Fronleichnam

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Fronleichnam findet 60 Tage nach Ostersonntag statt und fällt daher immer auf einen Donnerstag. Das ist frühestens der 21. Mai und spätestens der 24. Juni. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und im Saarland gilt Fronleichnam als gesetzlicher Feiertag.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Hintergrund von Fronleichnam

Fronleichnam ist ein Hochfest der römisch-katholischen Kirche. Der vollständige Name in der katholischen Lithurgie ist "Hochfest des Leibes und Blutes Christi". An diesem Tag wird die bleibende Gegenwart Jesu Christi in der Kirche durch das Sakrament der Eucharistie (des Abendmahls) gefeiert.

Der Name Fronleichnam kommt von den mittelhochdeutschen Wörtern für Fron bzw. "was den Herrn betrifft" und Leib. Fronleichnam bedeutet demnach "des Herrn Leib". An dem Tag wird also der Leib Christi geehrt. Deshalb wird Fronleichnam international auch als Corpus Christi bezeichnet.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Feiertage vor und nach Fronleichnam

Vor und nach Fronleichnam finden folgende Feiertage statt:

FeiertagDatum
Pfingstsonntag49 Tage nach Ostersonntag
Pfingstmontag50 Tage nach Ostersonntag
Sommeranfang (meteorologisch)1. Juni
Fronleichnam60 Tage nach Ostersonntag
Sommeranfang / SommersonnenwendeTag, ab dem Tage wieder kürzer werden
Johannisfest24. Juni
Siebenschläfertag27. Juni

Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Entgeltfortzahlungsgesetz - § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.