Die Abgabenordnung und ihre Bedeutung im Steuerrecht

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Als Abgabenordnung (AO) wird in Deutschland das grundlegende Gesetz im Steuerrecht bezeichnet. Da sie alle Regelungen umfasst, die es im Rahmen des Besteuerungsverfahrens gibt, wird sie auch gerne Steuergrundgesetz genannt.

Weitere Bezeichnungen für die Abgabenordnung lauten allgemeines Steuerrecht oder Steuerverfahrensrecht.

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Was regelt die Abgabenordnung?

Die Abgabenordnung regelt die Festsetzung, Erhebung und Einziehung von Steuern, die Ermittlung der entsprechenden Besteuerungsgrundlagen sowie die verfahrensrechtliche Behandlung außergerichtlicher Rechtsbehelfe.

Die Abgabenordnung dient nicht dazu, die Entstehung oder Berechnung einzelner Steuerarten zu regeln. Vielmehr regelt sie in grundsätzlicher Weise, wie eine Steuer festgesetzt und wann sie vom Steuerzahler zu leisten ist.

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Anwendungsbereiche der Abgabenordnung

Die AO ist zuständig für sämtliche Steuerarten sowie steuerlichen Vergünstigungen, die durch das deutsche Recht oder das in der Europäischen Union geltende Recht geregelt werden. Wenn es um Ein- oder Ausfuhren von Waren geht, gilt die Abgabenordnung in Abhängigkeit vom in der EU geltenden Zollkodex.

Durch die enge Verflechtung von deutschem und europäischem Steuerrecht ist es für viele Steuerpflichtige nicht einfach, zu entscheiden, welches Recht im Einzelfall anzuwenden ist. Dadurch können Fehler bei der Erstellung von Bilanzen oder Rechnungen entstehen.

Aufbau der Abgabenordnung

Die AO ist in insgesamt 9 Abschnitte unterteilt. Die Gliederung dient dazu, den chronologischen Ablauf eines Besteuerungsverfahrens zu verdeutlichen.

Diese Abschnitte sind folgendermaßen betitelt:

  1. Einleitende Vorschriften (Definition von Grundbegriffen, Übersicht der Zuständigkeiten, Bestimmungen zum Steuergeheimnis)
  2. Steuerschuldrecht (Definition von Grundsätzen bezüglich des Verhältnisses zwischen Staat und Steuerpflichtigem, Regelungen zu Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis)
  3. Allgemeine Verfahrensvorschriften (Erläuterungen zu den Themen allgemeine Verfahrensgrundsätze, Pflicht zur Mitwirkung, Recht auf Auskunftsverweigerung, Fristen, Verwaltungsakt)
  4. Durchführung der Besteuerung (Rechte und Pflichten von Finanzbehörde und Steuerpflichtigem, Regelungen zur Buchführung- und Steuererklärungspflicht, Festlegung von Form und Frist für eine Steuerfestlegung, Regelung der Festsetzungsfrist, Vorschriften zum Thema Bestandskraft von Bescheiden, Regelungen zu sogenannten Außenprüfungen bzw. Betriebsprüfungen)
  5. Erhebungsverfahren (Festsetzung der Fälligkeit einer Steuer und dem Erlöschen einer Forderung, Regelungen zu Voraussetzungen sowie der Stundung bzw. dem Erlassen von Steuern, Vorschriften zu den Themen Verjährung und Verzinsung)
  6. Vollstreckung (Regelungen zu Zwangsvollstreckungen, Vollstreckungstiteln beweglichem und unbeweglichem Vermögen und dem möglichen Zugriff auf beide)
  7. Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren (Regelungen bezüglich eines Einspruchsverfahrens durch den Steuerpflichtigen sowie den Voraussetzungen für eine Klage vor Gericht)
  8. Straf- bzw. Bußgeldvorschriften / Straf- bzw. Bußgeldverfahren (Vorschriften zu Steuerordnungswidrigkeiten und Steuerstraftaten sowie zum jeweils anzuwendenden Verfahren, Bestimmungen zur Ermittlung unter Einbeziehung der Zoll- und Steuerfahndungsbehörden)
  9. Schlussvorschriften (Vorschriften bezüglich der Einschränkung von Grundrechten eines Gesetzesvorbehalts)

Die Komplexität des deutschen und europäischen Steuerrechts macht es für Steuerpflichtige meist notwendig, die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen, um alle in der Abgabenordnung enthaltenen Vorschriften korrekt umzusetzen.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) »

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