Was ist ein Sozialplan?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wenn ein Unternehmen betriebliche Veränderung vornehmen muss, etwa aufgrund einer wirtschaftlichen Schieflache, hat dies meist auch Auswirkungen auf die Mitarbeiter. Es kann zu Stellenstreichungen, veränderten Arbeitszeiten oder ähnlichen Maßnahmen kommen. In solchen Fällen kann ein sogenannter Sozialplan hilfreich sein.

Unter einem Sozialplan ist eine Verabredung zwischen einem Arbeitgeber und einem Betriebsrat zu verstehen, in welcher Regelungen getroffen werden, die beim Ausgleich oder bei der Abmilderung von wirtschaftlichen Nachteilen helfen, welche Arbeitnehmer aufgrund betrieblicher Veränderungen erleiden.

Es gibt zwei Kategorien von Sozialplänen, die freiwilligen als Absprache zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sowie erzwungene als Folge der Entscheidung einer Einigungsstelle. Gesetzliche Grundlage für einen Sozialplan ist § 112 Abs 1 Satz 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

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Was beinhaltet ein Sozialplan?

Welchen Inhalt ein solcher Plan hat, lässt sich nur schwer verallgemeinern. Das liegt daran, dass ein Sozialplan stets auf die Anforderungen des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten sind. Jeder Sozialplan sieht anders aus.

Es sind aber sehr häufig folgende Inhalte in einem Sozialplan zu finden:

  • Ausgleichszahlungen (falls der Arbeitnehmer aufgrund von Umstrukturierungen eine weniger qualifizierte und dadurch schlechter bezahlte Tätigkeit übernehmen muss)
  • Abfindungszahlungen (falls keine andere Position zu finden ist und eine Kündigung als Folge von Betriebsveränderungen ausgesprochen werden muss)
  • Zahlung von Fahrt- und Umzugskosten (falls das Unternehmen an einen anderen Standort verlegt werden muss, der so weit vom alten entfernt ist, dass ein Umzug oder längerer Anfahrtsweg der Mitarbeiter notwendig ist)
  • Regelungen zu Löhnen und Arbeitszeiten (hier ist der Betriebsrat in der Rolle der Gewerkschaft und darf dementsprechend Absprachen treffen, die eigentlich über Tarifverträge geregelt sind, Ausnahme sind Streiks)
  • Verlängerung von Kündigungsfristen und Freistellung für Bewerbungsgespräche
  • Aufstockung des Arbeitslosengeldes oder Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens

Es gibt weitere Inhalte für Sozialpläne, die aber im konkreten Fall verhandelt und beschlossen werden müssen. Die Betriebsräte bemühen sich immer, die bestmöglichen Vereinbarungen für die Arbeitnehmer im Sozialplan verankern zu lassen.

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Welche Voraussetzungen für einen Sozialplan gibt es?

Damit ein Sozialplan erarbeitet werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen bezüglich der Betriebsänderung vorliegen.

Zu den betrieblichen Änderungen, die einen solchen Plan notwendig machen können, gehören die folgenden:

  • Einschränkung oder Stillegung (wesentlicher Betriebsteile oder des gesamten Betriebes)
  • Verlegung an einen anderen Standort (kann einzelne Betriebsbereiche oder den ganzen Betrieb betreffen)
  • Zusammenschluss (Fusion oder Kooperation mit anderen Unternehmen)
  • Aufspaltung (Abtrennung von einzelnen Betriebsteilen)
  • Änderungen grundlegender Art (Umstrukturierung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks, Umgestaltung von Anlagen)
  • Einführung völlig neuer Produktionsverfahren oder Arbeitsmethoden (z. B. durch Umstellung auf grundlegend andere Produkte)

Wie kommt ein Sozialplan zustande?

Sind in einem Unternehmen grundlegende Veränderungen geplant, muss das Unternehmen den Betriebsrat frühzeitig darüber informieren. In der Folge werden Betriebsrat und Unternehmen über einen Sozialplan verhandeln. Kommt ein solcher zustande, tritt er zum festgelegten Zeitpunkt in Kraft.

Wird keine Einigung erzielt, kann die Agentur für Arbeit um Hilfe in Form einer Vermittlung gebeten werden. Sehr viel häufiger wird allerdings die Einigungsstelle in Anspruch genommen. Dabei handelt es sich um einen innerbetrieblichen Schiedsausschuss, in dem Arbeitgeber und Betriebsrat sitzen und der durch eine unabhängige Person geleitet wird. Bei dieser Person handelt es sich oft um einen Richter des Arbeitsgerichts.

  • Die Besonderheit der Einigungsstelle besteht darin, dass sie eine Entscheidung durch einen entsprechenden Spruch erzwingen kann, wenn sich die beteiligten Parteien nicht einvernehmlich einigen können. Die Entscheidung der Einigungsstelle ist bindend.

Wen betrifft der Sozialplan?

Prinzipiell gelten solche Pläne für alle Arbeitnehmer, die durch bevorstehende Betriebsänderung wirtschaftliche Nachteile erleiden würden. Das kann einzelne Abteilungen betreffen oder aber das gesamte Unternehmen.

Um einzelne Arbeitnehmer oder ganze Mitarbeitergruppen von den Vereinbarungen eines Sozialplanes auszuschließen, müssen sachliche Gründe vorliegen.

Welche Schwellenwerte gibt es beim Sozialplan?

Bei diesen Schwellenwerten geht es hauptsächlich um die Entlassung von Betriebsangehörigen. Hier sind die Anzahl der Arbeitnehmer in einem Betrieb und das Verhältnis zur Anzahl der von den betrieblichen Veränderungen betroffenen Arbeitnehmer von Bedeutung.

In einem Betrieb mit maximal 59 Mitarbeitern müssen mindestens 20 % oder 6 Personen von einer Kündigung bedroht sein, um einen Sozialplan zu erzwingen. Diese Schwellenwerte sind im § 112a Abs. 1 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) aufgelistet.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 112 Abs 1 »
  2. Bundesministerium der Justiz: Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) § 112a Abs 1 »

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