Steuerfreies Taschengeld im Bundesfreiwilligendienst?
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein engagementpolitisches Projekt. Jeder, der die Vollzeitschulpflicht erfüllt hat, kann den Bundesfreiwilligendienst absolvieren.
Wer den Bundesfreiwilligendienst leistet, erhält von der Einsatzstelle ein Taschengeld. Das Taschengeld muss nicht versteuert werden, alle weiteren Einnahmen hingegen schon.
Es gibt Einsatzfelder in folgenden Bereichen: sozialer Bereich, ökologischer Bereich, kultureller Bereich, Bereich Sport, Bildung und Integrationsarbeit. Wer Interesse am Bundesfreiwilligendienst hat, kann sich über mögliche Einsatzstellen informieren und dort direkt bewerben.
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Muss man im Bundesfreiwilligendienst Steuern zahlen?
Wer Bundesfreiwilligendienst leistet, bekommt ein Taschengeld von seiner Einsatzstelle. Dies kann als Lohn beim Bundesfreiwilligendienst angesehen werden. Die Höhe ist jedoch nicht festgelegt und kann daher von Einsatzstelle zu Einsatzstelle sehr unterschiedlich ausfallen. Es gilt lediglich eine Höchstgrenze von 423 Euro (Stand: 2022), die nicht überschritten werden darf.
Zusätzlich zum Taschengeld werden oft Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung gestellt oder die Kosten für diese werden ersetzt.
- In Bezug auf die Sozialversicherung fungiert der Bundesfreiwilligendienst ähnlich einer Ausbildungsstätte. Die Einsatzstelle zahlt die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Beim Bundesfreiwilligendienst muss der Lohn bzw. das Taschengeld nicht versteuert werden, alle weiteren Einnahmen hingegen schon. Oft liegen die übrigen Einnahmen wie Kostenerstattungen allerdings unter dem steuerlichen Grundfreibetrag. Lediglich, wer weitere Einkünfte hat, beispielsweise aus einem Nebenjob, und die Freibetragsgrenze dadurch überschreitet, muss Steuern zahlen.
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Bundesfreiwilligendienst und Nebeneinkünfte
Wird neben dem Bundesfreiwilligendienst ein 520 Euro Job oder eine andere berufliche Tätigkeit ausgeübt, werden die Einnahmen zusammengerechnet und sind entsprechend zu versteuern.
Dies gilt allerdings nur, wenn eine bestimmte Jahresverdienstgrenze überschritten wird. Nähere Auskünfte dazu können das örtliche Finanzamt oder ein Steuerberater geben.
Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass die Möglichkeit zur Erzielung von Nebenverdiensten während der Ausübung des Bundesfreiwilligendienstes sehr begrenzt sein wird.
Eine Ausnahme bestünde lediglich dann, wenn der Bundesfreiwilligendienst auf Teilzeitbasis geleistet wird.
Für den Bundesfreiwilligendienst können Werbungskosten und Sonderausgaben in ähnlicher Höhe geltend gemacht werden, wie dies bei den meisten Arbeitnehmern üblich ist.
Rechenbeispiel zu den Einnahmen
Tim absolviert den Bundesfreiwilligendienst im Zoo. Dort erhält er von seiner Einsatzstelle monatlich 380 Euro. Diese Einnahmen sind zunächst steuerfrei.
Allerdings bekommt Tim zusätzlich zu seinem Taschengeld von der Einsatzstelle eine Kostenerstattung für Arbeitskleidung. Des Weiteren geht er seinem Mini-Job als Kellner nach, den er schon vor dem Bundesfreiwilligendienst ausübte.
In Tims Fall muss genau geschaut werden, ob alle zusätzlichen Einnahmen zum Taschengeld den Steuerfreibetrag übersteigen. Da Tim Kosten erstattet werden und er zudem einem Minijob nachgeht, ist es sinnvoll, weitere Informationen beim Finanzamt oder einem Steuerberater einzuholen.
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Welche Einsatzfelder gibt es?
