr |
Erntedankfest | Erster Sonntag im Oktober |
Tag der Deutschen Einheit | 3. Oktober |
Winterzeitbeginn | Letzter Sonntag im Oktober |
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Entgeltfortzahlungsgesetz - § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen →
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