Umsatzsteuer

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Umsatzsteuer besteuert den Güter und Leistungsaustausch. Sie wird vom Endverbraucher bezahlt, da der Preis sie bereits enthält.

Das Unternehmen, das die Waren vertreibt, muss die eingenommene Steuer an das Finanzamt abführen, zahlt jedoch für eingekaufte Güter selbst Umsatzsteuern.

Die gezahlte und eingenommene Umsatzsteuer muss es als Vorsteuer verrechnen. Der Differenzbetrag muss letztendlich an das Finanzamt gezahlt werden.

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Was ist die Umsatzsteuer?

Eine Steuer, die besonders für Unternehmer eine große Rolle spielt, aber auch jedem Bürger im Leben begegnet, ist die sogenannte Umsatzsteuer (kurz USt).

Unternehmer haben die Pflicht, auf ihre Waren und Dienstleistungen eine Umsatzsteuer aufzuschlagen. Die Umsatzsteuer wird grundsätzlich nur von demjenigen gezahlt, der als Letzter ein Produkt oder eine Leistung erwirbt.

Deshalb handelt es sich hierbei um eine indirekte Steuer, da sie über den Endverbraucher bzw. Konsumenten eingenommen wird.

Aus diesem Grund sind alle Preise im Supermarkt automatisch Bruttopreise, da sie diese Steuer bereits enthalten. In dem Fall spricht man auch von der Mehrwertsteuer, denn sie besteuert den Mehrwert, der durch Herstellung und Vertrieb einer Ware oder einer Dienstleistung entsteht.

  • Der Endpreis einer Ware oder Leistung setzt sich immer inklusive der Umsatzsteuer zusammen.

Das, was das Unternehmen dann als Umsatzsteuer über den Endverbraucher erhält, muss nachträglich an das Finanzamt gezahlt werden. Die Zahlung der Steuer an das Finanzamt kann monatlich, vierteljährlich oder jährlich erfolgen. Dabei kommt es darauf an, wie viel Umsatz das Unternehmen erzielt. Das Unternehmen erfährt durch die Steuer keine Einbuße bei seinen Einnahmen, denn die Steuer wird auf den Nettobetrag der Ware hinzugerechnet.

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Höhe der Umsatzsteuer

Das Umsatzsteuergesetz kennt drei verschiedene Steuersätze:

  • Der Regelsteuersatz in Höhe von 19 % ist dabei der geläufigste.
  • Darüber hinaus gibt es einen ermäßigten Steuersatz von 7 %. Er soll den Endverbraucher bei bestimmten Umsätzen entlasten.

Manche Betriebe dürfen zu einer dritten Variante der Umsatzsteuer greifen – den Durchschnittsteuersätzen.

  • Im Umsatzsteuergesetz wird zwischen drei verschiedenen Steuersätzen differenziert: dem Regelsteuersatz (19 %), dem ermäßigten Steuersatz (7 %), dem Durchschnittsteuersatz.

Erhoben wird die Steuer nach § 1 UStG (Umsatzsteuergesetz) übrigens auf alle Umsätze im Zusammenhang mit der Einfuhr von Waren, dem Ausführen von Waren und dem Vertrieb im Inland.

Welcher Steuersatz greift hängt im wesentlichen davon ab, um welche Art der Leistung es sich handelt. Die Regelung erscheint in einigen Fällen willkürlich: Beispielsweise wird für Getränke der Regelsteuersatz von 19 % angewandt. Milch wird allerdings mit 7 % besteuert. Obwohl der ermäßigte Steuersatz für Grundnahrungsmittel gelten soll, wird auch Mineralwasser mit 19 % versteuert.

19 % Umsatzsteuer:

  • viele Lebensmittel (mit einigen Ausnahmen)
  • Getränke
  • Süßkartoffeln, Sojamilch, Mineralwasser
  • IT-Berater, Lektoren, Dozenten

7 % Umsatzsteuer:

  • Grundnahrungsmittel (wie Brot, Butter, Milch)
  • öffentlicher Personennahverkehr (weniger als 50 km)
  • Rechte nach dem Urheberrechtsgesetz
  • kreative (Dienst-)Leistungen
  • Eintrittsberechtigung für Theater, Kino, Konzerte
  • Aufzucht und das Halten von Vieh
  • Kaffee und Tee
  • Zeitungen, Zeitschriften , Bücher
  • (uvm.)

Umsatzsteuerrechner

Die Höhe des Umsatzsteuersatzes muss beim Berechnen unbedingt beachtet werden. Mit unseren Rechnern kann schnell und einfach ermittelt werden, wie sich die Umsatzsteuer auf den Bruttopreis einer Ware bzw. Dienstleistung auswirkt.

