Um eine Schlechterstellung von besonders langjährig Versicherten im Alter zu vermeiden, wurde für diese Personengruppe eine spezielle Altersrente eingeführt. Seit dem 1. Januar 2023 können Rentnerinnen und Rentner unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.
Sie ist vor allem für Versicherte von Bedeutung, die 1947 oder später geboren sind. Rechtsgrundlage hierfür bildet § 38 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).
Inhaltsverzeichnis:
Wer erhält Altersrente für besonders langjährig Versicherte?
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein: Der Versicherte hat das 65. Lebensjahr vollendet und der Versicherte kann eine Wartezeit von 45 Jahren nachweisen.
Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, hat der Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf den Erhalt der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Seit 2014 besteht zudem die Möglichkeit, die Altersgrenze für diese Rentenform anzuheben.
Jetzt kostenlos Informieren.
Sonderregeln zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte wird schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Für den Geburtsjahrgang 1964 und jünger liegt die Altersgrenze bei 65 Jahren.
- Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann nicht durch Abschläge reduziert vorzeitig in Anspruch genommen werden.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte - Hinzuverdienst
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Rentnerinnen und Rentner können unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.
Wer genauere Auskünfte zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte benötigt, kann sich entweder im Internet informieren oder die Deutsche Rentenversicherung kontaktieren. Sie kann genaue Auskunft zu dieser Rentenart geben.
Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) § 38 »
- Deutsche Rentenversicherung: Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte »
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.