Aschermittwoch ist der 46. Tag vor Ostersonntag. Er fällt daher frühestens auf den 4. Februar und spätestens auf den 10. März statt. Der Feiertag markiert den Beginn der vierzigtägigen Fastenzeit in der christlichen Kirche. Aschermittwoch ist in Deutschland kein gesetzlicher Feiertag.
Inhaltsverzeichnis:
Ursprung von Aschermittwoch
Aschermittwoch ist der erste Tag der Fastenzeit in der Westkirche, die mit Ostersamstag endet. Die Sonntage sind vom Fasten ausgenommen. Die Fastenzeit dauert insgesamt 40 Tage, um an die Zeit zu erinnern, die Jesus Christus in der Wüste verbracht hat. Sie dient zur Vorbereitung auf Ostern.
Im Gottesdienst ist es an Aschermittwoch üblich, Gläubigen mit der Asche von verbrannten Palmzweigen ein Kreuz auf die Stirn zu malen. Dieser Brauch gehört zu den Sakramentalien.
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Feiertage vor und nach Aschermittwoch
Vor und nach Aschermittwoch finden folgende Feiertage statt:
Feiertag | Datum |
---|---|
Karnevalssonntag | 49. Tag vor Ostersonntag, Sonntag vor Aschermittwoch |
Rosenmontag | 48. Tag vor Ostersonntag, Montag vor Aschermittwoch |
Karnevalsdienstag | 47. Tag vor Ostersonntag, Dienstag vor Aschermittwoch |
Aschermittwoch | 46. Tag vor Ostersonntag |
Frühlingsanfang (meteorologisch) | 1. März |
Internationaler Frauentag | 8. März |
Saint Patrick's Day | 17. März |
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Entgeltfortzahlungsgesetz - § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen →
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