Um eine Schlechterstellung von besonders langjährig Versicherten im Alter zu vermeiden, wurde für diese Personengruppe eine spezielle Altersrente eingeführt. Der Freibetrag für diese Rente beträgt kalenderjährlich 6.300 Euro.
Sie ist vor allem für Versicherte von Bedeutung, die 1947 oder später geboren sind. Rechtsgrundlage hierfür bildet § 38 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Inhaltsverzeichnis:
Wer erhält Altersrente für besonders langjährig Versicherte?
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Der Versicherte hat das 65. Lebensjahr vollendet und der Versicherte kann eine Wartezeit von 45 Jahren nachweisen.
Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, hat der Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf den Erhalt der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Seit 2014 besteht die Möglichkeit, die Altersgrenze für die Beanspruchung dieser Rentenform für bestimmte Geburtenjahrgänge herabzusetzen.
Jetzt kostenlos Informieren.
Sonderregeln zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Die Sonderregelungen zu dieser Rentenart aus dem Jahre 2014 sehen vor, dass die Jahrgänge 1952 bis 1957 mit 63 Jahren diese Altersrente beanspruchen dürfen. Die Jahrgänge 1958 bis 1963 haben ab dem 64. Lebensjahr einen Anspruch auf diese Rente. Allerdings müssen fortlaufend jeweils 2 Monate mehr hinzugerechnet werden.
Demnach dürfen 1954 geborene Versicherte mit 63 Jahren und 4 Monaten die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beanspruchen. Bei 1962 geborenen Versicherten liegt das Renteneintrittsalter dann bei 64 Jahren und 8 Monaten.
- Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht durch Abschläge reduziert vorzeitig in Anspruch genommen werden.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte - Hinzuverdienst
Wer die Altersrente für besonders lange Versicherte erhält, muss beachten, dass es eine Hinzuverdienstgrenze gibt. Wird diese überschritten, kommt es zu einer Kürzung der Rente in entsprechender Höhe, da der überschreitende Betrag mit 40 % auf die Rente angerechnet wird.
Der Freibetrag für den Hinzuverdienst liegt seit 2017 kalenderjährlich bei 6.300 €.
Wer genauere Auskünfte zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte benötigt, kann sich entweder im Internet informieren oder die Deutsche Rentenversicherung kontaktieren. Sie kann genaue Auskunft zu dieser Rentenart geben.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) § 38 »
- Deutsche Rentenversicherung: Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte »
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.