Arbeitssicherheit als Aufgabengebiet

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Unter Arbeitssicherheit versteht man die Sicherheit der Beschäftigten bei ihrer Arbeit - also die Vorkehrung und damit Minimierung von Gefahren während der Arbeit in puncto Sicherheit und Gesundheit.

Damit wird der Bestandteil im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes erfüllt.

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Was sagt das Arbeitsschutzgesetz aus?

Ziel dieses Gesetzes ist es, die Gesundheit und die Sicherheit am Arbeitsplatz der Beschäftigten durch Maßnahmen der Arbeitssicherheit zu sichern und zu verbessern. In Deutschland beschäftigt sich das Arbeitsschutzgesetz mit wichtigen Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes.

Hieraus ergibt sich in den Betrieben, die Betriebsräte haben, eine Aufsichts- und Mitbestimmungspflicht der Mitarbeitervertretungen.

Konkrete Fälle der Risikobeurteilungen und Präventionsmaßnahmen sowie Wirksamkeitskontrollen und die Dokumentationspflicht müssen umgesetzt werden und dies kann mit den jeweiligen Betriebsvereinbarungen geregelt werden.

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Was bedeutet Arbeitssicherheit für die jeweiligen Betriebe?

Die Rechtliche Grundlagen zur Arbeitssicherheit finden wir im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Das ist bei der Arbeitsplanung von Betrieben und Betriebsräten wichtig und bietet ihnen neue Möglichkeiten.

Beispielsweise kann der Betriebsrat für seine Mitarbeiter in der Verwaltung oder auch im IT-Bereich dafür sorgen, dass anstehende Projektplanungen Gefährdungsbeurteilungen zu der Arbeitsdichte und der Arbeitsbelastung enthalten.

Hier müssen Präventionen psychischer und psychosomatischer Erkrankungen erreicht werden und es ist absolut hilfreich auch auf die Pflicht des Arbeitgebers zur Dokumentation und der Wirksamkeitskontrolle hinzuweisen in puncto präventiver Maßnahmen.

Mit den entsprechenden Betriebsvereinbarungen kann dafür gesorgt werden, dass diese wichtige Pflicht in den Projektplanungen erfüllt wird.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)
  2. Bundesagentur für Arbeit: Fachkraft - Arbeitssicherheit

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