Der meteorologische Sommeranfang fällt jedes Jahr auf den 1. Juni. Dieses Datum hat die Weltorganisation für Meteorologie festgelegt, um die Erstellung von einheitlichen meteorologischen Statistiken zu ermöglichen. Der meteorologische Sommeranfang ist kein gesetzlicher Feiertag.
Hintergrund des meteorologischen Sommeranfangs
Der meteorologische Sommeranfang ist hauptsächlich für meteorologische Statistiken wie beispielsweise Klimavergleiche relevant. Damit diese Statistiken und Mittelwerte weltweit verglichen werden können, hat die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) das Jahr in vier Jahreszeiten von jeweils drei Monaten eingeteilt.
Der Sommer umfasst nach dieser Einteilung auf der Nordhalbkugel die Monate Juni, Juli und August. Er beginnt somit immer am 1. Juni.
Weitere Sommeranfänge
Auf der Südhalbkugel umfasst der Sommer die Monate Dezember, Januar und Februar. Der meteorologische Sommeranfang fällt dort also auf den 1. Dezember.
Der astronomische Sommeranfang orientiert sich im Gegensatz zum meteorologischen Sommeranfang am Stand der Sonne. Er fällt auf die Sommersonnenwende, die auf der Nordhalbkugel je nach Jahr am 20., 21. oder 22. Juni stattfindet.
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Feiertage vor und nach dem meteorologischen Sommeranfang
Vor und nach dem Sommeranfang (meteorologisch) finden folgende Feiertage statt:
Feiertag | Datum |
---|---|
Christi Himmelfahrt, Vatertag | 39 Tage nach Ostersonntag |
Pfingstsonntag | 49 Tage nach Ostersonntag |
Pfingstmontag | 50 Tage nach Ostersonntag |
Sommeranfang (meteorologisch) | 1. Juni |
Fronleichnam | 60 Tage nach Ostersonntag |
Sommeranfang / Sommersonnenwende | Tag, ab dem Tage wieder kürzer werden |
Johannisfest | 24. Juni |
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Entgeltfortzahlungsgesetz - § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen →
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