Übersicht zur Einkommensteuer

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Bei der Einkommensteuer werden alle Einkünfte zusammengezählt und ergeben abzüglich von bspw. einem Steuerfreibetrag das zu versteuernde Einkommen. Dieses zu versteuernde Einkommen ist für das Finanzamt für die jährliche Einkommensteuererklärung wichtig.

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Zu-versteuerndes-Einkommen berechnen

Um die Einkommensteuer genau berechnen zu können, muss zunächst das zu versteuernde Einkommen berechnet werden. Dazu können Sie den folgenden Rechner verwenden.

Zu-versteuerndes-Einkommen-Rechner


Mit dem Einkommensteuerrechner können Sie aus dem zu versteuernden Einkommen die Höhe Ihrer Einkommensteuer berechnen.
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Einkommensteuer berechnen

Einkommensteuerfreibetrag

Es gibt einen Einkommensteuerfreibetrag: Für Einkommen, die unter 11.604 Euro pro Jahr liegen, fallen keine Steuern an, da diese zu niedrig sind - es ist dabei unerheblich, ob das Einkommen aus einer selbstständigen oder nichtselbstständigen Arbeit herrührt. Ab 11.604 Euro steigt die Einkommenssteuer immer weiter an. Der höchste Einkommensteuersatz (Spitzensteuersatz) beträgt 45 Prozent.

Wie wird die Einkommensteuer erhoben?

Die Steuer lässt sich als Abzugsteuer oder Veranlagungssteuer erheben. Laut § 36 Abs. 1 EStG ist sie am Ende eines jeden Jahres fällig und unterliegt so einem periodischen Zyklus. Das Kalenderjahr ist dabei der Veranlagungszeitraum. Einige Steuerzahler müssen die Steuer viermal im Jahr vorauszahlen, sie gehen dabei von den voraussichtlich erzielten Einnahmen und den daraus resultierenden Einkommensteuern aus.

Einkommensteuer ist die Summe aus Lohnsteuer plus die Steuer für andere Einkünfte. Dazu können Einkünfte aus Vermietungen also Immobilien, Selbständigkeit, Kapitalvermögen, Land- und Forstwirtschaft, anderen Gewerben und alle anderen Einkünfte zählen. Vom gesamten Einkommen werden für die Einkommensteuererklärung Werbungskosten, Betriebsausgaben und andere Aufwendungen abgezogen.

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Einkommensteuer 2024: Wie wird die Einkommensteuer veranlagt?

Damit die Steuer berechnet werden kann, muss der Steuerpflichtige eine entsprechende Erklärung an das zuständige Finanzamt abgeben und sich dort veranlagen lassen. Nur dadurch ist es dem Finanzamt möglich, die steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen hinreichend einzuschätzen.

Für die Einkommensteuererklärung müssen Arbeitnehmer den Hauptvordruck ESt 1 A nutzen.
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Einkommensteuererklärung Formular PDF-Download

In der Regel muss die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres eingereicht sein. Die natürlichen Personen, die nicht gesetzlich zu der Abgabe verpflichtet sind, haben vier Jahre Zeit, um die Erklärung einzureichen. Eine verspätete Abgabe kann einen Verspätungszuschlag zur Folge haben. Der Verspätungszuschlag darf allerdings nicht größer als zehn Prozent der festgesetzten Steuer sein.

Einkommensteuertabelle

In der Einkommensteuertabelle lässt sich ablesen, wie die Einkommensteuer im Verhältnis zum Einkommen angelegt ist.

Um nachzuverfolgen, wie sich Einkommen/Einkünfte und die Einkommensteuer zueinander verhalten, ist die Übersicht in einer Einkommensteuertabelle hilfreich.
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Einkommensteuertabelle einsehen

Einkommensteuerbescheid

Ist das Kalenderjahr abgelaufen, wird das Einkommen des Steuerpflichtigen veranlagt. Ausgenommen sind dabei die Einkommen der Arbeitnehmer und die der Kapitalanleger. Angestellte, die keiner selbstständigen Tätigkeit nachgehen, entrichten die anfallenden Einkommensteuern als Lohnsteuer. Diese Steuer wird von dem monatlich festgelegten Arbeitslohn abgezogen.

Einkommensteuererklärung Formular

Selbstständige und und nichtselbstständige Personen füllen unterschiedliche Formulare aus, um ihre Einkommensteuer an das Finanzamt mitzuteilen. Das umfangreichere Formular, das die Steuerpflichtigen ausfüllen, ist nach folgendem Schema aufgebaut:

  • Seite 1 - Allgemeine Angaben: Persönliche Angaben (Alter, Adresse, Beruf, Bankdaten etc.)
  • Seite 2 - Übersicht zu den Sonderausgaben: Angaben zu den gezahlten Versorgevorausleistungen, Spenden, Mitgliedsbeiträge, Unterhaltszahlungen etc.
  • Seite 3 - Außergewöhnliche Belastungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse: Aufwendungen für behinderte Menschen sowie Angaben über Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten
  • Seite 4 - Weitere Angaben: Weitere Angaben zur Steuerermäßigung

Neben dem Mantelbogen gibt es verschiedene Anlagen, die je nach individueller Situation ausgefüllt werden. Dazu gehört beispielsweise die Anlage zu Einkünften, die im Ausland erzielt werden, oder die Anlage für Einkünfte aus gewerblichen Betrieben.

Alle wichtigen Formulare zur Steuererklärung inkl. verschiedener Mantelbögen gibt es bei uns als PDF zum Herunterladen.
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Formulare zur Einkommensteuererklärung PDF Download

Die entsprechenden Formulare stellt auch das Finanzamt online zur Verfügung. Steuerpflichtige können ihre Einkommensteuererklärung also einfach online ausfüllen und anschließend übermitteln, sie müssen diese allerdings zusammen mit einem persönlichen Kenncode als weitere Ausführung anschließend unterschrieben per Post senden.

Welche Ausgaben lassen sich von der Einkommensteuer absetzen?

Natürliche Personen haben die Option, Werbungskosten und andere betriebliche Kosten von der Einkommensteuer abzusetzen. Dazu gehören die Miet- und Stromkosten, Waren und Dienstleistungen für die Arbeit, Vor- und Umsatzsteuer und Teile der Kfz-Steuer. Auch Unternehmen haben die Möglichkeit, betriebliche Kosten aufzulisten, da diese den Gewinn senken. Neben den hier genannten kann ein Unternehmen die Personalkosten (Gehälter der Angestellten) von der Einkommenssteuer absetzen.

Haben Ehepartner Vorteile bei der Einkommensteuer?

Für Ehepartner werden die Steuern anders berechnet als für unverheiratete Personen. Dieses Rechenverfahren heißt Ehegattensplitting. Das Finanzamt veranlagt das Ehepaar zusammen, ohne das ein Antrag nötig ist. Die Einkommen der beiden Ehepartner werden hierbei zusammengerechnet, um die Einkommensteuern zu ermitteln. Der Endbetrag wird anschließend halbiert. Der halbierte Betrag ist dann die Grundlage für die Einkommensteuer.

  • Nicht für alle Paare lohnt sich das Ehegattensplitting. Eheleute, die einen annähernd ähnlichen Verdienst erzielen, sollten im Vorfeld überlegen, ob sie ihre Einkünfte gemeinsam veranlagen. Ehepaare, die unterschiedlich hohe Verdienste erzielen, profitieren hingegen von dieser Art der Veranlagung.

Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz »
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuertarif im Einkommensteuergesetz »

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