Das Finanzamt Hildesheim ist eine der Oberfinanzdirektion Niedersachsen unterstellte Behörde. Die einzelnen niedersächsischen Finanzämter sind im Internet über die Webseite der Direktion zu erreichen, wo sie eine Unterseite einrichten können.
Das Finanzamt in Hildesheim ist für die steuerlichen Belange der Bürger und Betriebe der gleichnamigen Stadt und eines Teils der Gemeinden des Landkreises zuständig. Die Zuständigkeit für die Einwohner und Unternehmen im ehemaligen Landkreis Alfeld an der Leine liegt weiterhin beim Finanzamt in Alfeld.
Inhaltsverzeichnis:
Die Kreisreform der 1970er Jahre war in Niedersachsen in den meisten Fällen nicht mit einer parallelen Zusammenlegung der Finanzämter verbunden.
Das Finanzamt in Hildesheim ermöglicht Steuerzahlern sowohl die telefonische und schriftliche als auch die persönliche Kontaktaufnahme.
Um eine schnelle Abwicklung der persönlichen Vorsprache zu gewährleisten, konzentrieren sich die Mitarbeiter in der Servicestelle ausschließlich auf die persönliche Beratung, während Telefongespräche ebenso wie eingehende Briefe und E-Mails von den Sachbearbeitern der einzelnen Abteilungen bearbeitet werden.
Jetzt kostenlos Informieren.
Öffnungszeiten vom Finanzamt Hildesheim
Sprechzeiten:
Wochentag | Öffnungszeiten |
---|---|
Montag, Dienstag, Freitag | 8.00 - 13.00 Uhr |
Donnerstag | 8.00 - 18.00 Uhr (vor arbeitsfreien Tagen nur bis 13.00 Uhr) |
sowie nach Vereinbarung |
Anschrift
Finanzamt Hildesheim
Kaiserstraße 47
31134 Hildesheim
Postfach 10 04 55
31104 Hildesheim
Telefon: (05121) 302 - 0
Telefax: (05121) 30 24 80
E-Mail: Poststelle@fa-hi-alf.niedersachsen.de
Internet: lstn.niedersachsen.de/steuer/finanzaemter/finanzamt-hildesheim-alfeld-182597.html
Bankverbindungen
Einzelnachweise & Quellen
- Finanzamt Hildesheim (Stand: 2023) →
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.