Lohnsteuer

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Lohnsteuer muss auf Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit gezahlt werden. Die Steuer wird vom Lohn zumeist vom Arbeitgeber einbehalten, vom Bruttogehalt abgezogen und direkt an den Staat abgetreten.

Die Lohnsteuer kann als Einkommensteuer mit einer Steuererklärung auch teilweise zurückgefordert werden.

Lohnsteuer mit dem Lohnrechner berechnen

1. Stellen Sie die für die Berechnung benötigten Informationen zusammen: Bruttolohn, Steuerklasse, Krankenversicherung und ggf. Angaben zur betrieblichen Altersvorsorge, Geldwertvorteilen oder Freibeträgen.
2. Füllen Sie die Eingabefelder in unserem Lohnrechner aus.
3. Klicken Sie auf „Netto berechnen“ und erfahren Sie, wie hoch Ihr Nettolohn nach Abzug der Lohnsteuer voraussichtlich ausfällt.

Zum Lohnrechner

Was ist die Lohnsteuer?

Die Lohnsteuer wird auf Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit fällig. Sie wird von Arbeitgebern an das Finanzamt gezahlt und somit gleich monatlich vom Bruttogehalt abgezogen. Steuerfreibeträge und der Familienstand werden automatisch bei der Berechnung der Lohnsteuer mit einberechnet.

Die Steuer wird zuvor an das Finanzamt überwiesen. Am Ende des Jahres führt die Behörde - wenn der Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgegeben hat - einen Lohnsteuerausgleich durch und überweist zu viel gezahlte Beträge wieder zurück. Die Steuer ist also eine Vorauszahlung.

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Rolle des Arbeitgebers bei der Lohnsteuer

Schuldner der Steuer ist der Arbeitnehmer, obwohl es weder seine Aufgabe ist, sie zu berechnen, noch sie ans Finanzamt abzuführen. Diese Aufgabe übernimmt der Arbeitgeber.

Mit Hilfe der elektronischen Lohnsteuerkarte erkennt der Arbeitgeber, in welcher Lohnsteuerklasse sich sein Mitarbeiter befindet. Wichtig sind die Steuerfreibeträge in den einzelnen Lohnsteuerklassen, denn schon beim Lohnsteuerabzug werden diese berücksichtigt.

Der Arbeitgeber ist haftbar. Er ist dafür verantwortlich, dass der korrekte Betrag einbehalten und an das Finanzamt weitergeleitet wird. Sollte der Arbeitgeber einen Fehler beim Berechnen der Steuer gemacht haben, muss er ihn ausgleichen.

Anmeldung durch den Arbeitgeber

Wenn ein Arbeitnehmer neu eingestellt wird, muss beim Finanzamt gemeldet werden, dass für ihn Lohnsteuer abgeführt wird. Aus Gründen der Einfachheit hat der Staat ein allgemeines System der Lohnsteuer-Anmeldung eingeführt, die in regelmäßigen Abständen durchzuführen ist.

Diese Aufgabe obliegt ebenfalls dem Arbeitgeber. Es kommt dabei darauf an, wie hoch die zu zahlende Steuer des gesamten Unternehmens ist.

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Lohnsteuer berechnen

Wer die Lohnsteuer manuell berechnen möchte, muss sich hierfür die Steuerfreibeträge in seiner Steuerklasse notieren. Anschließend werden diese vom jährlichen Bruttolohn abgezogen. Was davon übrig bleibt, ist das zu versteuernde Einkommen.

Die Steuerlast wird gemäß der Einkommenshöhe berechnet und anschließend durch die Zahl der Monate geteilt.

Aus Gründen der Einfachheit empfiehlt es sich insbesondere für Ehepaare, einen Lohnsteuerrechner zu verwenden. Beispielsweise durch das Ehegattensplitting oder das sogenannte Faktorverfahren (realistischer Ausgleich der zu zahlenden Steuer zwischen den beiden Ehegatten durch das Finanzamt) werden die Berechnungen erheblich verkompliziert.

Mit dem Brutto Netto Rechner kann ermittelt werden, wie viel Lohn tatsächlich auf das Konto überwiesen wird. Es können alle Abzüge, die beim Bruttogehalt anfallen, eingesehen werden, so auch die Höhe der Lohnsteuer.
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Hier Lohnsteuer berechnen!

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Lohnsteuer und verschiedene Steuerklassen

Die Höhe der Lohnsteuer wird unter anderem durch die Lohnsteuerklasse bestimmt. Nach welcher Steuerklasse ein Arbeitnehmer versteuert wird, hängt hauptsächlich vom Familienstand ab:

Steuerklasse 1 gilt für Arbeitnehmer, die ledig, verwitwet, getrennt oder geschieden sind und keine Kinder haben bzw. nicht als alleinerziehend gelten. Alleinerziehende unverheiratete Arbeitnehmer können Steuerklasse 2 beantragen und dadurch von einem zusätzlichen Steuerfreibetrag (dem Alleinerziehendenentlastungsbetrag) profitieren.

Für verheiratete Arbeitnehmer kommen die Steuerklassen 3, 4 und 5 infrage. Nach der Heirat werden beide Partner automatisch in Steuerklasse 4 eingeordnet. Bei ungefähr gleichem Gehalt bietet sich ein Verbleib in dieser Kombination an.

Die Steuerklassenkombination 3 und 5 muss beantragt werden und eignet sich für Paare, die unterschiedlich viel verdienen. Der Partner mit dem höheren Einkommen wird in Steuerklasse 3 eingestuft und hat dadurch niedrigere Lohnsteuerabzüge. Der andere Partner wählt Steuerklasse 5 mit höheren Abzügen.

