Steuerformulare sind Formulare, die bei einer Steuererklärung auszufüllen sind. Runterladen kann man die Steuerformulare im FMS (Formular-Management-System) der Bundesfinanzverwaltung. Das FMS soll Bürgern dabei helfen, schnell die passenden Steuerformulare zu finden. Welches sind die wichtigsten Steuerformulare?
Was sind Steuerformulare?
Mit einem Steuerformular kann der Sachbearbeiter beim Finanzamt schnell die richtigen Angaben für die Steuererklärung überblicken. Zielgruppe des FMS sind die Bürger und die Unternehmen. Für Bürger stehen z.B. die Einkommensteuererkärung oder Anträge auf Lohnsteuer-Ermäßigung zur Verfügung, für Unternehmen ist beispielsweise die Körperschaftsteuererklärung von Interesse. Die Sortierung erfolgt erstens alphabetisch und zweitens nach Nutzern.Die Angebote des FMS sind im Formular-Center nach verschiedenen Kategorien geordnet. Diese sind:
- Formulare A-Z
- Steuerformulare
- Bürger
- Unternehmen
- Verwaltung
Die einzelnen Kategorien enthalten die verschiedenen Online-Formulardrucke.
Wichtige Steuerformulare
Hier die 5 wichtigsten Steuerformulare in der grafischen Übersicht

Erläuterungen der einzelnen Steuerformulare
Welche Abkürzung? | Was ist das? Für wen? | Wofür? |
---|---|---|
Est 1 A | Mantelbogen der Einkommensteuererklärung für unbeschränkt steuerpflichtige Personen | Hier werden persönliche Daten angegeben, die Zusammenveranlagung beantragt, außergewöhnliche Belastungen notiert und die Steueranrechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen beantragt. |
Est 1 C | Die Steuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen | Wer keinen Wohnsitz in Deutschland hat und sich nicht länger als sechs Monate im Land aufhält, muss dieses Formular benutzen. Zwar kann man hier Pauschbeträge für Werbungskosten und Sonderausgaben geltend machen, einen Grundfreibetrag oder andere Steuerfreibeträge wie bspw. den Kinderfreibetrag gibt es aber nicht. |
Est 1 V | Vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer | Dieses Steuerformular umfasst nur zwei Seiten und eignet sich für alle, die nur wenig Zeit in ihre Steuererklärung investieren wollen. Allerdings kann man hier nicht viele Steuersparmöglichkeiten nutzen, dafür hat man aber weniger Aufwand. |
Anlage 34a (§ 34 a EStG) | Anlage für die Begünstigung von nicht entnommenen Gewinn, für Einkünfte von Selbstständigen, Gewerbetreibenden oder Einkünften aus der Land- und Forstwirtschaft | Diese Anlage ist nur für Unternehmer wichtig, die Gewinne ganz oder zum Teil im Betrieb belassen und deswegen weniger Steuern bezahlen müssen. Eine Steuerminderung ist nicht möglich, wenn die erzielten Gewinne für rein private Zwecke genutzt werden. |
Anlage AUS | Anlage für ausländische Einkünfte (ausgenommen Arbeitslohn und Kapitalerträge) | Wer Einkünfte im Ausland erhalten hat, die auch im Inland steuerpflichtig sind und darauf die ausländische Steuer auf die Einkommensteuer anrechnen lassen will, braucht dieses Formular. Das gilt auch dann, wenn diese Einkünfte in Deutschland zwar steuerfrei sind, aber die Steuersätze der Einkünfte im Inland verändern (Progressionsvorbehalt). |
Anlage AV | Anlage für alle Personen, die privat für ihre Rente vorsorgen | Wenn man privat für das Alter vorsorgt, muss diese Anlage ausgefüllt werden, um einen möglichen Sonderausgabenabzug zu erhalten. |
Analge AVEÜR | Anlageverzeichnis/Ausweis des Umlaufvermögens zur Anlage EÜR | Diese Anlage braucht, wer für seinen Betrieb sogenanntes Anlagevermögen (Fahrzeug, PC, Telefon etc.) nach dem 05.05.2006 angeschafft hat. Wer Anlagevermögen nach diesem Stichtag angeschafft ist, ist verpflichtet, diese Anlage mit der EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) abzugeben. |
