Mehrwertsteuer

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Mehrwertsteuer (MwSt.) wird vor allem auf Produkte und Dienstleistungen aus dem Einzelhandel erhoben. Unternehme können die Mehrwertsteuer für viele Dinge abesetzen. Es gibt eine bestimmte Unterscheidung zur Umsatzsteuer.

Wann wird die Mehrwertsteuer erhoben und wie kann man die Mehrwertsteuer zurückbekommen?

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Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer ist eine Endverbrauchersteuer, die immer dann erhoben wird, wenn ein Unternehmen Lieferungen oder Leistungen gegen Geld erbringt.

Die bei den Produktionskosten und Einnahmen entstehenden Kosten für eine Dienstleistung oder ein Produkt werden für die Unternehmen durch die Mehrwertsteuer kenntlich gemacht.

Für den Endkunden ist das Produkt mit Mehrwertsteuer zu zahlen. Ein Unternehmen kann die Mehrwertsteuer eventuell geltend machen und zurück verlangen.

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Mehrwertsteuer Rechner

  • Der Mehrwertsteuersatz wurde im Zuge der Corona-Pandemie angepasst. Ab dem 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 wurde der Mehwertsteuersatz von 19 auf 16 Prozent bzw. der gemäßigte Satz von 7 auf auf 5 Prozent gesenkt.

Die Höhe der Umsatzsteuer (USt.) und der Mehrwertsteuer ist identisch. Für die meisten Produkte und Dienstleistungen gilt in Deutschland ein einheitlicher Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19%.

Mehrwertsteuer Rechner 16%

Mehrwertsteuer Rechner 19%

Im Gegensatz dazu wird für die meisten Grundnahrungsmittel, für Bücher, für Zeitschriften und für Kunstgegenstände der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7% berechnet.

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz Rechner 5%

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz Rechner 7%

Die USt. wird immer dann erhoben, wenn der Empfänger der Produkte oder der Dienstleistungen seinen Sitz in Deutschland oder einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat. Bei Ausfuhrlieferungen in ein Land außerhalb der EU wird weder eine Mehrwertsteuer, noch eine Umsatzsteuer berechnet.

Die Kleinunternehmerregelung

Alle Inhaber eines Gewerbebetriebes, die im Jahr einen Bruttoumsatz von weniger als 17.500 Euro erzielen, haben die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen.

Da die MwSt. entfällt, könnte der Kleinunternehmer seine Produkte und Dienstleistungen deutlich günstiger anbieten, als dies bei einem größeren Unternehmen der Fall wäre, welches gezwungen ist, auf einer Rechnung an eine Privatperson oder ein anderes Unternehmen die MwSt. auszuweisen.

Mehrwertsteuer Typen und Festsetzung (MwSt.)

Die bekanntesten und am häufigsten angewendeten Festsetzungsmethoden für die MwSt. sind die Subtraktionsmethode, die Additionsmethode und die Rechnungsmethode.

Subtraktionsmethode

Bei der Subtraktionsmethode wird die Summe aller Erlöse eines Unternehmens ermittelt. Von diesem Betrag werden alle anrechenbaren Ausgaben abgezogen. Der dann noch verbleibende Restbetrag ergibt die MwSt.

Additionsmethode

Im Rahmen der Additionsmethode werden die Erlöse des Unternehmens zusammengezählt und bei Bedarf so angepasst, dass anhand der Summe der Erlöse die MwSt. bemessen werden kann.

Rechnungsmethode

Bei der Rechnungsmethode, welche in Deutschland und in den Ländern der Europäischen Union praktiziert wird, stellen die Unternehmen Rechnungen aus, welche die Mehrwertsteuer enthalten.

Wenn die MwSt. - Einnahmen die MwSt. - Ausgaben übersteigen, zahlt das Finanzamt den Differenzbetrag an das Unternehmen aus. Im umgekehrten Fall fordert das Finanzamt den Differenzbetrag vom Unternehmen zurück.

Mehrwertsteuersatz

Der Mehrwertsteuersatz ist im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte kontinuierlich gestiegen. Er wurde in regelmäßigen Abständen den allgemeinen wirtschaftlichen Erfordernissen angepasst und liegt derzeit bei 19%. Dieser Mehrwertsteuersatz gilt jedoch nur für Deutschland. In vielen anderen europäischen oder außereuropäischen Ländern liegt dieser Wert entweder deutlich über oder deutlich unter 19%. Das Gleiche gilt auch für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz.

Mehrwertsteuer berechnen: Beispiele

MwSt. für Endkunden

Eine Privatperson erwirbt ein Regal im Wert von 1000 Euro. Auf diesen Nettobetrag müssten 19% MwSt. erhoben werden. Mit dem Mehrwertsteuerrechner lässt sich das Ergebnis leicht feststellen.
Es lautet: 1000 Euro + 190 Euro (MwSt.) = 1190 Euro.
Der Kunde müsste also 1190 Euro für das Regal zahlen.

