Die Abzinsung im Rahmen von Finanz- und Steuerverfahren

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Tatsache, dass es Zinsen gibt, führt dazu, dass ein Geldbetrag einen umso höheren Wert besitzt, je eher man diesen Betrag bekommt. Diesen Umstand möchten Finanzexperten gerne sichtbar machen und haben sich die finanzmathematische Rechenoperation der Abzinsung ausgedacht, die häufig auch als Diskontierung bezeichnet wird.

Rechtsgrundlage für die Abzinsung ist § 6 EStG (Einkommenssteuergesetz).

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Was ist eine Abzinsung?

Die Abzinsung (Diskontierung) ist ein Vorgang im Bereich der Finanzmathematik. Sie
kann das Verhältnis von Zins und Geldwert darstellen. Hintergrund der Abzinsung ist die Verzinsung und somit der Faktor Zeit.

Häufig wird der gegenwärtige Wert (der sogenannte Barwert) einer in Zukunft getätigten Zahlung mithilfe der Abzinsung berechnet. Grundsätzlich kann man sagen, dass Geld, welches man früher erhält mehr wert ist als Geld, welches man später erhält.

Beträge, die durch die Abzinsung aud den heutigen Zeitpunkt umgerechnet werden, erlauben beispielsweise einen besseren Vergleich und eine Beurteilung von Investitionen oder Darlehen.

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Abzinsung - Beispielberechnung

Am einfachsten lässt sich dieser Vorgang an einem Beispiel verdeutlichen.Dazu könnte man annehmen, ein Chef bietet seinem Arbeitgeber eine Bonuszahlung aufgrund hervorragender Arbeitsleistung an.

Er ist bereit, entweder sofort 6.000 Euro zu zahlen oder in drei Jahren 7.000 Euro auf das Konto zu überweisen. Um zu berechnen, welches die bessere Variante ist, kann man den in drei Jahren fälligen Betrag auf den heutigen Zeitpunkt (Jahr 0) abzinsen und die Varianten vergleichen.

Das Grundprinzip ist einfach. Da der Arbeitnehmer das Geld erst in drei Jahren erhält, gehen ihm Zinsen verloren, weil er es nicht gewinnbringend anlegen kann. Dadurch sind die in drei Jahren fälligen 7.000 Euro heute weniger wert als 7.000 Euro, die der Arbeitnehmer sofort bekommen könnte.

Damit man die 7.000 Euro auf den heutigen Tag Umrechen kann, wird der sogenannte Kalkulationszinssatz in Höhe von 6 Prozent bzw. einem Wert von 0,06 (er ergibt sich aus den Leitzinsen und der Situation am Finanzmarkt). Der Wert n erfasst die Zeit und der Wert q steht für 1 + Kalkulationszinssatz.

Zudem nutzt man die folgenden Formeln:

  • abgezinster Wert = Ursprungswert x Abzinsungsfaktor
  • Abzinsungsfaktor = 1(1+i)n = 1qn

Zunächst muss der Abzinsungsfaktor berechnet werden, dazu setzt man die entsprechenden Werte in die Formel ein, also 1 : 1 + 0,06 = 0,839619. Anschließend lässt sich der heutige Wert der 7.000 Euro berechnen, indem man wieder die entsprechenden Werte eingibt, also 7.000 x 0,839619 = 5.877,33 Euro (heutiger, abgezinster Wert).

Abzinsung in der Steuerbilanz

Eine solche Abzinsung wird vom Gesetzgeber nicht verboten. Dies bezieht sich vor allem auf die Abzinsung von Verbindlichkeiten oder Rückstellungen.

Verbindlichkeiten sind in der Steuerbilanz mit einem zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Diese sind vom Abzinsungsgebot ausgenommen, sofern diese

  • zu verzinsen ist
  • eine Laufzeit von weniger als zwölf Monaten hat
  • auf einer Anzahlung oder einer Vorauszahlung beruht.

Ergibt sich ein Gewinn, dann kann dieser als Rücklage eingestellt werden.

Abzinsung von Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG werden Rückstellungen und Verbindlichkeiten mit einem Abzinsungssatz von 5,5 % abgeizest. Dies gilt allerdings nur für jene Verbindlichkeiten und Rückstellungen, die am Bilanzstichtag eine Laufzeit von mehr als 12 Monaten haben.

Mit welcher Methode man den Abzinsungsbetrag errechnet, unterliegt keinerlei Vorschriften.

  • Hier kann man entweder das Bewertungsgesetz mit seinen Vorschriften zu Rate ziehen oder sich sogenannter versicherungs- oder finanzmathematischen Methoden bedienen. Diese sind allerdings sehr zeitaufwendig und komplex.

Abzinsungsregeln und gesetzliche Regelungen

Es besteht inzwischen eine Abzinsungspflicht bezüglich Rückstellungen, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr besitzen. Diese Regelung bezieht sich explizit auf die Handelsbilanz. Zudem müssen langfristig gebildete Rückstellungen an jedem Bilanzstichtag auf Basis der dann geltenden Zinssätze sowie der Marktsituation einer neuen Bewertung unterzogen werden.

Der Gesetzgeber hat auch festgeschrieben, dass unverzinsliche betriebliche Darlehen, die Angehörigen gewährt werden, abzuzinsen sind. Voraussetzung ist dann aber, dass ein solches Darlehen überhaupt steuerlich anerkannt wird.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommenssteuergesetz (EStG) § 6 »

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