Was ist eine Bilanz?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für Unternehmen reicht es für die durchzuführende Gewinnermittlung meist nicht, eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) zu erstellen. Fallen sie nicht in die Kategorie Kleinunternehmer oder Freiberufler, dann müssen sie eine Bilanz erstellen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Bilanz Arten
  2. Aufbau
  3. Beispiel

Unter diesem Begriff verstehen Finanzexperten eine Gegenüberstellung der Aktiva (Vermögenswerte) und Passiva (Schulden) eines Unternehmens, also ein betriebswirtschaftliches Instrument.

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Welche Arten der Bilanz gibt es?

Es gibt die Handelsbilanz sowie die Steuerbilanz. Beide müssen zu einem bestimmten Stichtag erstellt werden. Rechtsgrundlage für die Bilanz ist § 238 Handelsgesetzbuch (HGB) oder § 141 Abgabenordnung (AO).

Zudem gibt es noch sogenannte laufende Bilanzen bzw. Zwischenbilanzen von börsennotierten Unternehmen, Sonderbilanzen bei Gründung oder Veräußerung eines Unternehmens, Einzel- und Konzernbilanzen sowie Eröffnungsbilanzen am Anfang einer unternehmerischen Tätigkeit und Schlussbilanzen. Jede Bilanz, die auch gerne als Jahresabschluss bezeichnet wird, hat bestimmte Funktionen:

  • Gewinnermittlung
  • Information
  • Dokumentation

Gerade bei Unternehmen, die Gesellschafter oder Anteilseigner (etwa Aktionäre) hat, dient die Bilanz dazu, diese über den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens zu informieren.

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Aufbau einer Bilanz

Wer als Unternehmer eine Bilanzrechnung durchführt und eine Bilanz erstellt, der tut nicht anderes, als alle Aktiva und Passiva seines Betriebes gegenüberzustellen. Die einzelnen Werte werden in einer Tabelle aus zwei Seiten gegenübergestellt, wobei links die Aktiva zu finden sind und rechts die Passiva.

Außerdem werden Werte die sich eher auf den Geldbereich beziehen, weiter unten in der Bilanz aufgeführt. Ein Firmenfahrzeug taucht also immer wieder oben auf als etwa das Guthaben des Firmenkontos. Auf Seiten der Aktiva wird zudem unterschieden zwischen Umlaufvermögen und Anlagevermögen. Prinzipiell sieht also eine Bilanz etwa folgendermaßen aus:

AktivaPassiva
Anlagevermögen (Sachanlagen, Finanzanlagen)Eigenkapital (Gewinnrücklage, Kapitalrücklagen)
Umlaufvermögen (Wertpapiere, Kassenbestand)Rückstellungen
Rechnungsabgrenzungsposten (aktiv)Verbindlichkeiten (Anleihen, Darlehen)
Steuern (aktiv, latent)Rechnungsabgrenzungsposten (passiv)
Fehlbetrag (nicht durch Eigenkapital gedeckt)Steuern (passiv, latent)
BilanzsummeBilanzsumme

Die hier aufgeführten Posten sind im Rahmen einer realen Bilanzrechnung natürlich wesentlich umfangreicher. Wer schon einmal eine Bilanz erstellen musste weiß, wie viele verschiedene Unterkonten es auf beiden Seiten der Bilanz gibt.

Bilanz - Beispiel

Eine Beispielrechnung für einen Jahresabschluss kann verdeutlichen, wie Aktiva und Passiva aussehen müssen, damit am Ende auf beiden Seiten dieselbe Bilanzsumme herauskommt.

  • Dabei können die einzelnen Konten und Beträge vollkommen unterschiedlich sein, müssen aber am Ende immer die gleiche Bilanzsumme in der untersten Zeile des Jahresabschlusses aufweisen.
AktivaPassiva
A. AnlagevermögenA. Eigenkapital 9.700.000 €
I. SachanlagenJahresüberschuss 1.850.000 €
1. Grundstücke, Gebäude 5.000.000 €B. Rückstellungen (kurzfristig) 200.000 €
2. Maschinen. 4.000.000 €C. Verbindlichkeiten
3. sonst. Anlagen 2.000.000 €1. bei Kreditinstituten 4.500.000 €
B. Umlaufvermögen2. aus Lieferungen 1.700.000 €
I. VorräteD. Rechnungsabgrenzungsposten 50.000 €
1. Hilfs-, Roh- und Betriebsstoffe 2.000.000 €
2. Erzeugnisse (fertig) 1.700.000 €
II. Forderung a. LL 1.200.000 €
III. Wertpapiere. 520.000 €
IV. Bankguthaben/Kasse. 1.500.000 €
C. Rechnungsabgrenzungsposten 80.000 €
Bilanzsumme 18.000.000 €Bilanzsumme 18.000.000 €

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Handelsgesetzbuch (HGB) § 238 »
  2. Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) § 141 Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger »

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