Umsatzsteuerrechner


  • Wenn eine Ware 100 € netto kostet, muss der Endverbraucher dafür 119 € brutto zahlen.
    Kostet eine Ware 100 € brutto, entspricht der Nettopreis 84 €.

Umsatzsteuervoranmeldung

Unternehmer als Steuerschuldner sind verpflichtet, die Höhe der Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt zu erklären und diese abzuführen. Deshalb muss jeder Unternehmer, der eine gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit ausübt, regelmäßig eine Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Umsatzsteuervoranmeldung. Folgen Sie einfach dem Link.
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Unternehmen, die neu gegründet wurden und nicht zu den Kleinunternehmen zählen, haben die Pflicht, die Voranmeldung jeden Monat zu übermitteln. Diese Verpflichtung gilt für das erste Jahr der Aufnahme der Tätigkeit und für das Folgejahr. Zusätzlich muss am Ende des Jahres eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden.

Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Umsatzsteuererklärung richtig ausfüllen und welche Formulare Sie dafür benötigen.
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Das Umsatzsteuergesetz schreibt nicht nur die Besteuerung von Umsätzen bei Geschäften mit dem Endverbraucher vor. Auch Lieferungen und Leistungen an Unternehmen sind steuerpflichtig. Damit ergibt sich in der Theorie eine Steuerkumulation, die mit der Zahl der Zwischenhändler ansteigt. Um diesen Aspekt des Steuerrechts zu entschärfen, sieht das Umsatzsteuergesetz den Vorsteuerabzug vor.

  • Unternehmen dürfen gezahlte Umsatzsteuern mit den steuerlichen Einnahmen ihrer eigenen Leistungen verrechnen. Dieses Verfahren wird als Vorsteuerabzug bezeichnet.

Unternehmen können gezahlte Umsatzsteuern mit den Steuereinnahmen aus den abgegebenen Waren und Dienstleistungen verrechnen. Damit greift die Steuer nur auf den Differenzbetrag, der sich als reale Wertschöpfung im unternehmerischen Prozess ergibt.

  • Der Unternehmer bearbeitet eine Ware und verkauft sie zu einem höheren Preis. Die Rechnung, die er seinem Kunden schreibt, enthält ebenfalls den Preis der Ware und die Steuer für den Umsatz, die sein Kunde zahlen muss. Der in dieser Rechnung aufgeführte Umsatzsteuerbetrag muss der Unternehmer ans Finanzamt abführen. Er kann jedoch die Umsatzbesteuerung dagegenrechnen, für die er beim Kauf der Ware bereits aufkommen musste. An das Finanzamt geht nur die Differenz der gezahlten und eingenommen Steuer.

Umsatzsteuer ID

Mit der Umsatzsteuer Identifikationsnummer (kurz USt. Id-Nr.) werden Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne gekennzeichnet. Dies gilt für Unternehmen in allen Staaten der Europäischen Union. Sie ist nicht zu verwechseln mit der Steuer-ID oder mit der Steuernummer.

Jedes Unternehmen in der EU braucht eine USt. Id-Nr. Das gilt allerdings nur für zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtete Unternehmen. Kleinunternehmer fallen nicht unter diese Regelung.

  • Die Umsatzsteuer ID gibt es auf Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern.

Auf Rechnungen muss entweder die Steuernummer oder die USt Id-Nr. angegeben werden. Es ist besser, letztere zu benutzen, da mit ihr kein Missbrauch getrieben werden kann. Jedes Unternehmen kann damit prüfen, ob potentielle Geschäftspartner echte Unternehmen sind. Dazu reicht eine Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern. Dieses bestätigt, ob eine Umsatzsteuer ID gültig ist oder nicht.

Umsatzsteuer Kleinunternehmer

Es müssen nicht alle Betriebe eine Umsatzsteuer erheben, denn das Umsatzsteuergesetz weist einige Ausnahmen aus. So genießen Leistungen im Zusammenhang mit Bankgeschäften, Lotterien oder Mieten Privilegien: Hier gilt eine Steuerbefreiung. Darüber hinaus können Unternehmen mit Jahresumsätzen von weniger als 17.500 Euro nach § 19 UStG auf die Erhebung der Umsatzsteuer verzichten. Voraussetzung ist, dass der Umsatz für das laufende Jahr 50.000 Euro nicht übersteigt. Hierfür hat sich der Begriff Kleinunternehmerregelung eingebürgert.

Hier erfahren Sie mehr zum Thema Kleinunternehmerregelung. Folgen Sie einfach dem Link.
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Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesfinanzministerium: Umsatzsteuer-Übersicht »
  2. Bundesministerium der Justiz: Umsatzsteuergesetz »
  3. Bundesministerium der Justiz: Besteuerung der Kleinunternehmer »
  4. Generalzolldirektion: Umsatzsteuer »

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