Hartz-4-Sanktionen werden vorerst weitestgehend aufgehoben

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Am vergangenen Donnerstag, den 19.05.2022, hat die Bundesregierung beschlossen, dass die Hartz-IV-Sanktionen vorerst weitestgehend aufgehoben werden. Was ab jetzt für Hartz-IV-Empfänger gilt und warum die Aufhebung zunächst auf ein Jahr begrenzt ist, haben wir in unserem Artikel zusammengefasst.

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Diese Sanktionen gelten jetzt

Für die Aussetzungsdauer von einem Jahr gilt, dass Pflichtverletzungen nicht mehr mit Kürzungen des Hartz-4-Satzes sanktioniert werden. Dazu gehören die Weigerung, eine Stelle oder Ausbildung anzunehmen bzw. sich dafür zu bewerben sowie die Ablehung oder der Abbruch einer Weiterbildung.

Wer beispielsweise Termine beim Jobcenter versäumt, muss jedoch weiter mit einer Kürzung der Hartz-4-Leistungen rechnen. Allerdings erfolgen hier die Sanktionen erst ab dem zweiten Versäumnis. Außerdem sind sie auf maximal 10 Prozent beschränkt. Vor der Aussetzung waren es bis zu 30 Prozent.

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Warum nur für ein Jahr?

Die Sanktionen werden zunächst nur für ein Jahr ausgesetzt, da sie als Vorstufe des geplanten Bürgergelds fungieren soll. Das Bürgergeld, das die Ampel-Parteien bereits in ihrem Koalitionsvertrag erwähnt haben, soll im kommenden Jahr das Hartz-IV-System ersetzen. Mit diesem neuen System sollen auch neue Sanktionen einhergehen.

Der Grund für die "Zwischenlösung" in Form der zeitlich begrenzten Sanktionsaussetzung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das bereits 2019 eine Neuregelung der Hartz-IV-Sanktionen gefordert hatte.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Deutscher Bundestag: Befristetes Moratorium für Hartz-IV-Sanktionen beschlossen

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