Eine GmbH zählt als juristische Person und muss Steuern zahlen, vor allem Körperschaftssteuer. Darüber hinaus zahlt die GmbH auch Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
Dabei gibt es für eine GmbH nicht den Gewerbesteuerfreibetrag.
Gewinn und Verlust können jahresübergreifend vorgetragen und verrechnet werden. Der Verlust einer GmbH kann mit dem Gewinn im nächsten Jahr steuersenkend verrechnet werden.
Welche Steuern zahlt die GmbH?
Eine der möglichen Rechtsformen bei einer Unternehmensgründung ist die der GmbH, also der Gemeinschaft mit beschränkter Haftung.
Jede natürliche Person, welche ein Einkommen erzielt, muss in Deutschland die sogenannte Einkommenssteuer zahlen.
Hier gibt es für Unternehmen ein entsprechendes Gegenstück, welches als Körperschaftssteuer bekannt ist.
Diese entfällt, neben der GmbH auch auf Kapitalgesellschaften, UG und AG, sowie auf so genannte juristische Personen aller Art.
Eine GmbH muss also vor allem Körperschaftssteuer zahlen.
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Wie berechnet sich die Steuerlast einer GmbH?
Eine GmbH muss eine Steuererklärung an das Finanzamt abgeben - diese Steuererklärung ist eine sogenannte Körperschaftssteuererklärung. Zusammen mit der Körperschafts-Steuererklärung muss die GmbH auch einen Jahresabschluss abgeben, in dem genau aufgeführt ist, wie hoch der Gewinn oder der Verlust einer GmbH in einem Jahr ausgefallen ist. Auf die festgesetzte Körperschaftssteuer muss eine vierteljährliche Vorauszahlung geleistet werden.
- Auch eine GmbH muss einen Solidaritätszuschlag zahlen. Dieser beträgt für die Körperschaft GmbH 5,5%.
Welche Steuerarten und Besonderheiten gibt es?
Erzielt eine GmbH Gewinne, müssen diese zusätzlich versteuert werden. Werden mit einer GmbH Gewinne generiert, so ist dies natürlich das wünschenswerte Ziel der GmbH. Sobald diese nicht weiter innerhalb der Gemeinschaft verbleiben, sondern den Gesellschaftern ausgeschüttet werden, entfallen weitere 26,5 Prozent Steuern.
Diese setzen sich zusammen aus der Kapitalertragssteuer inklusive dem Solidaritätszuschlag. Es kann also in einem Moment durchaus günstiger sein, Gewinne im Unternehmen zu lassen, statt sie auszuzahlen.
Über die Körperschaftssteuer wird einer *GmbH* eine Steuerlast von 15 Prozent des Gewinns auferlegt. Zu diesen *Steuern* kommt noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Steuern. Am Ende ergibt sich in Kombination eine Höhe an Steuern von 15,825 Prozent, welche eine GmbH zu zahlen hat.
Nebenbei wird noch die Gewerbesteuer fällig. Diese unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. Es kann in diesem Beispiel von einer Belastung von weiteren 15 Prozent ausgegangen werden, gerade in Großstädten ist diese oft aber noch höher.
Insgesamt beträgt die Last an Steuern, welche solch eine Gemeinschaft mit beschränkter Haftung aufbringen muss, also etwa 31 Prozent des erzielten Gewinns. Abweichungen sind eher nach oben als nach unten üblich und meist in einer abweichenden Gewerbesteuer begründet.
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Jetzt Steuern berechnen!Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung →
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