Der gesetzliche Mindestlohn

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer für einen Arbeitgeber tätig ist, hat nach geltendem Recht Anspruch auf ein angemessenes Entgelt. Wie hoch dieses Entgelt ist, wird durch Tarifverträge oder gesetzliche Regelungen festgelegt.

Der Mindestlohn ist keine eigene Form von Entgelt, sondern beschreibt eine Untergrenze.

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Was ist ein Mindestlohn?

Laut Definition ist der Mindestlohn ein bestimmtes Entgelt, dessen untere Grenze durch ein entsprechendes Gesetz oder auch durch einen Tarifvertrag festgeschrieben ist.

Der Minimallohn ist sozusagen der Mindestpreis für eine Tätigkeit, darf also nicht weniger betragen, als vom Gesetzgeber oder vom entsprechenden Tarifvertrag vorgeschrieben. Dieser Lohn wird als Stundenlohn angegeben.

Zahlreiche Branchen haben eigene Mindestlöhne festgelegt, die sich regelmäßig als Ergebnis von Tarifverhandlungen erhöhen.

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Gesetzliche Grundlage zum Mindestlohn

Als rechtliche Grundlage für den Mindestlohn gilt das "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns", das auch als Mindestlohngesetz (MiLoG) bezeichnet wird. Dieses Gesetz ist Bestandteil von Artikel 1 Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, welches am 11. August 2014 in Kraft getreten ist.

Die in diesem Gesetz enthaltenen Regelungen zum allgemeinen Mindestlohn heben die bis dahin gültigen Mindestlöhne der Branchen auf, sofern diese höher angesetzt sind, als der allgemeine Mindestlohn.

Die Höhe des Mindestlohns in Deutschland

Die Höhe des Mindestlohnes muss gemäß § 9 Mindestlohngesetz im regelmäßigen Abstand von zwei Jahren jeweils neu festgelegt werden. Zuständig für diese Festlegungen ist die von der Bundesregierung eingesetzte Mindestlohn-Kommission.

Diese hat seit der Einführung des allgemeinen Mindestlohnes bisher die folgenden Erhöhungen beschlossen:

  • 2015 - 2016: 8,50 Euro
  • 2017 - 2018: 8,84 Euro
  • 2019: 9,19 Euro
  • 2020: 9,35 Euro
  • 2021: 9,60 Euro
  • ab Januar 2022: 9,82 Euro
  • ab Juli 2022: 10,45 Euro
  • ab Oktober 2022: 12 Euro

Aktuell beträgt der Mindeslohn 12 Euro.

Als Mitglieder der Mindestlohn-Kommission wurden neben dem Vorsitzenden noch zwei Berater aus dem Bereich der Wissenschaft, drei Vertreter der Gewerkschaften sowie drei Vertreter der Arbeitgeber berufen.

Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber ein geringeres Entgelt als den vorgeschriebenen Minimallohn erhalten, haben die Möglichkeit, ihren Anspruch einzufordern und rechtlich gegen den Arbeitgeber vorzugehen. Wer einen solchen Schritt in Erwägung zieht, sollte einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren und sich vom beraten lassen.

Wer hat Anspruch auf Mindestlohn?

Anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die über 18 Jahre alt sind. Dabei ist es unerheblich, in welcher Branche sie tätig sind. Heute gibt es für verschiedenste Branchen eigene tarifliche Mindestlöhne, die zum Teil deutlich über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn liegen.

Vor allem die Arbeitnehmer in handwerklichen Berufen profitieren von eigenen Vereinbarungen bezüglich Mindestlohn. Wurde für eine Branche ein entsprechender Minimallohn vereinbart, so gilt dieser für sämtliche Unternehmen der Branche, auch für diejenigen, die nicht an Tarifverträge gebunden sind.

Wer hat keinen Anspruch auf den Mindestlohn?

Einige Personengruppen fallen nicht unter die Regelungen des Mindestlohnes. Dazu zählen beispielsweise Auszubildende, zu einem Praktikum verpflichtete Schüler oder Hochschüler, Personen die ein bis zu drei Monate dauerndes Praktikum als Orientierung nutzen, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Ausbildung, Langzeitarbeitslose, jugendliche Teilnehmer an einer Einstiegsqualifikation sowie ehrenamtlich tätige Personen.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Mindestlohngesetz (MiLoG) § 1 »
  2. Bundesministerium der Justiz: Mindestlohngesetz (MiLoG) § 9 »

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