Bis zu 6.144 Euro Förderung vom Staat im Jahr!
Wer in Deutschland ein Haus bauen oder sich im Alter finanziell absichern möchte, kann dafür verschiedene staatliche Förderungen und Zulagen in Anspruch nehmen.
Je nach Einkommenshöhe können so im Jahr bis zu 6.144 Euro zusammenkommen.
Staatliche Förderung für Anleger
Anleger können ihren Vermögensaufbau und ihre Altersvorsorge staatlich subventionieren lassen. Dabei können sowohl die private als auch die betriebliche Altersvorsorge berücksichtigt werden.
Rürup-Rente
Die Rürup-Rente oder Basisrente kann nicht nur von Angestellten, sondern auch von Selbstständigen genutzt werden, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Ein Teil der Beiträge, die im Rahmen der Rürup-Rente in Versicherungs- und Fondssparpläne eingezahlt werden, kann im Rahmen der Förderung steuerlich abgesetzt werden. Das eingesetzte Kapital ist dafür vorgesehen, bei Eintritt in den Ruhestand in eine lebenslange Rente umgewandelt zu werden.
Bis zu + 2.412 Euro im Jahr.
BAV-Direktversicherung
Im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge kann ein Arbeitnehmer über seinen Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung abschließen lassen.
Der Arbeitnehmer kann einen Anteil seines monatlichen Gehalts steuerfrei in die Direktversicherung einzahlen. Zusätzlich zahlt in der Regel auch der Arbeitgeber einen Teil in die betriebliche Altersvorsorge ein.
Bis zu + 3.732 Euro im Jahr.
VWL Fondssparen
Wer einen zulagenfähigen Fondssparplan im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen abschließt, kann diesen durch die Arbeitnehmersparzulage staatlich fördern lassen. Wie hoch diese Zulage ausfällt, hängt von der Ratenhöhe und der Anlageform ab.
Voraussetzung ist, dass die nach Familienstand und Sparprodukt festgelegte Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
Bis zu + 80 Euro im Jahr.
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Immobilien staatlich fördern lassen
Auch der Hausbau, der Kauf einer Immobilie oder die Durchführung von Renovierungsarbeiten können vom Staat finanziell unterstützt werden. Dazu kommen verschiedene Förderungsmöglichkeiten infrage, je nachdem, ob gekauf, gebaut oder saniert werden soll.
Förderungen beim Hauskauf
VWL Bausparen
Auch für einen Bausparvertrag können die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers genutzt werden.
Ebenso wie die Fondssparpläne unterliegt auch der Bausparvertrag im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen einigen Voraussetzungen. So muss beispielsweise der Vertrag zulagenfähig sein. Außerdem darf auch hier die Einkommensgrenze nicht überschritten werden.
Bis zu + 43 Euro im Jahr.
Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie soll zum Bau neuer Wohnungen animieren. Dazu fördert der Staat Bausparverträge sowie den Kauf von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften.
Voraussetzung ist, dass diese Verträge nicht bereits durch vermögenswirksame Leistungen und die Arbeitnehmersparzulage gefördert werden. Außerdem müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Bis zu + 70 Euro im Jahr.
Baukindergeld
Wer kindergeldberechtigte Kinder unter 18 Jahren hat und zum ersten mal ein Eigenheim kauft oder baut, kann pro Kind (für bis zu drei Kinder) über zehn Jahre Baukindergeld vom Staat erhalten.
Diese Förderung kann bei der KfW beantragt werden, sofern die Einkommensgrenze nicht überschritten wird.
Bis zu + 3.600 Euro im Jahr.
KfW-Förderung
Immobilienkäufer und Bauherren können von der KfW neben dem Baukindergeld auch weitere Förderungen in Anspruch nehmen.
Dazu gehört unter anderem das Förderprogramm "Energieeffizient Bauen", durch das der Bau oder Kauf von energieeffizienten Immobilien subventioniert wird. Im Rahmen dieser Förderung profitieren Bauherren und Immobilienkäufer von günstigeren Zinsen und Tilgungszuschüssen.
Bis zu 50% Tilgungszuschuss.
Förderungen bei Renovierung
Förderprogramme des KfW für Sanierungen
Auch wer eine bereits fertige Immobilie altersgerecht umbaut oder energieeffizient saniert (zum Beispiel durch eine Photovoltaik-Anlage), kann sich durch die KfW fördern lassen. Wie hoch die Förderung ausfällt, ist unter anderem vom erreichten Energieeffizienz-Standard und dem Umfang der Maßnahmen abhängig.
Es kann gewählt werden, ob die Förderung im Rahmen eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder eines zinsverbilligten Darlehens erfolgt.
Bis zu + 34.300 Euro je Brennstoffzelle.
BAFA-Zuschuss für erneuerbare Energie
Neben der KfW bietet auch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse für die Implementierung erneuerbarer Energien an. Diese Förderungen können genutzt werden, um beispielsweise eine Wärmepumpe, eine thermische Solaranlage oder einen Holzpellet-Kessel als Heizquelle zu installieren.
Wie hoch die Förderung durch das BAFA ausfällt, wird neben der Art des Energieträgers außerdem durch die Dimensionierung der Anlage bestimmt.
Bis zu + 75.000 Euro Sanierungszuschuss.
Sonstige Förderungen
Aufstiegs-BAföG
Während das klassische BAföG für Personen gedacht ist, die noch keine abgeschlossene Erstausbildung absolviert haben, können bereits ausgebildete Arbeitnehmer Aufstiegs-BAföG für ihre berufliche Aufstiegsweiterbildung in Anspruch nehmen. Beliebt sind hierbei vor allem Meister- und Technikerweiterbildungen.
Im Rahmen der Förderung mit Aufstiegs-BAföG erhält der Geförderte ein KfW-Darlehen und einen nicht rückzahlbaren Zuschuss.
Bis zu + 15.000 Euro.
BAFA-Umweltbonus
Durch den BAFA-Umweltbonus (auch Innovationsprämie genannt) soll Autofahrern der Umstieg auf Elektroautos einfacher gemacht werden. Käufer von E-Autos können bis zu 6.000 Euro des Kaufpreises vom Staat und bis zu 3.000 Euro vom Hersteller gefördert bekommen.
Reine Elektroautos werden also beim Kauf mit bis zu 9.000 Euro durch die Umweltprämie gefördert.
Bis zu + 9.000 Euro.
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Einzelnachweise & Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Fünftes Vermögensbildungsgesetz - 5. VermBG »
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 10 »
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