Fronleichnam findet 60 Tage nach Ostersonntag statt und fällt daher immer auf einen Donnerstag. Das ist frühestens der 21. Mai und spätestens der 24. Juni. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz und im Saarland gilt Fronleichnam als gesetzlicher Feiertag.
Inhaltsverzeichnis:
Hintergrund von Fronleichnam
Fronleichnam ist ein Hochfest der römisch-katholischen Kirche. Der vollständige Name in der katholischen Lithurgie ist "Hochfest des Leibes und Blutes Christi". An diesem Tag wird die bleibende Gegenwart Jesu Christi in der Kirche durch das Sakrament der Eucharistie (des Abendmahls) gefeiert.
Der Name Fronleichnam kommt von den mittelhochdeutschen Wörtern für Fron bzw. "was den Herrn betrifft" und Leib. Fronleichnam bedeutet demnach "des Herrn Leib". An dem Tag wird also der Leib Christi geehrt. Deshalb wird Fronleichnam international auch als Corpus Christi bezeichnet.
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Feiertage vor und nach Fronleichnam
Vor und nach Fronleichnam finden folgende Feiertage statt:
Feiertag | Datum |
---|---|
Pfingstsonntag | 49 Tage nach Ostersonntag |
Pfingstmontag | 50 Tage nach Ostersonntag |
Sommeranfang (meteorologisch) | 1. Juni |
Fronleichnam | 60 Tage nach Ostersonntag |
Sommeranfang / Sommersonnenwende | Tag, ab dem Tage wieder kürzer werden |
Johannisfest | 24. Juni |
Siebenschläfertag | 27. Juni |
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Entgeltfortzahlungsgesetz - § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen →
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