Keine Mietkaution

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Eine Mietkaution stellt eine Sicherheit für Vermieter dar und ist der Regel ein fester Bestandteil eines Vertragsabschlusses. Kautionen werden nicht nur für private sondern auch für gewerblich genutzte Wohnungen hinterlegt.

Zusätzliche Kosten, die während des Mietverhältnisses entstehen, können mithilfe der Kaution gedeckt werden. Als Mieter hat man dennoch die Möglichkeit, auf die Zahlung einer hohen Kaution zu verzichten: Dazu benötigt man eine Mietkautionsbürgschaft.

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Geld sparen mit Mietkautionsbürgschaft

Bei einer Mietkautionsbürgschaft hinterlegt der Mieter keine hohe Geldsumme am Anfang des Mietverhältnisses. Er legt dem Vermieter stattdessen eine von einer dritten Partei unterschriebene Mietkautionsbürgschaft vor. Diese bestätigt, dass der Unterschreibende im Falle von Mietschäden für die anfallenden Kosten einspringt.

  • Die Mietkaution kann eine beträchtliche Summe darstellen. Wenn Sie als Mieter die Kautionszahlung nicht haben oder lieber für etwas anderes ausgeben möchten, können Sie auf eine Mietbürgschaft zurückgreifen.

Mittlerweile bieten viele Versicherungsgesellschaften Mietkautionsbürgschaften an. Bereits ab 25,00 Euro im Jahr lassen sich sogenannte Mietkautionsversicherungen abschließen.

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Mietkautionsbürgschaft

Bei einer Mietkautionsbürgschaft sind es Versicherungen oder Banken, die für den Mieter bürgen. Das bedeutet, sie übernehmen im Falle einer Schadensforderung die Zahlung.

Der Mieter muss also keine hohe Mietkaution zahlen, sondern legt dem Vermieter die Urkunde für seine Mietkautionsbürgschaft vor. Diese wird auch Mietkautionsversicherung genannt, da dafür nur ein geringer jährlicher Betrag fällig wird, so wie bei einer herkömmlichen Versicherung.

Vorteile der Mietkautionsbürgschaft

Klare Vorteile einer Mietkautionsbürgschaft ist zum einen, dass der Mieter nur einen geringen Jahresbetrag statt einer hohen Mietkaution zahlen muss. Er muss auch seine Bonität gegenüber dem Vermieter nicht offenlegen. Der Vermieter wiederum hat einen geringeren Verwaltungsaufwand. Im Schadensfall kann die Auszahlung schnell erfolgen.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch - Sicherheitsleistung
  2. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch - Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten

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