Anlage EÜR | Anlage für die Einnahmen-Überschussrechnung, für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende | Wer selbstständig oder freiberuflich (Anlage S) oder aber gewerblich (Anlage G) tätig ist, muss in dieser Anlage den erzielten Gewinn eintragen, wenn dieser mehr als 17.500 Euro beträgt. Fällt dieser geringer aus, reicht eine formlose Mitteilung über die Höhe des Gewinns. |
Anlage FW | Anlage zur Förderung von Wohneigentum | Wer für selbstgenutzte oder unentgeltich überlassene inländische Wohnungen eine Steuervergünstigung beantragen möchte, braucht dieses Steuerformular. Allerdings wird dieses Formular nur noch selten gebraucht, da die Eigenheimzulage bzw. das Eigenheimzulagengesetz entfallen ist. |
Anlage G | Anlage für Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb | Wer ein Gewerbe haupt- oder nebenberuflich betreibt, muss hierzu in dieser Anlage Angaben machen.Der Gewinn aus dem Gewerbe muss gesondert in der Anlage EÜR angegeben werden. |
Anlage K | Anlage für Kinderfreibeträge, Behindertenpauschbeträge sowie Steuerfreibeträge für den Ausbildungs-, Betreuungs- und Erziehungsbedarf | Wenn dieser Steuerfreibetrag auf den anderen Elternteil oder auf Großeltern übertragen werden soll, müssen hier Angaben dazu gemacht werden. |
Anlage KAP | Anlage für Einkünfte aus Kapitalvermögen (für alle, die Geld ansparen) | Die Abgeltungssteuer greift nicht bei Darlehen an nahestehende Personen, die wiederum selbst Zinsen steuersparend geltend machen. Dann braucht man dieses Formular. Auch Kapitalanleger sollten es benutzen, wenn sie wissen möchten, ob ihr individueller Steuersatz passt oder ob für sie die Günstigerprüfung (Abgeltungssteuer) besser wäre. |
Anlage Kind | Anlage für Eltern, die noch Kindergeld für ihre Kinder erhalten. | Hier werden Angaben zur Übertragung des Sonderausgabenabzugs für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge des Kindes auf die Eltern gemacht. |
Anlage L | Anlage für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft | Wer Einkünfte über 17.500 Euro aus der Land- und Forstwirtschaft erzielt hat, braucht dieses Formular. Das gilt auch für diejenigen, die entsprechende Einkünfte aus dem Wein- und Gartenbau haben. Die Gewinne über 17.500 Euro sind gesondert in der Anlage EÜR aufzuführen. |
Anlage Forstwirtschaft | Anlage Forstwirtschaft zur Anlage L für tarifbegünstigte Einkünfte aus Holznutzungen | Wer Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erzielt, muss die Anlage L ausfüllen. Erzielt man einen Teil dieser Einkünfte aus Holznutzungen, muss man der Anlage wiederum die Anlage Forstwirtschaft beilegen, da es steuerliche Vergünstigungen auf diese Art von Einkünften gibt. |
Anlage N | Anlage für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmer) | Hier werden alle Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung sowie alle Werbungskosten, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Berufs stehen, eingetragen. |
Anlage N-AUS | Anlage für ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Arbeitnehmer) | Nur Arbeitnehmer, die regelmäßig Einkünfte aus dem Ausland beziehen und dabei in Deutschland beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig sind, brauchen diese Anlage. |
Anlge N-Gre | Anlage für ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Grenzgänger) | Dieses Formular muss nur ausfüllen, wer in Baden-Württemberg wohnt und entweder in Frankreich, Österreich und in der Schweiz arbeitet. |
Anlage R | Anlage für Rentner: Renten bzw. andere Leistungen | Wer als Rentner freiwillig eine Steuererklärung abgibt (Antragsveranlagung) oder dazu verpflichtet ist (Pflichtveranlagung) muss in dieser Anlage alle Renteneinnahmen angeben. |
