Homeoffice von der Steuer absetzen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Seit Beginn der Corona-Pandemie Anfang 2020 steigt die Anzahl an steuerpflichtig beschäftigten Personen, die überwiegend oder vollständig im Homeoffice arbeiten. Um die Kosten für das Homeoffice steuerlich absetzen zu können, ohne über ein separates Arbeitszimmer zu verfügen, wurde für die Jahre 2020 und 2021 eine Homeoffice Pauschale eingeführt.

Die Homeoffice Pauschale beläuft sich auf fünf Euro pro Kalendertag, an dem ausschließlich in der häuslichen Wohnung gearbeitet wurde, und beträgt maximal 600 Euro.

Mit dem Homeoffice Pauschale Rechner lässt sich schnell und einfach ermitteln, wie hoch der absetzbare Betrag ausfällt.

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Lässt sich das Homeoffice steuerlich absetzen?

Bis 2020 war es nur möglich, die im Homeoffice beispielsweise für Strom, Arbeitsmittel oder Büromöbel entstandenen Kosten von der Steuer abzusetzen, wenn ein abgeschlossenes häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist. Dieses Zimmer muss strenge Auflagen erfüllen und darf ausschließlich beruflich genutzt werden.

  • Wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, kann für das häusliche Arbeitszimmer ein Maximalbetrag von 1.250 Euro im Jahr als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Bildet das häusliche Arbeitszimmer den sogenannten „Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit“, wie es beispielsweise bei Selbstständigen und Freiberuflern der Fall sein kann, sind die Kosten für das Homeoffice in voller Höhe steuerlich absetzbar.
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Besonderheit für 2020/2021: Die Homeoffice Pauschale

In den Jahren 2020 und 2021 kann das Homeoffice auch ohne häusliches Arbeitszimmer von der Steuer abgesetzt werden. Möglich ist dies durch eine Homeoffice Pauschale, die durch den Bundestag aufgrund der Corona-Pandemie und des damit verbundenen Lockdowns im Dezember 2020 beschlossen wurde.

Diese Homeoffice Pauschale beträgt fünf Euro für jeden Kalendertag, an dem der Steuerpflichtige seine berufliche bzw. betriebliche Tätigkeit vollständig zuhause ausübt. Der Höchstbetrag beläuft sich dabei auf 600 Euro. Das entspricht 120 Arbeitstagen im Homeoffice.

Homeoffice Pauschale Rechner

Da die Homeoffice Pauschale maximal 600 Euro beträgt, werden höchstens 120 Tage zur Berechnung hinzugezogen.

Homeoffice: Einrichtung von der Steuer absetzen

Wer ein Homeoffice einrichten und die Kosten für die neuen Büromöbel oder die technische Ausstattung steuerlich absetzen möchte, sollte darauf achten, dass dies nur in voller Höhe möglich ist, wenn ein ausschließlich für die Arbeit genutztes häusliches Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit bildet. Ist diese Voraussetzung gegeben, können auch die Kosten für Internet und Telefon zu maximal 20% von der Steuer abgesetzt werden, sofern diese dienstlich genutzt werden.

  • Um die Homeoffice Pauschale geltend zu machen, spielt es keine Rolle, wie hoch die tatsächlichen Ausgaben für die Einrichtung des heimischen Arbeitsplatzes waren. Auch ein separates häusliches Arbeitszimmer ist nicht notwendig, um die bis zu 600 Euro umfassende Pauschale steuerlich geltend zu machen. Sie eignet sich also für alle, die die Ausstattung ihres Homeoffices unter normalen Umständen nicht absetzen könnten.

Homeoffice und Entfernungspauschale

Die Kosten, die für das Zurücklegen des Arbeitsweges anfallen, lassen sich durch die Fahrtkosten- oder Entfernungspauschale steuerlich absetzen. Hierbei können aber nur die Strecken berücksichtigt werden, die tatsächlich zurückgelegt wurden. Arbeitet eine steuerpflichtige Person, die für gewöhnlich mit dem Pkw oder den öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeitsstätte pendelt, nun ausschließlich aus dem Homeoffice, können auch keine Fahrtkosten steuerlich abgesetzt werden.

  • Berufspendler sollten bei der Steuererklärung darauf achten, dass sich ihre Angaben bezüglich der Fahrtkostenpauschale und der Homeoffice Pauschale nicht widersprechen. Wird beispielsweise angegeben, bei einer 5-Tage-Woche 120 Tage aus dem Homeoffice gearbeitet zu haben, ist es nicht möglich, gleichzeitig 220 Fahrten zur Arbeit steuerlich geltend zu machen.

Homeoffice Steuererklärung

Kosten für das Homeoffice lassen sich steuerlich als Werbungskosten absetzen. Dazu werden sie in der Steuererklärung in der Anlage N eingetragen.
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Wer die Homeoffice Pauschale nutzt, kann maximal 600 Euro geltend machen. Falls ein häusliches Arbeitszimmer vorhanden ist, das den nötigen Voraussetzungen entspricht, können bis zu 1.250 Euro im Jahr oder die vollständigen Kosten steuerlich abgesetzt werden.

Häufig gestellte Fragen zu Homeoffice Steuer

Gilt die Homeoffice Pauschale auch ohne Arbeitszimmer?

Die Homeoffice Pauschale wurde explizit für die Fälle geschaffen, in denen die Voraussetzungen für die steuerliche Absetzung von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllt werden. Das bedeutet, dass im Rahmen der Pauschale auch ohne ein separates Arbeitszimmer das Homeoffice von der Steuer abgesetzt werden kann.

Wird eine Bescheinigung über das Homeoffice für die Steuer benötigt?

Es ist empfehlenswert, sich für die eigenen Unterlagen eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die Arbeitszeit im Homeoffice ausstellen zu lassen, die dem Finanzamt bei Bedarf vorgelegt werden kann. In der Regel wird jedoch kein Nachweis für eine simple Steuererklärung benötigt.

Gibt es einen Unterschied zwischen gelegentlicher und vollständiger Arbeit im Homeoffice?

Bei der Homeoffice Pauschale wird nicht zwischen gelegentlicher und vollständiger Arbeit im Homeoffice unterschieden. Relevant ist lediglich die Anzahl der Tage, an denen von zuhause aus gearbeitet wurde. Da der maximale Betrag, der durch die Homeoffice Pauschale geltend gemacht werden kann, bei 600 Euro jährlich liegt, ist zu berücksichtigen, dass höchstens 120 Tage pro Jahr in die Rechnung mit einfließen. Wenn nicht ausschließlich aus dem Homeoffice gearbeitet wird, kann es zudem möglich sein, die an den übrigen Tagen entstehenden Fahrtkosten in Form der Entfernungspauschale steuerlich abzusetzen.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Deutscher Bundestag: Corona-Pauschale für Homeoffice beschlossen

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