Die Kaffeesteuer in Deutschland

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

In der Bundesrepublik Deutschland werden vom Staat Steuern auf Lebens- und Genussmittel erhoben. Zu diesen Genussmitteln gehört auch der Kaffee, weshalb eine Kaffeesteuer anfällt. Sie gehört zu den sogenannten Verbrauchssteuern und fällt an, sobald Kaffee oder kaffeehaltige Produkte, also Waren in denen Röstkaffee in einer bestimmten Menge enthalten ist, erworben werden. Die rechtlichen Grundlagen der Kaffeesteuer sind im Kaffeesteuergesetz beschrieben und geregelt.

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Warum gibt es die Kaffeesteuer?

Der geschichtliche Ursprung der Steuer für Kaffee liegt im 17. Jahrhundert. In dieser Zeit stieg der Kaffeeverbrauch stark an. Das von Preußen nicht durchzusetzende Kaffeemonopol führte schließlich zur Erhebung eines Einfuhrzolls auf Kaffee. Werden vom Staat Steuern erhoben, dann wird damit das Ziel verfolgt, aus diesen Einnahmen zu generieren, aus denen wiederum die verschiedenen Aufgaben des Staates finanziert werden.

Im Jahr 2019 trat die Europäische Union an Deutschland heran und verlangte die Beseitigung von sogenannten Einfuhrbeschränkungen für Kaffee sowie die damit verbundene Abschaffung der Steuer auf Kaffee, die gegen geltendes EU-Recht verstoße. Es wurde ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, in deren Rahmen Deutschland eine Stellungnahme abgab. Das Verfahren ist gegenwärtig noch nicht abgeschlossen.

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Wer zahlt Kaffeesteuer?

Da die Steuer bei der Einfuhr von Kaffee oder kaffeehaltigen Waren anfällt, hat sie natürlich zunächst der Kaffeehändler an den Staat abzuführen. Um die dadurch entstehenden Kosten zu kompensieren, reicht der Händler die Kaffeesteuer in Form eines Aufschlages auf den Preis und einen dadurch höheren Verkaufspreis an den Verbraucher weiter. Letztlich muss also der Endverbraucher die Steuer zu großen Teilen tragen.

  • Wer in einem EU-Mitgliedstaat Kaffee für den Eigenbedarf einkauft und nach Deutschland einführt, muss keine Kaffeesteuer entrichten. Vom Gesetzgeber ist festgelegt, dass 10 kg als maximale Menge gelten. Zudem ist vorgeschrieben, dass der Käufer den Kaffee selbst beim ausländischen Händler abholen muss, um steuerfrei zu bleiben. Bestellt man hingegen Kaffee oder kaffeehaltige Waren über das Internet, fällt die Kaffeesteuer an.

Wie hoch ist die Kaffeesteuer in Deutschland?

Das Kaffeesteuergesetz regelt die Höhe der Kaffeesteuer in Deutschland. Es wird unterschieden zwischen Röstkaffee und Produkten, in denen Kaffee als Bestandteil enthalten ist. Derzeit ist die Höhe der Kaffeesteuer für diese beiden Gruppen folgendermaßen festgelegt:

  • Röstkaffee = 2,19 Euro pro Kilogramm
  • löslicher Kaffee = 4,78 Euro pro Kilogramm
  • Mischung löslicher und Röstkaffee = je nach Anteil am Inhalt
  • Zu den kaffeehaltigen Waren zählen beispielsweise Eiskaffee, Latte macchiato oder kaffeehaltige Süßwaren. Um zu dieser Warengruppe zu gehören, müssen die Produkte zwischen 10 und 900 Gramm Kaffee auf einem Kilogramm enthalten. Liegen der Anteil darunter, werden sie steuerlich nicht erfasst, ist der Anteil höher, gilt das Produkt nach dem Kaffeesteuergesetz als Kaffee.

Wie wird die Kaffeesteuer berechnet?

Für die Berechnung der Steuer stehen Ihnen unsere Kaffeesteuer-Rechner zur Verfügung. In diese muss man lediglich den Preis (pro Kilogramm) eingeben. Der Rechner ermittelt dann schnell und einfach den Steuerbetrag.

Kaffeesteuerrechner


Nimmt man beispielsweise eine Packung Röstkaffee und veranschlagt einen Preis von 8,99 Euro, dann zeigt der Kaffeesteuer-Rechner an, dass 1,88 Euro Kaffeesteuer anfallen.

Wählt man als Warengruppe löslichen Kaffee aus und veranschlagt einen Preis von 8,99 Euro pro Kilo, dann zeigt der Rechner 4,11 Euro Kaffeesteuer.

Welche Länder haben Kaffeesteuer?

Nicht alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bzw. nicht alle europäischen Staaten erheben eine Steuer auf Kaffee. neben der Bundesrepublik Deutschland wird diese Steuer noch in den folgenden Staaten verlangt:

  • Belgien
  • Dänemark
  • Litauen
  • Norwegen
  • Schweiz

Auch in diesen Staaten werden Steuern auf die Einfuhr von Kaffee erhoben und müssen, wie in Deutschland, über den Verkaufspreis von den Endverbrauchern getragen werden.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG) »

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