MwSt. für Unternehmen - Beispiel 1

Ein Unternehmen kauft Material im Wert von 500 Euro ein. Bei einem Mehrwertsteuersatz von 19% fallen hier 95 Euro MwSt. an. Der Unternehmer müsste also 595 Euro an seinen Lieferanten zahlen, könnte aber die 95 Euro sofort als Vorsteuer geltend machen.

Fast zeitgleich liefert dieser Unternehmer eigene Produkte an einen seiner Kunden. Diese Produkte haben einen Wert von 1000 Euro, wofür 190 Euro MwSt. fällig werden.

Von diesen 190 Euro müssten die 95 Euro Vorsteuer abgezogen werden. Das Ergebnis sind 95 Euro. Diese 95 Euro ergäben die Steuerschuld, welche an das Finanzamt zu entrichten ist.

MwSt. für Unternehmen - Beispiel 2

Ein Unternehmen kauf Material im Wert von 2000 Euro ein. Hier fällt eine MwSt. in Höhe von 380 Euro an. Gleichzeitig schickt das Unternehmen eine Rechnung an ein anderes Unternehmen heraus, welche einen Wert von 1000 Euro hat. Hier fallen 190 Euro MwSt. an.

Die Vorsteuer liegt bei 380 Euro und die eingenommene Umsatzsteuer bei 190 Euro. 380 Euro minus 190 Euro ergeben 190 Euro. Diese 190 Euro sind ein Guthaben, welches der Unternehmer vom Finanzamt zurückerstattet bekommt.

Europäische Länder im Mehrwertsteuervergleich

LandMehrwertsteuersatz in Prozent
Belgien21
Bulgarien20
Dänemark25
Deutschland19
Estland20
Finnland24
Frankreich20
Griechenland24
Irland23
Italien22
Lettland21
Litauen21
Luxemburg17
Malta18
Niederlande21
Österreich20
Polen23
Portugal23
Rumänien19
Schweden25
Slowakei20
Spanien21
Tschechien21
Ungarn27
Vereinigtes Königreich20
Zypern19

Häufige Fragen zum Thema Mehrwertsteuer

Ich habe ein kleines Unternehmen und möchte die Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommen

Als Unternehmer kann man die Vorsteuer zurück bekommen, das funktioniert über den Vorsteuerüberhang - wenn also mehr eingekauft als verkauft wurde. Dann ist es möglich über die Umsatzsteuervoranmeldung die Umsatzsteuer/Vorsteuer zurück zu bekommen.

Welche Vor- und Nachteile hat die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung hat den Vorteil, dass Kleinunternehmer bei weniger Bruttoumsatz von 17.500 Euro keine Mehrwertsteuer ausgewiesen werden muss.

In diesem Zusammenhang darf allerdings nicht verschwiegen werden, dass die Kleinunternehmerregelung einen entscheidenden Nachteil hat. Das betreffende Unternehmen ist weder berechtigt, die MwSt. auf seinen eigenen Rechnungen auszuweisen, noch eine Vorsteuer geltend zu machen. Dadurch ist keine Gegenrechnung und keine Steuerrückerstattung möglich.

Aus all den genannten Gründen wäre es in jedem Falle ratsam, die Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung gründlich miteinander abzuwägen und erst dann eine verbindliche Entscheidung zu treffen.

Diese Entscheidung hat in der Regel so lange Gültigkeit, wie das Unternehmen besteht. Sie lässt sich später nur unter erschwerten Bedingungen widerrufen. Eine Ausnahme bestünde nur dann, wenn der Umsatz des Unternehmens so weit gesteigert wird, dass er dauerhaft die Bemessungsgrenze für Kleinunternehmer überschreitet.

Wozu eine Umsatzsteuererklärung?

Grundsätzlich ist der Empfänger einer Rechnung, auf der die MwSt. ausgewiesen ist, dazu verpflichtet, sie ordnungsgemäß zu entrichten.

Handelt es sich bei diesem Rechnungsempfänger jedoch um ein Unternehmen und keine Privatperson, bestünde die Möglichkeit, die Umsatzsteuer als Vorsteuer beim zuständigen Finanzamt geltend zu machen. Dazu müsste die Umsatzsteuererklärung ausgefüllt werden.

Auf diese Weise wird die USt. so lange weitergeleitet, bis sie eine Privatperson als Endverbraucher erreicht hat.

Eine Umsatzsteuer wird auch dann fällig, wenn der Unternehmer Produkte oder Dienstleistungen für den Eigenbedarf erwirbt. Die Bemessungsgrundlage für die USt. ist der Nettoerlös eines Unternehmens.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Mehrwertsteuer - Umsatzsteuergesetz >>
  2. Die Bundesregierung: 50 Jahre Deutsche Mehrwertsteuer >>

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