Die Brückenteilzeit und ihre gesetzlichen Regelungen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Immer mehr Menschen überlegen sich, für eine gewisse Zeit beruflich kürzer zu treten und statt Vollzeit nur noch Teilzeit zu arbeiten. Bisher stand dann die Frage im Raum, ob es die Möglichkeit gibt, wieder zurück in die vorherige Vollzeitstelle zu wechseln. Seit dem 01. Januar 2019 allerdings gibt es die Möglichkeit der Brückenteilzeit.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Brückenteilzeitgesetz
  2. Antrag
  3. Rechner

Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer zeitlich befristet auf eine Teilzeitstelle wechseln und nach Ablauf der vereinbarten Frist wieder zu seiner ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren darf.

Rechtsgrundlage für die Brückenteilzeit ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Teilzeit sowie § 9a Teilzeit-und Befristungsgesetz (TzBfG).

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Brückenteilzeitgesetz - Regelungen zur Brückenteilzeit

Die Voraussetzungen sowie das Antragsverfahren ist nahezu identisch mit den Vorgeben bezüglich dem Anspruch auf eine nicht befristete Teilzeitstelle. Zu den Voraussetzungen für die Brückenteilzeit gehört, dass:

  • das Unternehmen mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigt
  • das Arbeitsverhältnis ununterbrochen seit mindestens einem halben Jahr (6 Monate) besteht
  • der Antragsteller einen entsprechenden Antrag auf Reduzierung der Arbeitszeit (für mindestens ein und maximal fünf Jahre) stellt
  • der Antrag spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeitszeitreduzierung gestellt wird
  • es keine betrieblich bedingten Hinderungsgründe gibt, die gegen die Brückenteilzeit sprechen
  • ein Arbeitgeber mit einer Belegschaft zwischen 46 und 200 Arbeitnehmern diese Regelung nicht bereits zu vielen gewährt hat (die Zumutbarkeitsgrenze liegt bei einer Brückenteilzeit pro 15 Arbeitnehmern, bei 200 Beschäftigten also maximal 14 Brückenteilzeiten)

Bei Erfüllung all dieser genannten Voraussetzungen hat der Antragsteller einen gesetzlichen Anspruch auf die Brückenteilzeit und die damit verbundene, zeitlich begrenzte Reduzierung seiner Arbeitszeit. Das Recht auf Rückkehr erwächst dem Arbeitnehmer aus den gesetzlichen Regelungen.

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Antrag auf Brückenteilzeit

Der Antrag auf die befristete Brückenteilzeit ist vom Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber zu stellen. Der Antrag unterliegt keiner gesetzlich geregelten Formpflicht, sollte aber auf jeden Fall Angaben zur bisherigen Arbeitszeit, zur gewünschten Arbeitszeit, zur Dauer der Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit unter Angabe des genauen Start- und Enddatums sowie zur gewünschten Verteilung der Arbeitsstunden innerhalb einer Woche enthalten (möglichst mit Nennung der genauen Uhrzeiten, also etwa "9 - 14 Uhr").

Im Antragsschreiben sollte auch die Bitte um eine schriftliche Antwort sowie das Angebot zu einem persönlichen Gespräch enthalten sein. Auf diese Weise hat man durch das Antwortschreiben selbst etwas in der Hand und zeigt zudem seinen guten Willen zum Dialog.

Brückenteilzeit - Rechner für Teilzeitlohn

Wer seine Arbeitszeit durch die Brückenteilzeit reduziert, der erhält natürlich entsprechend geringere Bezüge. Damit man genau weiß, um welchen Betrag sich der Lohn oder das Gehalt reduziert, kann man entsprechende Teilzeit Brutto Netto Rechner nutzen. Ein Berechnungsbeispiel mittels eines solchen Rechners zeigt den Unterschied beim Gehalt.

  • Ein konfessionsloser, in Steuerklasse III eingeordneter, kinderloser, 45 Jahre alter und pflichtversicherter Arbeitnehmer aus Bayern erhielt bisher für 39 Wochenstunden ein Bruttogehalt von 4.700 € und ein Nettogehalt von 3.195 €. Wenn er seine Arbeitszeit auf 20 Wochenstunden reduzieren möchte, dann bekommt er für die Dauer seiner Brückenteilzeit lauf Teilzeit-Rechner ein monatliches Bruttogehalt von 2.410 €, das Nettogehalt liegt bei 1.865 € monatlich.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) § 9a »

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