Als Totensonntag wird der Sonntag vor dem ersten Advent, also der letzte Sonntag im Kirchenjahr bezeichnet. Dadurch kann er frühestens auf den 20. und spätestens auf den 26. November fallen. Es handelt sich dabei um einen evangelischen Feiertag, der in Deutschland nicht als gesetzlicher Feiertag gilt.
Inhaltsverzeichnis:
Bedeutung von Totensonntag
Der Totensonntag wird in der evangelischen Kirche auch als Ewigkeitssonntag bezeichnet, da es an diesem Tag nicht prinzipiell um den Tod, sondern eher um die Auferstehung und das ewige Leben geht.
Ähnlich wie am katholischen Allerseelen gedenken evangelische Christen am Totensonntag ihren verstorbenen Mitmenschen, indem beispielsweise verstorbene Gemeindemitglieder im Gottesdienst erwähnt werden und der Friedhof besucht wird.
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Feiertage vor und nach Totensonntag
Vor und nach Totensonntag finden folgende Feiertage statt:
Feiertag | Datum |
---|---|
Martinstag | 11. November |
Volkstrauertag | Zwei Sonntage vor dem ersten Adventssonntag |
Buß- und Bettag | Letzter Mittwoch vor Totensonntag |
Totensonntag | Sonntag vor dem ersten Advent |
Erster Advent | Viertletzter Sonntag vor dem ersten Weihnachtstag |
Winteranfang (meteorologisch) | 1. Dezember |
Zweiter Advent | Drittletzter Sonntag vor dem ersten Weihnachtstag |
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Entgeltfortzahlungsgesetz - § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen →
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