Kommt die Solarpflicht auch in Ihrem Bundesland?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Im Koalitionsvertrag der Ampelparteien ist festgehalten, dass in Zukunft alle geeigneten Dachflächen für Solarenergie genutzt werden sollen. Um dieses Ziel zu erreichen, sind Solaranlagen auf gewerblichen Bauten in einigen Bundesländern bereits Pflicht.

Baden-Württemberg ist seit Anfang 2022 das erste Bundesland, in dem auch neugebaute Wohngebäude eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach benötigen.

Welche Bundesländer in den nächsten Jahren nachziehen wollen und wo bereits Regelungen für gewerbliche Neubauten gelten, haben wir Ihnen im Folgenden zusammengestellt.

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Übersicht: Was gilt bereits?

In folgenden Bundesländern gilt bereits eine Solarpflicht in bestimmten Bereichen:

Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gilt seit 1.1.2022 eine Photovoltaik-Pflicht für alle neugebauten Nicht-Wohngebäuden und seit dem 1.5.2022 auch für neugebaute Wohngebäude. Ab 2023 sollen Photovoltaik-Anlagen auch für sanierte Dächer verpflichtend werden.

Nordrhein-Westfalen

Seit dem 1.1.2022 müssen neue Parkflächen in NRW mit einer Überdachung mit Solaranlage ausgestattet werden, sobald sie über 35 Stellplätze haben. Parkflächen, die zu Wohngebäuden gehören, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Schleswig-Holstein

Dächer von Nicht-Wohngebäuden in Schleswig-Holstein müssen seit 1.1.2022 eine Photovoltaik-Anlage erhalten, wenn sie neugebaut oder zu über 10 Prozent renoviert werden. Neugebaute Parkflächen müssen ab 100 Stellplätzen eine Solaranlage erhalten.

Niedersachsen

Dächer von überwiegend gewerblich genutzten Neubauten ab 75 qm Dachfläche müssen seit 1.1.2022 in Niedersachsen mindestens zu 50% mit Solaranlagen ausgestattet sein. Alle übrigen Neubauten müssen zur Nachrüstung von Photovoltaik-Anlagen geeignet sein.

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In diesen Bundesländern ist (k)eine Photovoltaik-Pflicht geplant

Berlin

Beschlossen

Private Eigentümer sind in Berlin ab 1.1.2023 dazu verpflichtet, Photovoltaik-Anlagen oder eine Solarthermie-Anlage auf oder an ihrem Gebäude zu installieren, wenn es sich dabei um einen Neubau oder ein grundlegend saniertes Gebäude handelt.

Hamburg

Beschlossen

Ab dem 1.1.2023 müssen alle Neubauten in Hamburg mit einer Photovoltaik-Anlage ausgestattet werden. Ab 2025 soll auch eine Solarpflicht für alle Bestandsgebäude gelten, deren Dachhaut vollständig erneuert wird.

Bayern

In Planung

Für Bayern war eine Solarpflicht für gewerbliche Gebäude ab 2021 bzw. für Privatgebäude ab 2022 geplant, allerdings gab es nie einen konkreten Gesetzesentwurf. Gespräche über eine Photovoltaikpflicht wurden jedoch wieder aufgenommen.

Bremen

In Planung

Auch in Bremen ist eine Solarpflicht ab 2023 in Planung. Sie soll sowohl für private als auch für gewerbliche Neubauten gelten. Außerdem sollen Photovoltaik-Anlagen auf umfassend sanierten Dächern von Bestandsgebäuden Pflicht werden.

Sachsen

In Planung

Aktuell wird in Sachsen überprüft, ob die Installation und der Betrieb von Solaranlagen auf Dachflächen und offenen Parkplätzen möglich ist. Grundlage dafür ist das sächsische Energie- und Klimaprogramm von 2021.

Andere Bundesländer

Unklar

Hessen hat sich vorerst gegen eine Solarpflicht ausgesprochen. Wie Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und das Saarland zur Photovoltaikpflicht stehen, ist noch unklar.

Förderung für Solaranlagen

Wer der Solarpflicht nachkommen will oder freiwillig eine Solaranlage auf seinem Dach installieren möchte, kann dafür verschiedene Förderungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen. Grundlage dafür ist das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG).

Einspeisevergütung, Marktprämie und Mieterstromzuschlag

Betreiber einer Photovoltaik-Anlage, die einen Teil der gewonnenen Energie ins Stromnetz einspeisen, können vom Netzbetreiber eine Einspeisevergütung (bis 100 kW) bzw. Marktprämie (zwischen 100 und 750 kW) erhalten, die einheitlich geregelt wird. Ab 750 kW gelten individuelle Regelungen.

Aktuell liegt die Einspeisevergütung laut Bundesnetzagentur in folgender Höhe:

Maximale kW-ZahlVergütung (in Euro pro kW)
10 kWh6,43 ct
40 kWh6,25 ct
750 kWh4,88 ct

Die Marktprämie beträgt aktuell:

Maximale kW-ZahlPrämie (in Euro pro kW)
10 kWh6,83 ct
40 kWh6,65 ct
750 kWh5,28 ct

Die Einspeisevergütung oder Marktprämie kann in der Regel 20 Jahre lang genutzt werden. Finanziert wird das Modell durch die EEG-Umlage. Das bedeutet, dass der Netzbetreiber die Kosten für die Einspeisevergütung auf alle Kunden umlegt.

Zusätzlich können Anlagenbetreiber, die den aus der Photovoltaik-Anlage gewonnenen Strom ohne Nutzung des Netzes der allgemeinen Versorgung an die Hausbewohner liefern, einen Mieterstromzuschlag erhalten. Dieser liegt zwischen 1,89 und 3,02 Cent pro Kilowattstunde.

KfW-Förderung

Alternativ zu der Einspeisevergütung und der Marktprämie können für die Installation einer Solaranlage die Produkte der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) von der KfW genutzt werden.

Wer die Solaranlage im Rahmen einer umfassenden Sanierung oder eines Neubaus installiert, hat die Möglichkeit, den Wohngebäudekredit mit 12,5 % bis 50 % Tilgungszuschuss oder den Wohngebäudezuschuss von bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit nutzen.

Ist die Photovoltaik-Anlage ein alleinstehendes Projekt, käme beispielsweise der Kredit "Erneuerbare Energien Standard" infrage, der sich durch günstige Zinssätze auszeichnet.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
  2. Pressestelle der Landesregierung Baden-Württemberg: Photovoltaik-Pflicht für alle neuen Wohngebäude ab 1. Mai
  3. Umweltbundesamt: Erneuerbare-Energien-Gesetz
  4. Bundesnetzagentur: EEG-Re­gis­ter­da­ten und -För­der­sät­ze
  5. KfW: Aus Sonnenenergie eigenen Strom erzeugen

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