Anlage S | Anlage für Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, auch für Freiberufler | Alle Selbstständigen und Freiberufler müssen diese Anlage ausfüllen. Ihren Gewinn müssen sie gesondert in der Anlage EÜR angeben. |
Anlage SO | Anlage für sonstige Einkünfte | In dieser Anlage werden Gewinne aus Spekulationsgeschäften eingetragen. Dazu gehören z.B. Gewinne aus Immobilienverkäufen, wenn die Spekulationsfrist (die Frist zwischen Kauf und Verkauf) kürzer als zehn Jahre ist. Außerdem braucht man diese Anlage, wenn man Unterhalt bezieht und der Zahlende einen Sonderausgabenabzug für diese Leistungen haben möchte. Der Bezieher des Unterhalts muss diese Anlage ausfüllen, die erhaltenen Beträge angeben und versteuern. |
Anlage St | Anlage für statistische Angaben | Diese Anlage ist von Betrieben alle drei Jahre auszufüllen und dient statistischen Zwecken. Hier werden bestimmte Steuervergünstigungen eingetragen, so etwa nicht abziehbare Betriebsausgaben, (Sonder-)Abschreibungen oder Investitionsabzugsbeträge. Zum letzten Mal fand die statistische Erhebung im Jahr 2013 ab und erfolgt damit wieder 2016. |
Anlage SZE | Anlage zur Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen für Einzelunternehmen | Diese Anlage muss zusätzlich ausfüllen, wer zur Abgabe der Anlage EÜR verpflichtet ist und dort nicht abziehbare Schuldzinsen eingetragen hat. Diese wird dann zusammen mit der Gewinnermittlung eingereicht. |
Anlage U | Anlage für Unterhaltsleistungen an den dauernd getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartner | Wer Unterhalt bezahlt, darf jährlich bis maximal 13.805 Euro als Sonderausgaben geltend machen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung des Ex-Partners, die zusätzlich übernommen wurden, können hier ebenfalls geltend gemacht werden. Der Ex-Partner muss in dieser Anlage schriftlich zustimmen, dass er die erhaltenen Zahlungen versteuert. |
Anlage Unterhalt | Anlage für Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen | Wer seine volljährigen Kinder unterstützt und kein Kindergeld mehr bezieht oder wer seine Eltern finanziell unterstützt, kann hier bis zu 8.354 Euro für jede unterstützte Person als außergewöhnliche Belastung geltend machen. |
Anlage Unterhalt (deutsch) | Unterhaltserklärung (deutsch) | Diese Erklärung muss ausgefüllt werden, wenn gezahlte Unterhaltsleistungen von der Steuer abgezogen werden sollen. |
Anlage Unterhalt (mehrsprachig) | Unterhaltserklärung (mehrsprachig) | Diese Erklärung muss ausgefüllt werden, wenn gezahlte Unterhaltsleistungen von der Steuer abgezogen werden sollen. |
Anlage Vorsorgeaufwand | Anlage für Vorsorgeaufwand und Altersvorsorge | Hier macht man Angaben, damit ein möglicher Sonderausgabenabzug für Versicherungsbeiträge berechnet werden kann. |
Anlage V | Anlage für Vermieter: Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | Jeder Vermieter muss hier sämtliche Einnahmen und Ausgaben angeben, die mit der Vermietung zusammenhängen. |
Anlage VL | Vermögenswirksame Leistungen | Die Anlage VL dient der Bescheinigung für <vermögenswirksame Leistungen. Diese erbringt der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer in Form einer Anlage, die der Arbeitnehmer selbst wählen kann (Beteiligungssparen oder Bausparen). Zusätzlich werden diese Leistungen vom Staat unter bestimmten Bedingungen durch die sogenannte Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert. Allerdings füllt man die Anlage VL nicht selbst aus, denn sie ist ein reines Bescheinigungsformular. Man muss es an das Finanzinstitut geben, bei dem man die Sparanlage hat. Von diesem ausgefüllt legt man es dann der Einkommensteuererklärung bei. Die Anlage VL dient gleichzeitig als Antrag für die Arbeitnehmer-Sparzulage. |
