Was ist ein Jobticket und wozu dient es?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Unsere Umwelt wird durch das berufsbedingte Verkehrsaufkommen zunehmend belastet. Immer mehr Unternehmen entwickeln hier eine größere Sensibilität und suchen nach Möglichkeiten, wie sie die durch ihre Mitarbeiter verursachten Umweltbelastungen verringern können.

Eine Möglichkeit ist das sogenannte Jobticket. Darunter versteht man Monats- oder Jahresfahrkarten, die für bestimmte Netze oder Strecken regional oder überregional tätiger Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs gelten.

Diese Jobtickets werden von den Unternehmen erworben und dann unentgeltlich oder gegen ein geringes Entgelt an ihre Mitarbeiter weitergegeben. Da die Unternehmen meist eine größere Menge ordern, erhalten sie von den Verkehrsunternehmen besonders günstige Tarife oder Vergünstigungen anderer Art (z. B. Möglichkeit der Personenmitnahme).

Rechtsgrundlage für die steuerliche Behandlung ist das Einkommenssteuergesetz (EStG) sowie die Abgabenordnung (AO).

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Wer kann ein Jobticket erhalten?

Diese Ticket werden von den Unternehmen des Nah- oder Regionalverkehrs ausschließlich an Unternehmen oder Behörden ausgegeben. Auch die Deutsche Bahn bietet das Jobticket an. Folgende Interessenten haben die Möglichkeit, ein Jobticket zu kaufen:

  • einzelne Unternehmen mit vielen Arbeitnehmern
  • mehrere Unternehmen mit wenigen Arbeitnehmern, wenn sie einen Verbund bilden
  • einzelne Dachverbände

Prinzipiell muss ein Unternehmen eine Mindestanzahl von Jobtickets erwerben. Die Mengen und notwendigen Mitarbeiterzahlen bewegen sich je nach Anbieter zwischen 20 und 50 Tickets beziehungsweise Arbeitnehmern.

  • Möchte ein Unternehmen seinen Mitarbeitern ein Jobticket anbieten, dann ist es letztlich eine Verhandlungssache zwischen dem interessierten Unternehmen und dem Anbieter der Tickets, ob ein Vertrag zustande kommt oder nicht.
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Wann ist ein Jobticket steuerfrei?

Eine Voraussetzung für die Steuerfreiheit des Jobtickets ist, dass das Ticket den Freibetrag von 44 Euro nicht übersteigt (die sogenannte 44-Euro-Freigrenze). Dann gehört es in die Kategorie "geringfügiger Sachbezug" und muss nicht versteuert werden. Die Befreiung von der Steuer greift allerdings nur dann, wenn der Arbeitgeber das Jobticket zusätzlich zum normalen Lohn oder Gehalt gewährt. Finanziert er das Jobticket, indem er ohnehin geschuldetes Gehalt in eine solche Leistung umwandelt, werden hingegen Steuern fällig.

Für den Arbeitnehmer mit Jobticket bedeutet eine solche Leistung, dass sie bei der Einkommenssteuererklärung als Entfernungspauschale mit berücksichtigt wird. Dadurch vermindert sich im Gegenzug die Höhe eines möglichen Abzugs von Werbungskosten. Als Arbeitgeber muss man auch darauf achten, dass beim Kauf beziehungsweise beim Ersatz eines Jobtickets kein Vorsteuerabzug durchgeführt wird. Laut geltender Experten-Meinung handelt es sich nämlich nicht um erzielte Umsätze.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommenssteuergesetz (EStG) »
  2. Bundesministerium der Justiz: Abgabenordnung (AO) »

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