Wer in der Bundesrepublik Deutschland eine Tätigkeit ausübt, die zwischen ihm und dem Arbeitgeber vertraglich vereinbart wurde, der unterliegt dem deutschen Arbeitsrecht.
Die entsprechenden Gesetze sollen ein rechtliches Gleichgewicht zwischen diesen beiden Parteien schaffen und den in der Regel schwächeren Arbeitnehmer schützen.
Inhaltsverzeichnis:
Definition zum Begriff Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt zweierlei Beziehungen. Einmal findet es Anwendung als Individual-Arbeitsrecht, um das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer zu regeln. Außerdem dient es als Kollektiv-Arbeitsrecht dazu, die Beziehungen zwischen den sogenannten Tarifvertragsparteien festzulegen.
Zentraler Ausgangspunkt für die Anwendung des Arbeitsrechts ist stets der Arbeitsvertrag, da er die Grundlage eines Arbeitsverhältnisses darstellt. Dieses Recht ist damit sozusagen der Rahmen, in dem alle Gesetze, Verordnungen und sonstigen Vorschriften zu abhängigen, unselbstständigen Arbeitsverhältnissen Platz finden.
Nach den beteiligten Personengruppen aufgegliedert bedeutet dies, dass die beiden Varianten zuständig sind für:
- Individualarbeitsrecht (Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer)
- Kollektivarbeitsrecht (Beziehung zwischen Gewerkschaften, Mitarbeitervertretungen sowie Arbeitgeberverbänden)
Arbeitsrecht - seine Ziele und Funktionen
Ein besonderer Fokus liegt bei diesem Recht darauf, den Arbeitnehmerschutz zu stärken und durch gesetzliche Vorgaben den natürlichen Vorteil der Arbeitgeber weitestmögliche auszugleichen.
Rechtswissenschaftler benennen oft drei grundlegende Funktionen, die das Arbeitsrecht übernimmt:
- Arbeitsschutz (für alle Vertragsparteien)
- Existenzsicherung (für Arbeitnehmer und Arbeitgeber)
- Interessenausgleich (zwischen Arbeitgeberforderungen und Arbeitnehmerrechten)
Bei den einzelnen Funktionen muss man unterscheiden zwischen dem Individual- und dem Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht übernimmt die Aufgabe, die Arbeitsbedingungen zu regeln, also beispielsweise Arbeitszeit, Voll- oder Teilzeitbeschäftigung, Urlaubsanspruch, Kündigungsschutz, Abfindung und anderes mehr.
Das Kollektivarbeitsrecht hingegen übernimmt die Funktion, das Verhältnis der übergeordneten Parteien z. B. durch Tarifverträge zu regeln.
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Anwendung der Gesetze
Für die Anwendung einzelner Gesetze aus dem Bereich Arbeit ist auch von großer Bedeutung, ob ein Arbeitnehmer einer bestimmten Branche angehört, wie groß das Unternehmen ist, in dem er arbeitet, ob der Arbeitgeber Mitglied in einem Arbeitgeberverband ist oder ob das Arbeitsverhältnis von einem Tarifvertrag abgedeckt wird.
Zudem spielt es eine Rolle, ob für die entsprechende Branche ein Mindestlohn festgelegt ist, ob jemand als geringfügig Beschäftigter arbeitet, in Vollzeit angestellt ist oder Schwerbehindert ist. Für einzelne Personengruppen gibt es spezielle Vorschriften, die diese Gruppen besonders schützen (z. B. einen Betriebsrat, Schwangere, Auszubildende, behinderte Mitarbeiter).
Welche Gesetze gehören zum Arbeitsrecht?
Das Arbeitsrecht in Deutschland gliedert sich in zahlreiche Einzelgesetze, Verordnungen und Vorschriften. Die wichtigsten Rechtsquellen, aus denen das Arbeitsrecht schöpft, sind:
- Europarecht (als Teil der EU ist Deutschland an Richtlinien gemäß des Europarechts gebunden)
- Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – Mindestlohngesetz (MiLoG)
- Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
- Tarifvertragsgesetz (TVG)
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Sozialgesetzbuch (SGB IV, IX)
Über die hier genannten Gesetze hinaus gibt es weitete relevante Gesetzestexte, die sich mit dem Schutz von Auszubildenden, werdenden Müttern, Kindern und Jugendlichen sowie Behinderten befassen. Zudem gibt es zahlreiche Verordnungen und Vereinbarungen, die z. B. Mindestarbeitsbedingungen, Beitragsverfahren zur Sozialversicherung und andere Sachverhalte konkretisieren.
- Die Fülle an Gesetzestexten und anderen Regelungen zeigt, wie komplex das Arbeitsrecht inzwischen ist. Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen lohnt sich Arbeitnehmer daher immer die Konsultation eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht.
Quellen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS): Arbeitsrecht »
- Bundesministerium der Justiz: Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) Art. 9 »
- Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 611 ff. »
- Bundesministerium der Justiz: Arbeitszeitgesetz »
- Bundesministerium der Justiz: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz »
- Bundesministerium der Justiz: Tarifvertragsgesetz »
- Bundesministerium der Justiz: Mindestlohngesetz »
- Bundesministerium der Justiz: Kündigungsschutzgesetz »
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