Trinkgeld versteuern: Wann ist dies notwendig?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer als Unternehmer nur mit seinen Mitarbeitern in einem Restaurant ein Abendessen vollzieht, kann sowohl den Rechnungsbetrag als auch das Trinkgeld zu 100 Prozent von den Steuern absetzen. Von einem Geschäftsessen kann er hingegen 70 Prozent der Rechnungssumme sowie des Trinkgelds geltend machen.

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Trinkgeld absetzen: Ist dies möglich?

Auch für Arbeitnehmer ist es zum Teil möglich, die Rechnungssumme sowie das Trinkgeld als Werbungskosten abzusetzen. Alternativ können einige Arbeitnehmer beide Beträge durch den Arbeitgeber zurückerhalten. Wichtig ist jedoch stets, dass ein Eigenbeleg vorgewiesen werden kann.

Um das Trinkgeld nachzuweisen, können sich Steuerpflichtige dieses Geld quittieren lassen. Beispielsweise können sie auf der Rechnung angeben, wie hoch das Trinkgeld war und dass es erhalten wurde. Diese Rechnung sollte schließlich durch den Kellner unterschrieben werden.

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Trinkgeld versteuern: In welchen Fällen ist dies notwendig?

Oftmals sind Trinkgelder steuerfrei. Dies gilt insbesondere, wenn der Mitarbeiter dieses Geld direkt und freiwillig vom Kunden bekommt. Es gibt allerdings einige Fälle, in denen Trinkgelder nicht steuerfrei sind und in denen es notwendig ist, diese Gelder zu versteuern.

Hierzu gehören zum Beispiel:

  • Manchmal sind Trinkgelder bereits auf der Rechnung vorgeschrieben und werden als Zuschlag für die Bedienung erhoben. In diesem Fall müssen Steuern normalerweise bezahlt werden. Denn im Grunde handelt es sich hierbei nicht mehr um Trinkgeld, da es vom Kunden nicht freiwillig bezahlt wird.
  • Sofern der Unternehmer Trinkgelder erhält, gelten diese meist als Betriebseinnahme. Diese muss der Unternehmer dementsprechend versteuern.
  • Vor allem in der Gastronomiebranche ist häufig ein Trinkgeldpool vorhanden. In diesem werden sämtliche Trinkgelder gesammelt. Anschließend werden sie unter den Angestellten aufgeteilt. In diesem Fall gelten die Trinkgelder in der Regel als Arbeitslohn und sind sowohl steuer- als auch sozialversicherungspflichtig.
  • Der Arbeitgeber darf in der Regel nicht allein bestimmen, dass die Angestellten die Trinkgelder in einen Trinkgeldpool einzahlen müssen. Dennoch ist es möglich, sofern der Angestellte damit einverstanden ist oder sofern es im Arbeitsvertrag so geregelt ist.

Das Geben von Trinkgeld ist freiwillig. In Deutschland hängt es für viele Menschen meist von den Umständen ab, ob sie Trinkgeld geben oder nicht. Zu den Faktoren, die zur Entscheidung beitragen, gehören häufig der Gesamtbetrag, die Zufriedenheit mit der Dienstleistung bzw. mit dem Service sowie die eigene Finanzsituation.

Oftmals werden Trinkgelder, welche bei fünf bis zehn Prozent der Rechnungssumme liegen, gegeben. Dabei ist insbesondere das Aufrunden üblich. Aber nicht jeder Angestellter darf Trinkgelder annehmen.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 19 »

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