Die früher geltende Einkommensgrenze beim Kindergeld wurde im Jahre 2012 ersatzlos gestrichen. Seitdem ist es jedem anspruchsberechtigten, volljährigen Kind möglich, Kindergeld unabhängig seines Einkommens zu erhalten.
Inhaltsverzeichnis:
Einkommensgrenze beim Kindergeld ersatzlos abgeschafft
Die Einkommensgrenzen lagen bis zum Zeitpunkt der Abschaffung im Jahre 2012 bei 8004 Euro jährlich.
Wurde diese Einkommensgrenze auch nur um einen Euro überschritten, fiel der gesamte Anspruch auf Kindergeld weg. Und das konnte einen erheblichen Verlust nach sich ziehen.
Wie wird das Kindergeld gestaffelt?
Die Höhe der Leistungen ist gestaffelt nach der Anzahl der eigenen im Familienhaushalt lebenden Kinder:
- im Monat für das erste und zweite Kind
- im Monat für das dritte Kind
- im Monat ab dem Kind Nummer vier
Auf ein Minimum von monatlich darf sich dank der Abschaffung der Grenzen nunmehr also auch jeder über 18-Jährige in der Ausbildung in 2025 freuen.
Diese Regelung gilt theoretisch bis zum 25. Lebensjahr.
Einzelnachweise & Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Höhe des Kindergeldes →
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