Beim Bundesfreiwilligendienst gibt es für nahezu alle Interessen das passende Einsatzfeld. Möglich sind Tätigkeiten in folgenden Bereichen:
- Sozialer Bereich: z. B. Kindergärten, Altenheime, Werkstätten und Wohnheime für Menschen mit Behinderungen oder Einrichtungen für Suchtkranke
- Kultureller Bereich: z. B. Museen, Theater, Opern, Schulen, Musikgruppen oder Vereine
- Ökologischer Bereich: z. B. Tierschutzvereine, Naturschutzverbände, Umweltbehörden, Tierparks oder Zoos
- Bereich Sport: z. B. Sportvereine, Schwimm- und Erlebnisbäder oder Ämter für Sport und Freizeit bei der Stadt
- Integrationsarbeit: z. B. Jugendzentren, Familienzentren, Vereine für Flüchtlings- und Migrationshilfe oder Sozialämter
- Bildung: z. B. Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfeprojekte oder offene Ganztagsschulen
Eine dem jeweiligen Tätigkeitsfeld entsprechende Ausbildung wird nicht gefordert. Vielmehr werden gemeinwohlorientierte Aufgaben übernommen.
Fallbeispiele zu den Einsatzfeldern
Sozialer Bereich
Lena absolviert den Bundesfreiwilligendienst im Montessorikindergarten. Ihre Aufgabe: Sie hilft bei der Planung und Vorbereitung des Tages, unterstützt beim Mittagessen, betreut die Kinder und spielt mit ihnen.
Ökologischer Bereich
Robin leistet den Bundesfreiwilligendienst im Tierpark seiner Heimatstadt. Seine Aufgaben: Er pflegt die Gehege, betreut gemeinsam mit den Pflegern die Tiere und hospitiert bei Besucherführungen
Kultureller Bereich
Markus liebt die Schauspielerei und hat sich daher für den Bundesfreiwilligendienst im Theater entschieden. Seine Aufgaben: Er unterstützt bei der Entwicklung neuer Stücke, ist bei Proben anwesend und hilft im administrativen Bereich.
Bereich Sport
Anna ist seit Jahren begeisterte Fußballspielerin. Während des Bundesfreiwilligendienstes ist sie in ihrem Sportverein tätig. Ihre Aufgaben: Sie unterstützt im administrativen Bereich, leitet AGs und organisiert und plant Veranstaltungen mit.
Integrationsarbeit
Tabea absolviert ihren Bundesfreiwilligendienst in einem Verein für Migrationshilfe. Ihre Aufgaben: Sie gibt Deutschkurse und betreut zusammen mit Sozialpädagogen ein Jugendcafé.
Häufig gestellte Fragen
Jeder, der die Vollzeitschulpflicht - je nach Bundesland mit 16 oder 15 Jahren - erfüllt hat, kann sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren. Alter, Geschlecht oder Bildungsgrad spielen dabei keine Rolle.
Der Bundesfreiwilligendienst dauert mindestens sechs, höchstens aber 18 Monate. Es gibt auch Ausnahmefälle, bei denen der Dienst bis zu 24 Monate dauern kann.
In der Regel wird die Tätigkeit ganztätig ausgeübt. Wer über 27 ist, kann den Bundesfreiwilligendienst aber auch in Teilzeit mit mindestens 20 Stunden wöchentlich leisten.
Wer Interesse an der Ausübung des Bundesfreiwilligendienstes hat, sollte sich zunächst über mögliche Einsatzstellen informieren. Bei diesen können sich Interessenten dann direkt bewerben.
Der Bundesfreiwilligendienst eignet sich für Personen jeden Alters. Oft dient er als Orientierung. Gerade für Schüler, die noch keine Idee haben, was sie nach der Schule machen möchten, eignet sich der Dienst besonders. Sie haben die Möglichkeit, einen bestimmten Tätigkeitsbereich kennenzulernen und können herausfinden, ob sie sich eine berufliche Zukunft in diesem Bereich vorstellen können. Ähnliches gilt für Personen, die sich beruflich neu orientieren möchten.
Aber auch, wer einfach etwas anderes machen, zusätzliche Arbeitserfahrung sammeln und sich engagieren möchte, ist mit dem Bundesfreiwilligendienst gut beraten.
Einzelnachweise
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben: Der Bundesfreiwilligendienst →
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben: Oft gestellte Fragen →
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