Factoring - Forderungsübertragung an Kreditinstitute

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Unter dem Factoring (von lat: factura für Rechnung) verstehen Finanzexperten eine Form der Finanzierung. Dabei werden von einem Unternehmen offene Forderungen an eine dritte Partei verkauft. Auf diese Weise wir die Liquidität des verkaufenden Unternehmens gewährleistet. Meist werden Forderungen an spezielle Institutionen (als Faktoren bezeichnet) oder Kreditinstitute verkauft.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Formen
  2. Vorteile
  3. Nachteile
  4. Kosten
  5. Beispiel

Rechtsgrundlage ist § 453 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), da der Vorgang zivilrechtlich nicht anderweitig geregelt ist.

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Welche Factoring Formen gibt es?

Es sind verschiedene Arten gebräuchlich. Für jede Variante gibt es bestimmte Erkennungsmerkmale. Finanzexperten unterscheiden bei dieser Finanzierungsart die folgenden Formen:

  • echtes Factoring (der Factor übernimmt das Ausfallrisiko)
  • unechtes Factoring (das Ausfallrisiko trägt der ursprüngliche Inhaber der Forderung)
  • Full-Service Factoring (der Factor übernimmt das Mahnwesen, die sogenannte Debitoren-Buchhaltung sowie das Inkasso)
  • Inhouse-Factoring (Mahnwesen und Debitorenbuchhaltung bleiben beim Gläubiger)
  • Offenes Factoring (bei dieser Variante wird der Schuldner über die Abtretung durch Factoring informiert)
  • Stilles Factoring (die Abtretung ist für den Schuldner nicht erkennbar und er wird nicht informiert)
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Vorteile von Factoring

Unternehmen, die diese Form der Finanzierung betreiben, können von verschiedenen Vorteilen profitieren:

  • Steigerung der Liquidität (weil der Factor die Forderungen begleicht, selbst, wenn der Schuldner noch nicht gezahlt hat)
  • Hohe Risikoabsicherung (mithilfe einer sogenannten Warenkreditversicherung)
  • Optimierung des Ratings (durch Heraussuchen der Forderung aus der Bilanz)
  • Senkung des Zeitaufwandes (da der Factor die gesamte Verwaltung übernimmt)

Nachteile beim Factoring

Beim Verkauf von Forderungen an eine dritte Partei entstehen für das Unternehmen, das eine solche Finanzierung anstrebt, neben den genannten Vorteilen auch einige Nachteile, die bedenkenswert sind:

  • Kosten (der Factor verlangt eine umsatzabhängige Gebühr in Höhe von 0,5 bis 2,5 % der verkauften Forderung sowie Zinsen für die Liquidität)
  • Begrenzung auf bestimmte Branchen (der Factor übernimmt nur sehr selten Forderungen, die gegenüber Privatkunden bestehen. Auch Dienstleistungen werden vom Factor nur übernommen, wenn man sie eindeutig definieren kann)

Kosten für Factoring

Kreditinstitute oder Factoren arbeiten selbstverständlich nicht umsonst. Für diesen Prozess fallen Gebühren und Zinsen an. Die Höhe der Gebühren hängt immer vom erwarteten Arbeitsaufwand sowie vom Umfang des Risikos ab. Zudem werden die Gebühren als ein vom Umsatz abhängiges Entgelt erhoben. Zumeist bewegen sich die Gebühren im Bereich zwischen 0,5 und 2,5 Prozent, bezogen auf die angekaufte Forderung.

Bezüglich der Höhe der Zinsen werden vor allem der Jahresumsatz sowie die Bonität als Maßstäbe verwendet. Die meisten Factoren arbeiten mit Zinssätzen zwischen 2 und 5,5 Prozent. Einige Anbieter fordern auch mehr als 6 Prozent. Im Gegensatz zu einem klassischen Kredit werden keine zusätzlichen Sicherheiten verlangt.

Viele Anbieter verlangen darüber hinaus eine Gebührenpauschale, die eine mögliche Überprüfung der Bonität abdecken soll. Für eine solche fallen ja meistens Kosten an, die sich der Factor vom verkaufenden Unternehmen erstatten lässt.

  • Früher eignete sich diese Finanzierungsform vor allem für große Unternehmen, da die Factoren Forderungen erst ab einer bestimmten, jährlich auflaufenden Mindestsumme aufgekauft haben. Inzwischen eignet sich das Finanzierungsmodell aufgrund des Wegfalls solcher Mindestsummen auch für kleinere Unternehmen.

Beispiel für Factoring

An einem Beispiel aus der Praxis lässt sich leicht verdeutlichen, wie sich der Ablauf gestaltet und wie es sich auf die zierwartenden Kosten auswirkt.

Das Unternehmen Fleißig erwirtschaftet einen Jahresumsatz in Höhe von 5,6 Millionen Euro und nimmt für Forderungen von 400.000 Euro die Dienste von Factor A in Anspruch. Aufgrund der verkauften Forderungen von 400.000 Euro verlangt Factor A eine Gebühr von 0,30 Prozent und einen jährlichen Zinssatz von 3,5 Prozent. Dafür liegt die Auszahlungsquote an Unternehmenden Fleißig bei 90 Prozent.

Auf Basis dieser Zahlen ergeben sich für Unternehmen Fleißig folgende Kosten:

  • Factoring-Gebühr: 16.800 Euro pro Jahr
  • Zinsen: 14.000 Euro pro Jahr
  • Kosten pro Jahr in Zahlen und Prozent: 30.800 Euro oder 0,55 Prozent (bezogen auf den Umsatz)

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 453 »

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