Die Berufsunfähigkeitsrente

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Als berufsunfähig gilt, wer die Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeitsrente beziehungsweise für die seit dem 01.01.2001 als Ersatz eingeführte Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erfüllt. Basis für die Entscheidung der Versicherungsträger ist ein gesunder Arbeitnehmer mit gleichbelagerten Fähigkeiten und Kenntnissen, der eine ähnliche Ausbildung absolviert hat.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Voraussetzungen für die Berufsunfähigkeitsrente

Die Berufsunfähigkeitsrente kann vor allem von Personen beantragt werden, die einen Anspruch geltend machen können, der vor dem 01.01.2001 entstanden ist und deren Voraussetzungen weiter existieren.

Auch Versicherungsnehmer, deren Geburtsdatum vor dem 02.01.1961 liegt und die gemäß den Voraussetzungen der bis zum 31.12.2000 geltenden Vorschriften für die Berufsunfähigkeitsrente Anspruch auf eine solche haben, können die sogenannte "Vertrauensschutzregelung" nutzen und die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beantragen.

Dafür müssen wiederum folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Die Erwerbsfähigkeit des Antragstellers ist aufgrund von Behinderung oder Krankheit auf eine Arbeitszeit von weniger als 50 Prozent täglich gesunken. Wer also bisher 40 Wochenstunden gearbeitet hat und nun nur noch maximal 20 Stunden schafft, gilt als berufsunfähig.
  • Der Antragsteller kann auch keinen anderen, als zumutbar eingestuften Beruf in einem größeren zeitlichen Umfang ausüben, selbst, wenn dieser seiner Ausbildung beziehungsweise seinen Fähigkeiten sowie der bisherigen Entlohnung entspricht.
  • Die Berufsunfähigkeit des Antragstellers kann mithilfe eines ärztlichen Gutachtens bestätigt werden. Die im Gutachten genannten gesundheitlichen Beschränkungen müssen dabei in direkter Verbindung zur bisher ausgeübten Tätigkeit stehen.
Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Berufsunfähigkeitsrente beantragen

Wer eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen möchte, der sollte sich aufgrund der Komplexität des Themas und den oft schwierigen Verhandlungen mit den Versicherungsträgern von einem Experten beratend begleiten lassen.

Um eine solche Rente, die heute auch Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung heißt, zu erhalten, benötigt der Antragsteller vor allem die folgenden Unterlagen:

  • Darlegung der Gründe für die Berufsunfähigkeit (je detaillierter, desto besser)
  • Ärztliche Gutachten (mit Begründung durch gesundheitliche Einschränkungen sowie Aussagen zur vermutlichen Dauer der Erkrankungen)
  • Unterlagen zum Beruf des Antragstellers (inklusive Angaben zu den einzelnen Aufgaben, zur Stellung, zur Arbeitszeit und zur Zeitaufteilung bezüglich einzelner Aufgaben)

Der Versicherungsträger wird die eingereichten Unterlagen prüfen, auch hinsichtlich der Korrektheit der vom Antragsteller gemachten Angaben zur Gesundheit bei Abschluss der Versicherung. Auf Basis sämtlicher Unterlagen entscheidet er dann, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

  • Leider benötigen die Versicherungsträger im Durchschnitt 95 Tage bis zu einer Entscheidung, ob die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt wird oder nicht.

Höhe der Berufsunfähigkeitsrente

Die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente hängt vor allem vom Gehalt ab, dass der Antragsteller vor dem Antrag monatlich verdient hat. Ein kleines Beispiel zeigt, wie die Höhe der Rente berechnet wird.

Ein Arbeitnehmer hat ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von 3.100 €. Laut seiner letzten Renteninformation würde er eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente in Höhe von 1.100 € erhalten, durch eine betriebliche Vorsorge kämen noch 400 € dazu. In diesem Fall beliefe sich eine private Berufsunfähigkeitsrente auf 1.600 € monatlich (also 3.100 € – 1.100 € – 400 € = 1.600 €).

Steuern zahlen für die Berufsunfähigkeitsrente?

Ob man für die Berufsunfähigkeitsrente Steuern zahlen muss, hängt davon ab, wie hoch diese ist. Grundsätzlich hat der Gesetzgeber Einkommen unter 11.604 Euro € jährlich (Stand 2024), als steuerfrei eingestuft. Wer also monatlich nicht mehr als 967 Euro Berufsunfähigkeitsrente erhält, muss keine Steuern zahlen. Liegt man über diesem Betrag, fallen Steuern gemäß dem seit 2005 gültigen Alterseinkünftegesetz an.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommenssteuergesetz (EStG) § 22 »
  2. Bundesministerium der Justiz: Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema