Schon im Jahr 1803 wurde das Finanzamt Dingolfing als königliche-bayerische Institution gegründet. Seither ist der Bezirk, den dieses Amt zu betreuen hat, wiederholt erweitert worden. Zunächst kamen Gemeinden hinzu, für die zuvor die aufgelösten Ämter in Vilsbiburg und Mallersdorf zuständig waren. Im Jahr 1974 stellte das Finanzamt in Landau an der Isar seinen Betrieb ein, worauf das Finanzamt Dingolfing auch dessen Bereich übernahm. Die Verantwortlichkeit des Dingolfinger Amts erstreckt sich inzwischen auf knapp 900 Quadratkilometer mit über 90.000 Einwohnern.
Inhaltsverzeichnis:
Die von der Behörde betreuten Betriebe gehören den unterschiedlichste Branchen an, darunter viele Unternehmen, die sich dem Gemüseanbau widmen und die Bayerischen Motoren Werke mit mehr als 20.000 Beschäftigten.
Im Jahr 2000 rief das Dingolfinger Finanzamt als erstes in Bayern eine spezielle Anlaufstelle für Existenzgründer ins Leben. Diese berät unbürokratisch Menschen, die als Unternehmer oder Selbstständige initiativ werden wollen. Dieses Beispiel wurde im ganzen Land Bayern aufgegriffen, wo es inzwischen in jedem der Finanzämter Ansprechpartner für die Gründer von Betrieben gibt.
Jetzt kostenlos Informieren.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Dingolfing
Öffnungszeiten Servicezentrum:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag, Dienstag | 7.30 - 13.00 Uhr |
Mittwoch, Freitag | 7.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 7.30 - 17.00 Uhr |
Anschrift
Finanzamt Dingolfing
Obere Stadt 44
84130 Dingolfing
Telefon: (08731) 504-0
Internet: www.finanzamt.bayern.de/Dingolfing/
Die Kommunikation mit dem Finanzamt sollte vorrangig über die Kontaktformulare bei Mein ELSTER stattfinden.
Bankverbindungen
HypoVereinsbank
IBAN: DE06 7102 1270 0016 7197 49
BIC: HYVEDEMM629
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Dingolfing (Stand: 2023) →
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.