Werden mehrere Nebenjobs oder ein Nebenjob über 520 Euro ausgeübt, wird das Gehalt aus diesem Arbeitsverhältnis nach Lohnsteuerklasse 6 versteuert. In dieser Steuerklasse sind die Lohnsteuerabzüge am höchsten, da die Freibeträge bereits für die Hauptbeschäftigung genutzt werden.

Verdienstgrenzen nach Steuerklasse

In den einzelnen Steuerklassen muss Lohnsteuer ab einem bestimmten monatlichen Verdienst gezahlt werden.

SteuerklasseAb monatlichem Verdienst von
Steuerklasse 1 (Singles)1.289 Euro
Steuerklasse 2 (Alleinerziehende)1.685 Euro
Steuerklasse 3 (Besserverdienende Verheiratete)2.397 Euro
Steuerklasse 4 (Verheiratete)1.289 Euro
Steuerklasse 5 (Geringer verdienende Verheiratete)134 Euro
Steuerklasse 6 (Nebenjob)0 Euro

In Steuerklasse 6 wird die Lohnsteuer nicht erst ab einer bestimmten Verdiensthöhe fällig. Hier muss immer Lohnsteuer gezahlt werden, unabhängig davon, wie hoch der Nebenverdienst ausfällt.

Lohnsteuer mit Steuerklassen und Steuerfreibeträgen

SteuerklasseSteuerfreibeträge
Steuerklasse 1Grundfreibetrag: 11.604 Euro
Kinderfreibetrag: 9.312 Euro
Steuerklasse 2Grundfreibetrag: 11.604 Euro
Kinderfreibetrag: 9.312 Euro
Alleinerziehenden-
entlastungsbetrag: 4.260 Euro
Steuerklasse 3Grundfreibetrag: 23.208 Euro
Kinderfreibetrag: 9.312 Euro
Steuerklasse 4Grundfreibetrag: 11.604 Euro
Kinderfreibetrag: 4.656 Euro
Steuerklasse 5Keine Freibeträge
Steuerklasse 6Keine Freibeträge

Lohnsteuer: Die wichtigsten Fakten

  • Die Lohnsteuer ist eine sogenannte Quellensteuer.
  • Es handelt sich bei ihr um eine Abgabe auf Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit.
  • Die Höhe hängt vom Verdienst und von der Steuerklasse ab.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Lohnsteuer

Was ist der Progressionsvorbehalt?

Durch den Progressionsvorbehalt steigt mit zunehmendem Einkommen auch der Steuersatz. Höhere Einkommen werden somit auch mit einem höheren Steuersatz besteuert. Der Steuersatz beginnt bei 14% und steigert sich nach und nach bis zum Spitzensteuersatz von 42%. Für besonders gut verdienende Arbeitnehmer wird die Reichensteuer in Höhe von 45% fällig.

Der Progressionsvorbehalt soll sicherstellen, dass besser verdienende Personen einen höheren Beitrag zur Finanzierung des Staates beitragen. Gleichzeitig gibt es Freibeträge und Steuervergünstigungen, um die Steuerlast für Personen mit geringerem Einkommen zu reduzieren.

Gibt es einen Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?

Lohnsteuer und Einkommensteuer sind nicht das gleiche. Mit der Lohnsteuer wird Einkommen aus Arbeitsverhältnissen besteuert. Sie wird direkt vom Bruttogehalt an das Finanzamt abgeführt.

Die Einkommensteuer berücksichtigt hingegen das gesamte zu versteuernde Einkommen. Neben Lohn aus Arbeitsverhältnissen zählen dazu auch Einkommen aus Kapitalvermögen, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung und Gewinne aus selbstständiger Tätigkeit.

Wie berechnet sich die Lohnsteuer auf Lohnersatzleistungen?

Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld oder Krankengeld sind in der Regel ebenfalls Lohnsteuerpflichtig, da sie steuerlich wie Einkommen behandelt werden.

Die Lohnsteuer für Lohnersatzleistungen wird ähnlich berechnet wie regulären Arbeitslohn. Allerdings gelten andere Steuersätze und Freibeträge. Außerdem müssen bei der Berechnung der Lohnsteuer auf Elterngeld und Kindergeld spezielle Regelungen berücksichtigt werden.

Was ist die Lohnsteuerbescheinigung und wofür wird sie verwendet?

Die Lohnsteuerbescheinigung wird vom Arbeitgeber jedes Jahr für den Arbeitnehmer ausgestellt. Sie enthält Informationen über Lohn- und Gehaltsbeträge, die gezahlte Lohnsteuer sowie andere Abzüge und Sozialversicherungsbeiträge für das vergangene Kalenderjahr. Die Lohnsteuerbescheinigung liefert den Nachweis für die gezahlte Lohnsteuer. Sie ist unter anderem für die Erstellung der Einkommensteuererklärung relevant.

Wie berechnet sich die Lohnsteuer bei mehreren Arbeitsverhältnissen?

Bei mehreren Arbeitsverhältnissen muss für jeden Arbeitgeber die Lohnsteuer einzeln berechnet werden. Der Arbeitnehmer erhält also von jedem Arbeitgeber eine separate Lohnsteuerbescheinigung. Bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung werden die Lohnsteuerbescheinigungen aller Arbeitgeber zusammengeführt, damit das Gesamteinkommen und die gezahlte Lohnsteuer ermittelt werden können.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 38b Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge
  2. Bundesfinanzministerium: Lohnsteuer

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