Anlage Weinbau | Für selbstständige Landwirte bzw. Weinbauer | Als selbstständiger Landwirt muss man die Anlage L (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft) zusätzlich zur Steuererklärung abgeben. Wer durch Weinbau Einnahmen erzielt und nicht buchführungspflichtig ist, muss darüber hinaus auch die Anlage Weinbau ausgefüllt abgeben. |
Anlage Zinsschranke | Anlage für den Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen (§ 4 h Est G), für Kapital- und Personengesellschaften sowie natürliche Personen | Wer ein global agierendes Unternehmen führt, konnte sich finanzielle Vorteile dadurch verschaffen, dass der Zinsaufwand in Deutschland steuerlich abgezogen wird, während die Zinserträge nur im Ausland geltend gemacht werden. Um dieser Praxis entgegenzuwirken, wurde im Zuge der Unternehmenssteuerreform im Jahre 2008 rückwirkend die sogenannte Zinsschranke eingeführt. So soll der Abzug von Zinsaufwendungen als Betriebsausgabe eingeschränkt werden. |
GewST 1 A | Gewerbesteuererklärung: Erklärung für die gesonderte Feststellung von Gewerbeverlust und Zuwendungsvortrag | Jeder, der in Deutschland ein Gewerbe betreibt, muss Gewerbesteuer bezahlen und dafür diese Erklärung benutzen |
GewST 1 D | Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages,für Gewerbe mit Standorten in verschiedenen Gemeinden | Die Gewerbesteuer fließt in die Gemeinde, in der das Gewerbe ansässig ist. Für den Fall, dass man ein Gewerbe mit Standorten in unterschiedlichen Gemeinden betreibt, muss der Gewerbesteuermessbetrag auf die verschiedenen Gemeinden aufgeteilt werden. Dies wird Zerlegung genannt. |
GewST 1 D Ergänzung | Ergänzungsblatt zu GewST 1 D | Diese Vorlage muss zusätzlich zur GewST 1 D (Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages) genutzt werden, wenn mehr als fünf hebeberechtige Gemeinden beteiligt sind, d.h. Gewerbestätten in mehr als fünf verschiedenen Gemeinden betrieben werden. |
Anlage EMU | Anlage zu GewST 1 A (Gewerbesteuererklärung) für Mitunternehmerschaften Eine Mitunternehmerschaft ist ein Zusammenschluss von mehreren Personen, den Mitunternehmern. Ziel der Mitunternehmerschaft ist die gemeinsame Erwirtschaftung von Einkünften aus selbstständiger Arbeit, aus einem Gewerbebetrieb oder aus der Land- und Forstwirtschaft. | Dieses Formular ist eine Anlage zur Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A). Man braucht sie für die mitunternehmerbezogene Verlustrechnung. Einzelunternehmen oder Körperschaften brauchendieses Formular nicht. Haben sich bei einer Mitunternehmerschaft weder die Beteiligungsquote noch der Gesellschafterbestand verändert, wird diese Anlage nicht gebraucht. Bei einer Mitunternehmerschaft, die aus mehr als vier Mitunternehmern besteht, muss diese Anlage immer ausgefüllt werden. |
Anlage MU | Anlage zu GewST 1 A (Gewerbesteuererklärung) für mitunternehmerbezogene Verlustrechnungen, nur für Mitunternehmerschaften | Diese Anlage muss ausgefüllt werden, um die mitunterehmerbezogenen Verlustverechnung vorzunehmen. Darüber hinaus wird mit dieser Anlage der Gewerbeverlustvortrag ermittelt, und zwar aufgeteilt auf die einzelnen Mitunternehmer. Einzelunternehmen und Körperschaften müssen diese Anlage nicht ausfüllen. |
Anlage ÖHG | Anlage zu GewST 1 A (Gewerbesteuererklärung) Spartentrennung, für alle Unternehmen nach § 7 Satz 5 GewStG | In dieser Anlage werden genaue Angaben zur betriebenen Sparte gemacht. Für jede einzelne Sparte muss ein gesondertes Formular abgegeben werden. |
Steuerformulare richtig ausfüllen
Einzelnachweise und Quellen
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.