Was ist die Basisrente?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Eine Form der privaten Altersvorsorge ist die sogenannte Rürup-Rente, die auch als Basisrente bezeichnet wird.

Sie stellt eine zusätzliche Absicherung für das Alter dar und unterscheidet sich leistungsmäßig nicht sehr stark von der gesetzlichen Rentenversicherung beziehungsweise den berufsständischen Versorgungsinstitution.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Wie funktioniert die Basisrente?

Die Basisrente ist steuerlich begünstigt und finanziert sich nich nach dem Umlage-Prinzip, sondern ist kapitalgedeckt, gemäß versicherungswirtschaftlicher Grundlagen.

Die Basisrente gliedert sich in zwei verschiedene Phasen auf, in den zunächst Geld angespart wird. Diese Mittel werden dann in der zweiten Phase an den Versicherungsnehmer als Rente ausbezahlt. Auf Basis dieses Ablaufen werden die beiden Abschnitte bezeichnet als:

  • Ansparphase (auch als Anwartschaftsphase bezeichnet)
  • Rentenphase (auch Leistungsphase genannt)

Die in der Ansparphase geleisteten Beiträge zur Basisrente können als Sonderausgaben in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Es gibt allerdings einen Höchstbetrag, bei dem die anrechenbaren Beiträge gedeckelt sind. Wer die Basisrente nutzen möchte, der muss zwar den größten Teil seiner Beiträge in der Ansparphase nicht versteuern, wird aber bei den späteren Rentenzahlungen mit seinem persönlichen Einkommenssteuersatz veranlagt.

  • Die Basisrente muss ab dem Jahr 2040 voll versteuert werden. Der Maßstab dafür, ob ein entsprechender Vertrag lohnenswert ist, ist vor allem, wie alt der Versicherte wird sowie der Steuersatz, dem man im Alter zugeordnet wird.
Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Basisrente: Höchstbeitrag 2018 - 2022

Für die Jahre 2018 bis 2021 gab es verschieden hohe Höchstbeträge für die Basisrente. Diese beliefen sich, geordnet nach den einzelnen Jahren auf folgende Beträge:

  • 2018: 23.712 Euro
  • 2019: 24.305 Euro
  • 2020: 25.046 Euro
  • 2021: 25.786,80 Euro
  • 2022: 25.638,60 Euro

Die Rente ist hauptsächlich für gut verdienende Selbstständige mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, die nicht freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sein möchten, sondern lieber auf eine vom Staat geförderte Vorsorge zurückgreifen wollen. Aber auch Angestellte mit hohem Verdienst sollten überlegen, ob die Basisrente nicht eine gute Alternative zu anderen, privaten Altersvorsorgen wäre. Nicht geeignet ist diese Form der Rente für Geringverdiener, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

Die Basisrente in der Steuererklärung

Ab dem Jahr 2025 können die Beiträge zur Basisrente zu 100 % steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings steigt gemäß dem Alterseinkünftegesetz und dem sogenannten Umlageverfahren gleichzeitig der zu versteuernde Teil der Rente an. Wer also beispielsweise im Jahr 2036 in Rente geht, muss seine Rente zu 96 % versteuern. Dieser Satz bleibt anschließend immer gleich und steigt nicht weiter an.

Für den steuerlichen Vorteil der Basisrente hat der jährliche Höchstbetrag pro Person große Bedeutung. Wer gesetzlich rentenversichert ist, muss die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung davon abziehen. Das bedeutet vor allem für Selbständige ohne freiwillige gesetzliche Rentenversicherung, dass sie diesen Betrag voll und ganz für die Basisrente nutzen können.

Außerdem wirkt sich vorteilhaft aus, dass das Einkommen während der Berufstätigkeit deutlich höher ist, als die Rentenbezüge. Das hat zur Folge, dass der Steuersatz während des Rentenbezugs ebenfalls deutlich niedriger ist, als während der Berufstätigkeit.

  • Wer sich mit der Materie der Rentenversicherung und private Altersvorsorge nicht auskennt, sollte einen Steuerexperten hinzuziehen. Er kann anhand des Einkommens sowie der aktuellen Rentenversicherung ausrechnen, ob sich die Basisrente für seinen Mandanten wirklich lohnt.

Quellen

  1. Deutsche Rentenversicherung: Besteuerung der Rente »

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema