Die Mini-GmbH als Einstiegsvariante zur GmbH

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer heute ein Unternehmen gründen möchte, sucht oft lange nach der richtigen Rechtsform. Da gerade am Beginn einer Existenzgründung nicht sehr viele Finanzmittel zur Verfügung stehen und man den bürokratischen und steuerlich relevanten Aufwand begrenzen möchte, nutzen viele die Mini-GmbH (die auch als Unternehmergesellschaft oder 1-Euro-Gmbh bezeichnet wird) als Einstiegsform. Die Rechtsgrundlage bildet hier das GmbH-Gesetz (GMBhG).

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Was ist eine Mini-GmbH?

Bei dieser Rechtsform handelt es sich nicht um eine vollkommen neue Form. Sie ist vielmehr eine kleine Schwester oder Unterform der klassischen GmbH.

Um eine solche Mini GmbH gründen zu können, wird als Startkapital lediglich 1 Euro benötigt. Damit hat sie den großen Vorteil einer massiven Haftungsbeschränkung für die Gründungsmitglieder. Je weniger Startkapital vorhanden ist, desto geringer ist das Risiko.

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Gesetzeslage zur Mini-GmbH bzw. 1-Euro-GmbH

Die rechtlichen Voraussetzungen zur Gründung einer solchen Unternehmergesellschaft wurden mit der Novellierung des GmbH-Gesetzes im Jahre 2008 geschaffen.

Der eigentliche Grund bestand in der Notwendigkeit, die bis dahin geltenden Vorschriften für die GmbH zu erneuern. Ziel war es, den massiven Wettbewerbsnachteil auszugleichen, den die GmbH bis dahin gegenüber Rechtsformen aus anderen Staaten hatte, etwa der im englischsprachigen Raum bekannten Rechtsform "Ltd." beziehungsweise "Limited".

  • Weil gleichzeitig mit der Gesetzes-Novellierung auch die Möglichkeiten zum Missbrauch eingeschränkt werden sollten, wurden zusätzlich Schutzvorschriften erlassen.

Unterschied zwischen Mini-GmbH und regulärer GmbH

Es gibt wesentliche Unterschiede zwischen der klassischen GmbH und der Mini-GmbH oder 1-Euro-Gmbh. Die folgende Auflistung zeigt, um welche Unterschiede es sich handelt.

Im Gegensatz zur GmbH gelten für die 1-Euro-Gmbh folgende Voraussetzungen:

  • Höhe des Mindeststammkapitals beträgt 1 Euro, daher 1-Euro-Gmbh
  • Haftung ist auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt
  • Name muss den Zusatz "haftungsbeschränkt" oder "haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft in ungekürzter Form tragen
  • Anmeldung ins Handelsregister erst nach vollständiger Einzahlung des Stammkapitals
  • Ziel ist das Ansparen eines für die klassische GmbH vorgeschriebenen Stammkapitals von 25.000 Euro
  • Gewinne dürfen nicht ganz ausgeschüttet werden, ein Viertel muss in eine Rücklage fließen
  • Bei Erreichen des Sparziels kann das Unternehmen in eine klassische GmbH umgewandelt werden

Der Nachteil einer Mini-GmbH beziehungsweise 1-Euro-Gmbh liegt vor allem darin, dass ihr mögliche Geschäftspartner aufgrund des geringen Stammkapitals und der Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit eher skeptisch gegenüberstehen.

Zudem ist die Kreditwürdigkeit stark eingeschränkt und Banken verlangen bei einem Kreditantrag meist zusätzliche, private Sicherheiten der Gesellschafter. Dadurch wird der Vorteil der Haftungsbeschränkung natürlich teilweise oder ganz aufgehoben.

Vorteile der Mini-GmbH

Der wohl wichtigste Vorteil, den eine Mini-GmbH beziehungsweise 1-Euro-Gmbh mit sich bringt, sind die vereinfachten Gründungsbedingungen. Dies geschieht durch die Zusammenfassung von Gesellschafterliste, Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführerbestellung in einem einzigen Musterprotokoll. Dadurch ist zudem das an den Notar zu entrichtende Honorar wesentlich geringer.

Ein weiterer Vorteil bei der Mini-GmbH oder 1-Euro Gmbh ist die vereinfachte Form der zu erstellenden Jahresabschlüsse. Für Unternehmen, die wenig Überschüsse erwirtschaften, stellt die Mini-GmbH auch langfristig eine gute Rechtsform dar.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: GmbH-Gesetz (GmbHG) »

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