Tipp 21 Erholungsbeihilfe

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Als Erholungsbeihilfe versteht man eine Zuwendung des Arbeitgebers, die er seinem Arbeitnehmer für Erholungskuren oder Urlaube zur Verfügung stellt.

Sollte der Arbeitnehmer eine Erholungsbeihilfe erhalten, richtet sich der Betrag nach seiner Familiensituation:

  • Singles erhalten 156 Euro pro Jahr
  • Ehepaare erhalten 260 Euro
  • für jedes Kind werden zusätzlich 52 Euro im Jahr gezahlt.

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