Ein Richter oder eine Richterin bekleidet ein öffentliches Amt in einem Gericht. Dort ist er oder sie für die Rechtssprechung zuständig und entscheidet, ob der Angeklagte eine Strafe oder einen Freispruch erhält.
Der Richter stellt die höchste Autorität im Gerichtssaal dar. Nach der Beweisaufnahme entscheidet er darüber, welche der streitenden Parteien Recht bekommt.
Brutto Gehalt als Richter
Beruf | Richter/ Richterin | ||||||||||||||||||||
Monatliches Brutto | 5.341,26€ | ||||||||||||||||||||
Monatliches Netto | 3.302,50€ | ||||||||||||||||||||
Jährliches Brutto | 64.095,07€ | ||||||||||||||||||||
Jährliches Netto | 36.078,77€ | ||||||||||||||||||||
Grundlage für Nettoberechnung ist Steuerklasse 1 | |||||||||||||||||||||
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Durchschnittlich verdienen Richter mit 5.341,26€ monatlich und 64.095,07€ im Jahr brutto ein ansehnliches Gehalt. Die Höhe ihrer Vergütung wird durch das Bundesbesoldungsgesetz geregelt.
Inhaltsverzeichnis:
- Brutto Netto Gehalt als Richter
- Aufgaben eines Richters
- Ausbildung zum Richter
- Aufstiegsmöglichkeiten als Richter
- Vergleichen Sie Ihr Gehalt
Gehalt als Richter
Richter werden einheitlich nach einer Besoldungstabelle der Gruppe 'R' bezahlt. Die Besoldung der Richterinnen und Richter wird durch das Gesetz geregelt. Je nach Titel, Position und Erfahrung befindet sich ein Amtsinhaber in einer anderen Gruppe und bezieht demnach auch unterschiedliches Gehalt.
Das Einstiegsgehalt eines Richters liegt am Anfang einer Karriere bei ca. 5.500 Euro. Nach mehreren Jahren im Berufsleben kann das Gehalt bis zu 14.900 Euro betragen. Gerade die Erfahrung, also die Zeit im Amt, ist maßgeblich entscheidend über die Position, welche ein Richter bekleidet.
Besoldungsgruppe | Gehalt |
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R2 | 5.481,70 bis 7.967,07 Euro |
R3 | 8.762,03 Euro |
R5 | 9.856,81 Euro |
R6 | 10.412,79 Euro |
R7 | 10.948,93 Euro |
R8 | 11.510,15 Euro |
R 9 | 12.206,11 Euro |
R 10 | 14.808,25 Euro |
Aufgaben eines Richters
Ein Richter übernimmt die Aufgaben der Judikatur (Rechtssprechung). Der Beruf ist mit unterschiedlichen Anforderungen, Rechten, Privilegien und Pflichten verbunden. Wer dieses Amt bekleidet, trägt eine große Verantwortung für die Gesellschaft. Richter und Richterinnen haben die Pflicht, ein gerechtes Urteil für alle beteiligten Parteien zu sprechen.
Welche Fälle ein Richter bearbeitet, hängt davon ab, auf welches Recht er spezialisiert ist. Zum Beispiel würde ein Familienrichter keinen Steuerprozess leiten.
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Generell kann zwischen Privatrecht, öffentlichem Recht und Strafrecht unterschieden werden. Im Privatrecht beurteilt ein Richter die Rechte und Pflichten zwischen mehreren Parteien. Im öffentlichen Recht handelt es sich um Rechte und Pflichten zwischen Staat und Individuum, die ein Richter ausdeutet. Im Strafrecht entscheidet er, ob der Angeklagte verurteilt oder freigesprochen wird.
Die Aufgabenbereiche des Richters auf einen Blick:
- Prozess leiten
- Rechtssprechung
- Aktenbearbeitung
- Fälle bearbeiten
- Richterliche Beschlüsse erlassen
Ausbildung zum Richter
Der Weg zum Richter führt über folgende Stationen:
- Jurastudium bzw. Studium der Rechtswissenschaft: ca. 9 Semester
- Rechtsreferendariat: ca. 2 Jahre
- Richteramt auf Probe: 3 bis 5 Jahre
Staatsexamen
Der Beruf des Richters kann nicht über eine reguläre Berufsausbildung erlernt werden. Um das Amt zu bekleiden, benötigt es zwei erfolgreich abgeschlossene Staatsexamen im Fach Jura.
Das erste Staatsexamen wird nach Abschluss des Studiums erlangt. Im Anschluss erfolgt ein zweijähriger Vorbereitungsdienst in Form des Rechtsreferendariats. Am Ende der Referendariatszeit wird das 2. Examen erlangt. Um als Richter auf Probe tätig zu werden, muss das 2. Staatsexamen für gewöhnlich mit mindestens 9 Punkten abgeschlossen werden, damit man ein sogenanntes Prädikatsexamen erhält.
Spezialisierungen im Studium
In der Zwischenzeit muss eine Spezialisierung erfolgt sein. Gesetze lassen sich in unterschiedliche Rechtsgebiete einteilen, die breit gefächert sind. Deshalb ist es nicht möglich, während des Studiums das komplette Rechtsgebiet abzudecken. Man unterscheidet zwischen:
- Zivil- und Straafrecht
- Familienrecht
- Arbeits- und Sozialrecht
- Finanzrecht
Im Anschluss muss eine Phase als Richter auf Probe erfolgen. Diese kann zwischen drei und fünf Jahren andauern. Erst wenn die Probezeit erfolgreich überstanden ist, erfolgt die Ernennung des Richters auf Lebenszeit.
Ausbildungsgehalt als Richter
Da keine Ausbildung in Form einer Lehre bei einem Betrieb oder Unternehmen erfolgt, sondern ein Studium absolviert werden muss, bekommt man in dieser Zeit auch kein Gehalt. Um sich zu finanzieren, müssen angehende Juristen meist auf Bafög oder Nebenjobs zurückgreifen.
Aufstiegsmöglichkeiten als Richter
Für Richter gibt es keine Weiterbildungen im eigentlichen Sinn. Ein Richter kann jedoch verschiedene Positionen belegen. Diese können die Einkommensstufe und somit das Gehalt erhöhen.
Um ein höheres Einkommen zu bekommen, können folgende Positionen erreicht werden:
- Direkter Richter am Amtsgericht oder Verwaltungsgericht (4.593 Euro bis 6.676 Euro)
- Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht (7.342 Euro)
- Präsident des Oberlandesgericht (8.260 Euro)
- Vorsitzender Richter des Bundesarbeitsgericht (9.645 Euro)
- Präsident des Bundesarbeitsgericht (12.558 Euro)
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Einzelnachweise
- Bundesagentur für Arbeit: Richter/in ➞
- Bundesministerium der Justiz: Bundesbesoldungsgesetz →
- Bundesministerium der Justiz: Deutsches Richtergesetz →
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