Welche Steuerklasse als Single?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die beste Steuerklasse für Singles?

Als Single sind die Möglichkeiten bei der Wahl der Steuerklasse begrenzt. Anders als Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften hat ein Alleinstehender nicht die Option, zwischen der einen oder anderen Steuerklasse zu wählen. Die Steuerklasse als Single ist im Normalfall die Steuerklasse 1.

Es gibt aber auch Fälle, in denen eine andere Steuerklasse gilt. Wenn der Single alleinerziehend ist, kann er nach Steuerklasse 2 besteuert werden. Wenn eine ledige Person einen Zweitjob über 520 Euro aufnimmt, gilt für diesen die Steuerklasse 6. Der Hauptjob wird weiter nach Steuerklasse 1 bzw. 2 versteuert.

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Richtige Steuerklasse für Singles: Steuerklasse 1

Für Singles beziehungsweise Ledige gilt in der Regel Steuerklasse 1. Das Gleiche gilt, wenn man dauerhaft getrennt vom Partner lebt und sich dieser im Ausland befindet, so dass man folglich faktisch Single ist.

Kennzeichen der Steuerklasse 1 als Single ist, dass diese die geringsten Abzugsmöglichkeiten bietet, um die Lohnsteuer zu senken.

Enthalten sind:

  • Grundfreibetrag: 11.604 Euro
  • Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.2300 Euro
  • Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro
  • Vorsorgepauschale: abhängig vom Einkommen

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Ein Überblick: die Steuerklassen als Single

Lohnsteuerklasse 1

Lohnsteuerklasse 1 ist die richtige für Singles ohne Kinder oder mit Kindern, die nicht bei ihnen wohnen.

Lohnsteuerklasse 2

Lohnsteuerklasse 2 bietet alleinerziehenden Singles die Möglichkeit, einen zusätzlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 4.260 Euro zu nutzen.

Lohnsteuerklasse 6

Lohnsteuerklasse 6 gilt für den Zweitjob über 520 Euro oder bei mehreren Nebenjobs. Der Hauptjob wird weiterhin nach Steuerklasse 1 oder 2 besteuert.

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Steuerklasse 6 für Singles

Die Steuerklasse 6 ist keine Alternative zur Steuerklasse 1, sondern eine Ergänzung. Wenn ein Single eine zweite, dritte sowie jede weitere Tätigkeit aufnimmt, wird die Lohnsteuer für diese Arbeiten nach der Steuerklasse 6 berechnet, sofern das Gehalt für den Nebenjob die Minijobgrenze von 520 Euro übersteigt.

Kennzeichen dieser Steuerklasse ist, dass es keine Abzugsmöglichkeiten gibt. Auf jeden verdienten Euro der zusätzlichen Beschäftigungen wird die volle Lohnsteuer erhoben.

Beispiel: Tina arbeitet Vollzeit als Sachbearbeiterin. Da sie Single ist und keine Kinder hat, ist sie der Steuerklasse 1 zugeordnet. Seit einiger Zeit geht Tina einem Nebenjob als Reiseführerin in ihrer Heimatstadt Berlin nach.

Die Einkünfte aus diesem Nebenerwerb übersteigen die 520 Euro Grenze. Daher muss Tina auch für diesen Job Steuern zahlen und die Nebentätigkeit wird folglich in Steuerklasse 6 eingeordnet.

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Steuerklasse 2: Die Steuerklasse für einen Single mit Kind

Ein Wechsel der Steuerklassen ist auch ohne Partner möglich. Bedingung hierfür ist, dass der Single alleinerziehend ist. In diesem Fall erfolgt eine Einstufung in die Steuerklasse 2.

Pro Kind erhält man den Kinderfreibetrag als zusätzlichen Steuerfreibetrag in Höhe von 9.312 Euro (Stand 2024). Hinzu kommen 4.260 Euro Steuerfreibetrag als Entlastung für Alleinerziehende.

Steuerklasse 2 beantragen

Die Steuerklasse 2 muss beantragt werden. Hierfür sind entsprechende Formulare beim Finanzamt einzureichen. Die notwendigen Formulare können Sie hier kostenlos herunterladen.

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Warum sind weitere Wechsel der Steuerklasse ohne Partner nicht möglich?

Die Wahlmöglichkeiten dafür, welche Steuerklasse als Single genommen werden kann, sind begrenzt. Dies hat den Hintergrund, dass sich im Aufbau der Steuerklassen ein politisches Konzept verbirgt: Der Staat möchte die Gründung von Familien fördern und belohnt deshalb Personen mit Ehepartner finanziell.

Der Kinderfreibetrag ist ein Zeichen dafür, dass auch Kinder in der Gesellschaft willkommen sein sollen – und zwar ganz gleich, in welche familiäre Situation sie geboren werden. Aus diesem Grund gibt es auch den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende.

Welche Steuerklasse als Single: Zusammenfassung

Anders als Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften hat ein Single kaum Wahlmöglichkeiten bei der Steuerklasse. Die Steuerklasse als Single ist im Normalfall die Steuerklasse 1.

Hat ein Single ein Kind und Anrecht auf Kindergeld für dieses, kann er der Steuerklasse 2 zugeordnet werden. Übt ein Single einen Nebenjob aus, der die 520 Euro Grenze übersteigt, greift für den Nebenerwerb die Steuerklasse 6.

Einzelnachweise


  1. Bundesministerium der Justiz: Entlastungsbetrag für Alleinstehende
  2. Familienportal des Bundes: Steuerentlastungen

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