Was ist eine Betriebsaufspaltung?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Unter einer Betriebsspaltung ist eine steuerliche Konstruktion zu verstehen, bei welcher ein Unternehmen in zwei oder auch mehrere rechtlich selbständige Einheiten aufgespaltet werden.

Die beteiligten Einheiten bleiben aber wirtschaftlich und auch personell miteinander verbunden. Es gibt keinerlei gesetzliche Regelungen zur Aufspaltung von Betrieben. Allerdings hat der Bundesfinanzhof durch seine Rechtsprechung Regelungen geschaffen, zudem existieren Einkommenssteuerrichtlinien.

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Beispiel für eine Betriebsaufspaltung

Eine Betriebsaufspaltung in ein Besitzunternehmen und ein Betriebsunternehmen liegt vor, wenn beispielsweise ein Unternehmen XY eine seiner wesentlichen Betriebsgrundlagen einer Personen- oder Kapitalgesellschaft namens Muster GbR, die gewerblich arbeitet, zur Nutzung überlässt. Voraussetzung ist aber, dass Unternehmen XY die Muster GbR beherrscht, sowohl durch sachliche Verflechtung (in Form der Überlassung wesentlicher Betriebsgrundlagen) sowie durch personelle Verflechtung (beispielsweise durch Mehrheit der Gesellschafter-Stimmrechte).

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Betriebsaufspaltung und die personelle Verflechtung

Eine der Voraussetzungen für eine Betriebsaufspaltung besteht darin, dass eine personelle Verflechtung gegeben ist.

Das bedeutet, dass die Personen, die hinter den beiden aufgespalteten Unternehmen stehen, über einen sogenannten "einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen" verfügen. Fast immer ist diese Voraussetzung dadurch gegeben, dass die Personen die Mehrheit bei den Stimmrechten haben. Darüber hinaus kann zudem eine faktische Beherrschung gegeben sein. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass die beiden Unternehmen durch mehrere Personen beherrscht werden.

Vorteile einer Betriebsaufspaltung

Ein Vorteil einer solchen Betriebsaufspaltung kann darin bestehen, dass eine vollständige ertrag- und gewerbesteuerliche Erfassung des im Unternehmen befindlichen Betriebsvermögens sowie der erwirtschafteten Erträge erreicht wird. Weitere Vorteile einer solchen Betriebsaufspaltung sind etwa:

  • Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit durch das Betriebsunternehmen (einschließlich eigenem Geschäftszweck)
  • Schutz des Vermögens der Besitzgesellschaft, falls die Betriebsgesellschaft insolvent ist
  • Grundstücke, die vom Privatvermögen ins Betriebsvermögen übergehen, werden bezüglich der Erbschaftssteuer vorteilhafter behandelt
  • Vermietung von Wirtschaftsgütern an das Betriebsunternehmen wird steuerrechtlich als Gewerbebetrieb eingestuft und bewertet
  • Verträge zwischen beiden Unternehmen genießen steuerliche Anerkennung (gemäß dem Fremdvergleichsgrundsatz)
  • Freibetrag von 24.500 € beim Gewerbeertrag, weil das Besitzunternehmen als Einzelunternehmen eingestuft ist
  • Dem Besitzunternehmen wird als Einzelunternehmen bzw. Personengesellschaft der Gewerbeertrag auf die Einkommenssteuer angerechnet, was bei Hebesätzen von maximal 380 % zum Ausgleich der Gewerbesteuerlast führt
  • Verluste des Besitzunternehmens können die Gesellschafter mit ihren Einkünften Gegenrechnen, was einen Steuervorteil bringt
  • Der Vorgang der Betriebsaufspaltung ist ungemein komplex, weshalb es ratsam ist, sich dabei von einem Steuerexperten beraten zu lassen. Denn neben den genannten Vorteilen birgt eine solche Betriebsaufspaltung auch Risiken.

Die Betriebsaufspaltung und ihre Risiken

Das größte und meist unerkannte Risiko einer Betriebsaufspaltung ist ihre Beendigung. Sie kommt zustande, wenn eine der beiden Voraussetzungen wegfällt, also die sachliche oder die personelle Verflechtung. Dies kommt einer Betriebsaufgabe gleich, weil die gewerbliche Tätigkeit des Besitzunternehmens wegfällt.

Gründe für eine solche Beendigung können die Veräußerung des Besitzunternehmens, das Ausscheiden eines Gesellschafters, die Insolvenz des Betriebsunternehmens oder die Aufgabe des Geschäftsbetriebes auf Seiten des Betriebsunternehmens sein.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gewerbesteuergesetz »

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