Mineralölsteuer für die Nutzung von Energieträgern

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Nutzung bestimmter Energieträger als Heiz- oder Kraftstoffe haben die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung massiv vorangetrieben.

Um diesen Fortschritt als Basis für die weitere wirtschaftliche Entwicklung nutzen zu können, wurde die Energiesteuer, die früher als Mineralölsteuer bezeichnet wurde, eingeführt.

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Mineralölsteuer - die aufkommensstärkste Verbrauchssteuer

Die Energiesteuer und frühere Mineralölsteuer bildet als die aufkommensstärkste Bundes- und Verbrauchssteuer mit ca. 37,10 Mrd. Euro im Jahr 2020 einen wesentlichen Pfeiler für die Erfüllung der staatlichen Aufgaben in der Infrastruktur (z.B. Straßeninstandhaltung und -setzung) sowie im Umweltschutz.

Über 90 % der Energiesteuereinnahmen wurden 2020 allein durch die Besteuerung von Benzin und Diesel erreicht.

Was wird besteuert?

Die Nutzung folgender Energieträger (zum Heizen und als Kraftstoff) wird heute besteuert:

  • Benzin
  • Diesel
  • Heizöl
  • Erdgas
  • bestimmte Flüssiggase

Für Strom gelten besondere steuerrechtliche Bestimmungen (Stromsteuer).

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Energiesteueraufkommen 2014 bis 2020

JahrMrd.Vergl. zum Vorjahr
201439,80 Mrd.plus 1,2 %
201539,60 Mrd.minus 0,40 %
201640,10 Mrd.plus 0,2 %
201741 Mrd.plus 2,3 %
201840,88 Mrd.minus 0,2 %
201940,60 Mrd.minus 0,5 %
202037,10 Mrd.minus 8,3 %

Anpassung der EU-Richtlinie für die Mineralölsteuer im Jahr 2006

2003 beschloss die EU mit der Richtlinie 2003/96/EU die Festsetzung von Mindeststeuersätzen für die Mineralölsteuer in den Mitgliedsstaaten.

2006 wurden darauf in Deutschland die entsprechenden Änderungen im Mineralölsteuergesetz vorgenommen und die Mineralölsteuer durch die Energiesteuer ersetzt. Das Energiesteuergesetz wurde am 15.07.2006 beschlossen und löste damit das Mineralölsteuergesetz ab.

  • Über das Energiesteuergesetz werden heute Benzin- und Dieselkraftstoffe sowie alle Benzole, Teere und Gemische besteuert, die als Kraft- und Heizstoffe dienen. Ferner erfasst die Energiesteuer (früher: Mineralölsteuer) auch Kohle und Gas.

Wie wird die Mineralölsteuer erhoben?

Die Mineralölsteuer ist eine sogenannte Mengensteuer und wird indirekt über das jeweilige Produkt auf den Kunden umgelegt. Was bedeutet das?

Anders als bei beispielsweise der Mehrwertsteuer, wird bei der Mineralölsteuer als Mengensteuer keine prozentuale Besteuerung einer Ware vorgenommen. Es gibt stattdessen die Festsetzung eines bestimmten Steuersatzes pro Liter. So beträgt die auf ein Liter Benzin anfallende steuerliche Abgabe im Jahr 2016 66,89 Cent.

Als indirekte Steuer erfolgt die Abgabe der Mineralölsteuer über den Verkäufer. Der Kunde kommt zwar finanziell für die Steuer auf, führt diese aber nicht selbst an das Finanzamt ab.

Wie wird bei den Steuersätzen der Mineralölsteuer unterschieden?

Zuständig für die Erhebung der Energiesteuer und früheren Mineralölsteuer ist die Zollbehörde, die die Hauptzollämter damit betraut. Die Hauptzollämter erheben die Energiesteuern nach Klärung der Steuergegenstände und den ihnen zugeordneten Steuersätzen.

  • Benzin wird in Abhängigkeit von seiner Zusammensetzung unterschiedlich besteuert. Unverbleit und schwefelfrei hat das Benzin den Steuersatz von 654,50 Euro auf 1.000 Liter. Ist das Benzin aber unverbleit und schwefelarm, so hat es einen Steuersatz von 669,80 Euro auf 1.000 Liter. Auf diesem Weg versucht der Staat über die Energiesteuer den Verbraucher zum umweltfreundlichen Autokauf zu erziehen.

Auf der Online-Präsenz des Zolls finden Sie eine genaue Auflistung der Steuergegenstände und den ihnen zugewiesenen Steuersätzen. Über den Button gelangen Sie direkt dorthin.

Steuervergünstigungen sind in bestimmten Fällen möglich:

Sollen Energieerzeugnisse zum Verheizen oder zum Antrieb von Motoren in begünstigten Anlagen genutzt werden, gelten geringere Steuersätze.

  • Mit dem Energiegesetz und seiner Einteilung in bestimmte Steuertarife sowie seinem Vorgänger, dem Mineralölsteuergesetz, soll ein Ausgleich zwischen Umweltschutz und funktionierender Wirtschaft geschaffen werden. Dabei kommt den Steuersätzen als Ordnungsinstrument eine wichtige Bedeutung zu.

Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Energiesteuergesetz vom 15. Juli 2006 »
  2. Zoll online: Energiesteuer »
  3. Bundesministerium der Finanzen: Steuereinnahmen »

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