Keine Ersparnis durch Wechsel.
Als unverheirateter Arbeitnehmer, der nicht alleinerziehend ist, sind Sie grundsätzlich in Steuerklasse 1. Sie können die Steuerklasse leider nicht wechseln.
Hier mehr über Steuerklasse 1 erfahren:
Stattdessen Förderungen kassieren?
Bewerten Sie diesen Artikel
0
0
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.