Rosenmontag ist jedes Jahr am 48. Tag vor Ostersonntag, bzw. am Montag vor Aschermittwoch. Rosenmontag findet also frühestens am 2. Februar und spätestens am 8. März statt. Er ist kein gesetzlicher Feiertag. Da er jedoch als wichtigster Tag der Karnevalszeit gilt und in manchen Regionen einen großen kulturellen Stellenwert einnimmt, geben manche Arbeitgeber an diesem Tag ihren Angestellten freiwillig frei.
Inhaltsverzeichnis:
Bräuche an Rosenmontag
Rosenmontag gilt in Karnevalshochburgen als Höhepunkt der Karnevalswoche. An diesem Tag finden die traditionellen Rosenmontagszüge statt, bei denen kostümierte Karnevalsgänger und dekorierte Festwagen durch die Straßen der jeweiligen Stadt ziehen.
Rosenmontagszüge sind bereits seit dem frühen 19. Jahrhundert bekannt. Der erste Umzug fand 1823 in Köln statt. Andere Städte im Rheinland und in Rheinhessen folgten in den darauffolgenden Jahren.
Seitdem ist der Straßenumzug ein fester Teil des Rosenmontags, der nur unter besonderen Umständen abgesagt wird, beispielsweise 1991 aufgrund der Eskalation des Zweiten Golfkriegs und 2021 wegen der Corona-Pandemie. In 2022 wurde der Kölner Rosenmontagsumzug in eine Friedensdemo umgewandelt, um auf den russischen Einmasch in die Ukraine zu reagieren.
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Feiertage vor und nach Rosenmontag
Vor und nach Rosenmontag finden folgende Feiertage statt:
Feiertag | Datum |
---|---|
Weiberfastnacht | 52. Tag vor Ostersonntag, Donnerstag vor Aschermittwoch |
Karnevalssamstag | 50. Tag vor Ostersonntag, Samstag vor Aschermittwoch |
Karnevalssonntag | 49. Tag vor Ostersonntag, Sonntag vor Aschermittwoch |
Rosenmontag | 48. Tag vor Ostersonntag, Montag vor Aschermittwoch |
Karnevalsdienstag | 47. Tag vor Ostersonntag, Dienstag vor Aschermittwoch |
Aschermittwoch | 46. Tag vor Ostersonntag |
Frühlingsanfang (meteorologisch) | 1. März |
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Entgeltfortzahlungsgesetz - § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen →
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