Aufsichtspflicht als Aufgabengebiet

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Der Begriff Aufsichtspflicht ist ein oft gefürchtetes Wort und wird oft zu Unrecht negativ belastet. Jeder, der sich beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen beschäftigt, weiß, dass es diese Pflicht gibt.

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Was genau versteht man unter der Aufsichtspflicht?

Sogenannte Personen, die die Aufsichtspflicht haben, stehen in der Verpflichtung dafür Sorge zu tragen, dass die ihnen anvertrauten Minderjährigen nicht irgendwie zu Schaden kommen und diese Kinder und Jugendlichen auch anderen Personen keinen Schaden zufügen.

Dadurch bedingt müssen aufsichtspflichtige Personen dem Ganzen in der Art und Weise nachkommen, dass sie ständig wissen, wo sich die Ihnen anvertrauten Minderjährigen gerade befinden und womit sich diese gerade beschäftigen. Sie müssen Gefahren einschätzen können, immer vorausschauend denken, und so die ihnen anvertrauten Minderjährigen praktisch vor Schäden schützen.

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Warum gibt es die Aufsichtspflicht und wo ist sie geregelt?

Der Hintergrund der Aufsichtspflicht ist, dass Kinder und Jugendliche aufgrund ihrer mangelnden Lebenserfahrung und fehlenden körperlichen sowie geistigen Reife drohende Gefahren vielleicht nicht erkennen oder nicht richtig einschätzen können.

Ebenso bedürfen andere Personen aus denselben Gründen, vielleicht durch unbewusstes oder unüberlegtes Verhalten von Minderjährigen Schutz. Es sind zurzeit nur die unmittelbaren Rechtsfolgen, die aus einer Aufsichtspflichtverletzung hervorgehen, geregelt - nicht aber der Inhalt und der Umfang einer ordnungsgemäß ausgeführten Aufsichtspflicht.

So hört man von Jugendleitern, dass diese die fehlenden umfassenden Regelungen eher als Vorteil sehen. Sie sind dann durch diese nicht existierenden verbindlichen Regelungen in der Ausführung dieser speziellen Pflicht nicht so sehr behindert und eingeschränkt.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Haftung des Aufsichtspflichtigen

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