Die Betreuungsverfügung im deutschen Rechtssystem

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Unter einer Betreuungsverfügung verstehen Rechtsexperten die Möglichkeit, dass der Antragsteller selbst Vorkehrungen für eine Vorsorge trifft, falls er selbst nicht mehr fähig ist, die eigenen Angelegenheiten vollumfänglich zu regeln. Dabei kann der Verfügende geeignete Personen vorschlagen, die die Betreuungsverfügung umsetzen.

Der Vorteil einer solchen Verfügung besteht zudem darin, dass sie tatsächlich nur dann Anwendung findet, wenn es unumgänglich ist. Als rechtliche Grundlage dient § 1896 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Inhalt einer Betreuungsverfügung

Die Frage nach dem Inhalt einer Betreuungsverfügung ist zugleich die Frage danach, was eine solche Betreuungsverfügung alles regelt. Wer für sich eine derartige Vorsorge treffen möchte, der sollte darauf achten, dass folgende Inhalte in der Verfügung behandelt werden:

  • wer zum Betreuer bestellt werden soll
  • wer nicht als Betreuer infrage kommt (aus Sicht des Verfügenden)
  • wo man als Betreuter seinen Wohnsitz haben möchte (in der eigenen Wohnung, in einem bestimmten Heim)
  • was auch in einer Patientenverfügung geregelt sein sollte
  • was dem Betreuer bezüglich dem Umgang mit den Finanzen erlaubt ist (z. B. Geschenke an Kinder)

Beim Umgang mit den finanziellen Ressourcen des Betreuten sind dem Betreuer durch strenge Vorgaben der Vermögensverwaltung gesetzlich sehr enge Grenzen gesetzt.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Formular für eine Betreuungsverfügung

Eine Betreuungsverfügung sollte immer handschriftlich verfasst sein. Es gibt hier zwar keine gesetzlichen Vorgaben, dennoch kann die Handschrift etwa als Nachweis der Authentizität dienen, falls es zu Rechtsstreitigkeiten kommt.

Wichtig ist es, alle Wünsche und Vorstellungen aufzuschreiben, die einem wichtig sind. Dabei kann es sich um Dinge handeln, die religiöser, kultureller oder auch wissenschaftlicher Natur sind. Auf jeden Fall ist es ratsam, sehr detaillierte Anweisungen zu den Bereichen zu formulieren, in denen man am ehesten Betreuung brauchen könnte.

Wer eine Betreuungsverfügung aufgesetzt hat, sollte diese in regelmäßigen Zeitabständen auf ihre Aktualität hin überprüfen und sie gegebenenfalls ergänzen, ändern oder gänzlich erneuern. Auf diese Weise bleibt sie immer den sich eventuell ändernden Umständen bzw. Anforderungen angepasst. Der wichtigste Bestandteil der Verfügung ist immer die eigenhändige Unterschrift des Verfügenden.

Auch bei kleinen Veränderungen, etwa Streichungen oder Hinzufügungen sollte das aktuelle Datum sowie die erneute Unterschrift auf der Verfügung zu finden sein. Soll die Betreuungsverfügung unverändert bleiben, kann man dies mithilfe einer entsprechenden Bemerkung, dem Datum und der Unterschrift auf der Verfügung kundtun.

Die einfache, durch Datum und Unterschrift autorisierte Formulierung "Die vorstehende Verfügung soll weiterhin Bestand haben" hilft dem zuständigen Gericht dabei, die Aktualität der Betreuungsverfügung festzustellen.

  • Da es keine gesetzlich vorgeschriebene Formpflicht für eine Betreuungsverfügung gibt, könnte der Verfügende beispielsweise das Formular einer Vorsorgevollmacht nutzen, müsste sie aber explizit umbenennen. Wovon Experten abraten, sind Vordrucke, die man durch einfaches Ankreuzen ausfüllen kann. Bei ihrer Verwendung kommen meist die eigenen Überlegungen zu kurz, sodass sie nicht den vollen Willen des Verfügenden wiedergeben können.

Welche Kosten entstehen durch eine Betreuungsverfügung?

Die Kosten, die durch eine solche Verfügung entstehen, sind vor allem Notarkosten. Obwohl juristische Unterschiede bestehen, unterscheiden sich die vom Notar erhobenen Gebühren für eine Betreuungsverfügung grundsätzlich nicht von denen, die für eine Vorsorgevollmacht verlangt werden.

Zu beachten ist aber, dass die Kosten für eine Beurkundung bzw. Registrierung der Betreuungsverfügung höher sind, als wenn der Notar lediglich die Beglaubigung der Unterschrift vornimmt.

Soll die Verfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden, so fallen in Abhängigkeit vom Aufwand zwischen 13 und 20 Euro an. Soll sie hingegen notariell beurkundet werden und betrifft auch Vermögenswerte des Verfügenden, entstehen Kosten zwischen 75 Euro (für Vermögenswerte bis zu 10.000 Euro) und 935 Euro (bei einem Vermögenswert bis zu einer halben Million Euro).

Betreuungsverfügung versus Vorsorgevollmacht

Bei einer Verfügung bezüglich Betreuung kann der Verfügende Person zu großen Teilen selbst bestimmen, wen er als Betreuer haben möchte und welche Bereiche der Betreuer abdecken soll.

Bei einer Vorsorgevollmacht hingegen ist der Bevollmächtigende früher oder später darauf angewiesen, seinem Bevollmächtigten sowie den behandelnden Ärzten zu vertrauen, weil er nicht mehr in der Lage ist, zu kontrollieren, ob seine Anweisungen auch nach seinen Wünschen befolgt werden. Auch der Zeitpunkt, zu dem beide wirksam werden, ist unterschiedlich.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema